27.02.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Fristen für bestimmte Regelungen in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG) bis zum 31. August 2024 bzw. 30. Juni 2025 zu verlängern.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, verschiedene Sozialversicherungsgesetze zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Verlängerung von Fristen in mehreren Gesetzen. Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wurden die Fristen in § 786 Abs. 3 und § 796 Abs. 1 jeweils bis 31. August 2024 und 30. Juni 2025 verlängert. Außerdem wurden im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (§ 408 Abs. 3) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (§ 403 Abs. 3) die Fristen ebenfalls bis 31. August 2024 verlängert. Im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz wurde die Frist in § 284 Abs. 3 ebenfalls auf den 31. August 2024 verschoben. Diese Änderungen betreffen unter anderem Fristen für bestimmte Berichtspflichten und Zahlungsfristen, was den Bürgern und versicherten Personen mehr Zeit gibt, die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
13.03.2024
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