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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz u.a.

03.07.2024

ArbeitGesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert, um bestimmte Renten und Unterstützungen zu regeln, die Weiterbildung und Kompetenzen im Pflegebereich zu erweitern und mehr Geld für die Ausbildung von Pflegekräften bereitzustellen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat verschiedene Gesetze geändert, darunter das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Eine wichtige Änderung betrifft die Anrechnung von Versehrtenrenten, Betriebsrenten und Versehrtengeldern, die nicht mehr als verwertbares Vermögen gelten und somit die Sozialhilfe nicht mehr kürzen. Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Ein weiterer signifikanter Beschluss betrifft das Bundespflegegeldgesetz. Pflegegeldbezieher können fortan monatlich 125 Euro statt einmalig 1.500 Euro im Jahr erhalten. Zudem werden personenbezogene Daten von pflegebedürftigen Personen an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen sowie an die Gesundheit Österreich GmbH zu wissenschaftlichen Zwecken weitergeleitet. Eine automatische Datenübermittlung soll die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung verbessern.

Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, um die Kompetenzen von Pflegepersonal zu erweitern. Dazu gehören die Verordnung von Arzneimitteln durch Pflegekräfte, neue Spezialisierungen wie Kinderintensivpflege und eine stärkere Einbindung der Pflegedienste in die medizinische Diagnostik und Therapie. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Pflegequalität und -effizienz zu steigern und treten größtenteils am 1. September 2025 in Kraft.

Zusätzlich wurden Veränderungen im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz beschlossen, um die Ausbildung in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege zu fördern. Ab 2024 werden sieben Millionen Euro bereitgestellt, und ab 2025 jährlich zwanzig Millionen Euro. Diese Mittel sollen durch das Arbeitsmarktservice verwaltet werden und helfen, den steigenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal zu decken.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

03.07.2024

Abgeordneter Josef Muchitsch kritisiert die Änderungsvorschläge im Sozialversicherungsgesetz, insbesondere die vorgesehene Einbeziehung unzureichender Regelungen für Gesundheits- und Pflegeberufe, und spricht sich vehement gegen die Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen aus. Er fordert die Regierung auf, den Verkauf von VAMED-Anteilen an private Investoren rückgängig zu machen und sicherzustellen, dass zukünftige Verträge im Gesundheitswesen Leistungen mit wirksamer Qualitätskontrolle garantieren.
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03.07.2024

Abgeordnete Bedrana Ribo (Grüne) begrüßt die beschlossene dritte Pflegereform, die zahlreiche Verbesserungen für Menschen am Existenzminimum sowie im Pflegebereich mit sich bringt, darunter nicht mehr angerechnete Versehrten- und Unfallrenten, vereinfachte Nostrifikationen ausländischer Qualifikationen und das erweiterte Pflegestipendium. Zudem kündigt sie einen Abänderungsantrag an, der zusätzliche Verbesserungen im Bereich Pflege, wie Kompetenzerweiterungen und Fortbildungen, vorsieht.
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03.07.2024

Abgeordnete Fiona Fiedler kritisiert in ihrer Rede, dass die Regierung notwendige Reformen im Pflegebereich nur zögerlich und in kleinen Schritten umsetzt, anstatt umfassend und transparent voranzugehen. Sie betont die Dringlichkeit von Verbesserungen bei Berufsprofilen, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte, mahnt aber, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
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03.07.2024

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak von der FPÖ kritisiert scharf das Vorgehen der Bundesregierung, kurzfristige und umfangreiche Abänderungsanträge ohne ausreichende Begutachtung und Folgenabschätzung vorzustellen, und bezeichnet dieses Verhalten als undemokratisch und unparlamentarisch. Er wirft dem verantwortlichen Minister vor, Fakenews zu verbreiten, sich unangemessene Verordnungsermächtigungen anzueignen und somit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.
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03.07.2024

Abgeordneter Alois Stöger kritisiert das schwierige und bürokratische Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben der Sozialversicherungsträger, das eine zusätzliche Zustimmung des Finanzministers erfordert und seiner Ansicht nach eine schleichende Privatisierung fördert. Er fordert, diese Vorgehensweise in einer zukünftigen Präsidialsitzung zu besprechen, da es seiner Meinung nach ineffizient und undemokratisch ist.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Mag. Ernst Gödl (ÖVP) lobt die bisherigen Reformen der Bundesregierung im Pflegebereich, betont jedoch den weiterhin bestehenden Personalmangel und die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf die Angehörigenboni und die Erleichterung der Nostrifizierung. Zudem hebt er die Bedeutung des Pflegestipendiums und die kürzlich beschlossenen Reformen in der Steiermark hervor, um den wachsenden Pflegebedarf in der alternden Gesellschaft zu decken.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker kritisiert die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen der Bundesregierung als unnötig und kostspielig, insbesondere die nicht bedarfsorientierte Verteilung von Unfallrenten und den Frühstarterbonus, der seiner Meinung nach eine ineffiziente und teure Maßnahme ist, die nicht die richtigen Zielgruppen unterstützt. Er betont, dass die Gesetze die bereits gut abgesicherten Personengruppen zusätzlich begünstigen, während die Finanzierungslast auf einer schrumpfenden Gruppe von Beitragszahlenden lastet.
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03.07.2024

Bundesminister Johannes Rauch spricht über die Fortschritte bei den Pflegereformen der Bundesregierung, einschließlich Gehaltserhöhungen für Pflegekräfte, zusätzlicher Urlaubswochen, Ausbildungszuschüssen und Angehörigenboni. Er hob die Bedeutung der Akademisierung der Pflegeausbildung, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und der Transparenz bei der Personenbetreuung hervor.
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03.07.2024

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP) betont die Bedeutung der Digitalisierung in der Pflege, indem er die Einführung assistiver Systeme vorschlägt, die Pflegetätigkeiten erleichtern und den Pflegeberuf aufwerten könnten. Er fordert, groß zu denken und in diesem Bereich zu investieren, um sowohl die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern als auch ein neues Wirtschaftsfeld zu schaffen.
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03.07.2024

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) betonte die positiven Entwicklungen im Pflegebereich unter der aktuellen Regierung, würdigte die Zusammenarbeit und stellte fünf weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege vor, darunter die Ausweitung des Pflegestipendiums, eine neue Kompetenzstelle, einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe, Unterstützung für pflegende Angehörige und mehr Transparenz bei 24-Stunden-Agenturen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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