21.04.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, den Schutz und die Sicherheit in Gerichtsgebäuden zu verbessern, indem er Sicherheitsbeauftragte und zentrale Anlaufstellen für Bedrohungsfälle einführt und die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz von Justizangehörigen regelt.Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates bringt mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Gerichtsorganisation und Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden. Es werden neue Regelungen eingeführt, um die Sicherheit sowohl für das Personal als auch für die Besucher in diesen Einrichtungen zu verbessern. Jede Dienststelle muss eine geeignete Person als Sicherheitsbeauftragten ernennen, die verschiedene Aufgaben wahrnimmt, wie etwa die Beratung in Sicherheitsfragen und die Durchführung von Räumungsübungen. Diese Sicherheitsbeauftragten sind auch für die Schulung des Personals in Sicherheitsfragen verantwortlich. Zudem werden zentrale Anlaufstellen in jedem Bundesland eingerichtet, um Justizangehörige und deren Familienmitglieder in Bedrohungssituationen zu schützen. Diese Anlaufstellen sind zuständig für die Dokumentation und Bearbeitung von Angriffen und Drohungen und sind befugt, Einsicht in bestimmte gerichtliche Daten zu nehmen und bei Bedarf die Sicherheitsbehörden einzuschalten. Ein weiterer Punkt ist die Einrichtung von Justiz-Servicecentern an zentralen Standorten. Diese Servicecenter sollen einfachen Anliegen der Bürger rasch und effizient nachkommen. Schließlich wird die Verwendung und Speicherung von Daten in Gerichten durch die Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologie standardisiert und geregelt, um den Ablauf zu optimieren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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