28.05.2020
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats ändert das Biozidproduktegesetz dahingehend, dass nun das Bundesministerium für Klimaschutz zuständig ist, Leitlinien und Verordnungen für Biozidprodukte zu erlassen sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung ihres Inverkehrbringens und ihrer Verwendung zu regeln.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Biozidproduktegesetz zu ändern. Wichtig sind dabei folgende Neuerungen: 1. Es werden neue Regelungen eingeführt, die es der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermöglichen, Maßnahmen zur Risikominderung für Biozidprodukte zu erlassen. Diese Maßnahmen sollen in Form von Leitlinien veröffentlicht und mindestens zehn Monate vor deren Umsetzung angekündigt werden. Außerdem kann der Minister oder die Ministerin zusammen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort spezielle Regelungen für die Sachkunde und Zertifizierung von Personen erlassen, die Biozidprodukte vertreiben oder verwenden. 2. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften. Wenn ein Verdacht besteht, dass gegen die Vorschriften verstoßen wird, kann das Überwachungsorgan die Verantwortlichen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auffordern. Falls diese Aufforderung nicht befolgt wird, kann der Landeshauptmann die Herstellung des rechtmäßigen Zustands per Bescheid anordnen. 3. Neu eingeführt wurden auch Regelungen zu Beschwerden und zum Recht auf Revision. Bei Beschwerden gegen Entscheidungen in Angelegenheiten des Biozidproduktegesetzes muss die zuständige Behörde die Beschwerde an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Klimaschutz weiterleiten. Zudem hat die Bundesministerin oder der Bundesminister das Recht, in das Verfahren einzutreten und Revisionen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Handhabung und Kontrolle von Biozidprodukten zu verbessern und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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