31.01.2023
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Menschen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die keine Sozialhilfe wegen des Einkommens anderer Personen erhalten, nun Rentenleistungen bekommen können und dass bisherige Gerichtsurteile gegen Rentenansprüche nicht mehr gelten, sofern andere Bedingungen erfüllt sind.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Heimopferrentengesetz geändert. Hier sind die wichtigsten Punkte der Änderungen: 1. Personen, die dauerhaft arbeitsunfähig sind und aufgrund der Anrechnung des Einkommens anderer Personen keine Mindestsicherungsleistungen erhalten, sind nun den Beziehern einer Eigenpension gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie die gleichen Ansprüche auf Rentenleistungen haben. 2. Wenn Anträge auf monatliche Rentenleistungen aufgrund der neuen Regelung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes gestellt werden, werden die Renten ab dem Zeitpunkt anerkannt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, aber frühestens ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. 3. Ein rechtskräftiges Urteil eines Arbeits- und Sozialgerichtes, das eine individuelle Entschädigungsleistung ablehnt, verhindert nicht mehr die Gewährung der Rentenleistung. In solchen Fällen wird die Rentenleistung automatisch anerkannt, wenn sonstige Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Alle Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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