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Volksanwaltschaftsgesetz 1982

23.02.2021

Inneres und RechtParlament und Demokratie

Kurz gesagt

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Volksanwaltschaft für die Ernennung und Abberufung ihrer Kommissionsmitglieder verantwortlich ist und dies gesetzlich verankert wird.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat beschlossen, das Volksanwaltschaftsgesetz von 1982 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Einsetzung der Kommissionen durch die Volksanwaltschaft. Es wurde festgelegt, dass die Einrichtung dieser Kommissionen sowie alle damit verbundenen Handlungen, wie die Ernennung und Abberufung der Mitglieder, als Teil der Gesetzgebung betrachtet werden. Damit wird klargestellt, dass diese Maßnahmen eine rechtliche Grundlage haben. Außerdem wird bestimmt, dass diese neue Regelung mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft tritt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.03.2021

Der Nationalratsabgeordnete Mag. Dr. Doris Berger-Grabner erklärt, dass die Volksanwaltschaft der Gesetzgebung und nicht der Verwaltung zuzuordnen ist, um die Klarstellung der Einsetzung und Abberufung von Kommissionsmitgliedern zu gewährleisten und den Kontrollmechanismus des Parlaments über die Verwaltung zu stärken.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

10.03.2021

Der Abgeordnete Günter Kovacs verteidigt Inge Posch-Gruska gegen Vorwürfe der FPÖ im Zusammenhang mit dem Commerzialbankskandal und äußert die Position seiner Fraktion, die Sozialdemokratie, dass die Volksanwaltschaft der Gesetzgebung zuzuordnen sei und nicht mit Bescheiden arbeiten müsse.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

10.03.2021

Der Abgeordnete Andrea Michaela Schartel äußerte, dass die Volksanwaltschaft dankbar für die gesetzliche Klarstellung zur Ernennungs- und Abberufungsbefugnis ihrer Kommissionsmitglieder sei und dass ihre Partei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen werde.
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10.03.2021

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA, erläutert, dass die Volksanwaltschaft zukünftig gesetzlich verantwortlich für die Bestellung und Abberufung ihrer Kommissionsmitglieder ist, um Rechtssicherheit und ungestörte Fortführung ihrer wichtigen Kontrollfunktionen zu gewährleisten. Sie betont auch, dass ein solcher Bescheid nicht nötig ist und der Rechtsschutz durch Zivilgerichte sowie die Anhörung des Menschenrechtsbeirates bei Abberufungen ausreichend gesichert ist.
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23.02.2021 - 5 minuten

Dr. Stephanie Krisper kritisiert die geplante Gesetzesänderung, die der Volksanwaltschaft die Verantwortung für die Ernennung und Abberufung ihrer Kommissionsmitglieder überträgt, weil sie befürchtet, dass dadurch die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft unterminiert wird und der Rechtsschutz bei Abberufungen unzureichend ist. Sie fordert stattdessen die Klarstellung, dass diese Entscheidungen als Bescheid zu erlassen sind, um die verwaltungsgerichtliche Kontrolle zu gewährleisten.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

23.02.2021 - 4 minuten

Mag. Eva Blimlinger verteidigt die Gesetzesänderung, die der Volksanwaltschaft die Ernennung und Abberufung ihrer Kommissionsmitglieder ohne Bescheidübermittlung erlaubt, und kritisiert die Unklarheit über den Rechtsstatus dieser Kommissionsmitglieder. Sie ruft zudem zu einer grundsätzlichen Überprüfung und möglichen Reform der Struktur und der Zuständigkeiten dieser Kommissionen auf.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

23.02.2021 - 4 minuten

Abgeordneter Peter Weidinger lobt die Rolle der Volksanwaltschaft als zentrale Institution in Österreich, die zur Gesetzgebung gehört und darauf abzielt, Bürgern in Härtefällen zu helfen und die Verwaltung zu überwachen. Er argumentiert, dass die Volksanwaltschaft schlank und effizient bleiben sollte, statt in einen übermäßig bürokratischen Apparat verwandelt zu werden.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

23.02.2021 - 1 minute

Abgeordneter Rudolf Silvan argumentiert, dass die Volksanwaltschaft der Gesetzgebung zuzuordnen ist und daher nicht mit Bescheiden arbeiten muss, und betont, dass Abberufungen auch zivilrechtlich angefochten werden können.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

23.02.2021 - 5 minuten

Abgeordneter Werner Amon dankt dem Nationalrat für die Klarstellung bei der Abberufung der Mitglieder der Volksanwaltschaftskommissionen und betont, dass diese Änderung im Volksanwaltschaftsgesetz erforderlich war, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und die Unabhängigkeit der Kommissionen zu gewährleisten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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