03.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert, um bestimmte Renten und Unterstützungen zu regeln, die Weiterbildung und Kompetenzen im Pflegebereich zu erweitern und mehr Geld für die Ausbildung von Pflegekräften bereitzustellen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat verschiedene Gesetze geändert, darunter das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Eine wichtige Änderung betrifft die Anrechnung von Versehrtenrenten, Betriebsrenten und Versehrtengeldern, die nicht mehr als verwertbares Vermögen gelten und somit die Sozialhilfe nicht mehr kürzen. Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Ein weiterer signifikanter Beschluss betrifft das Bundespflegegeldgesetz. Pflegegeldbezieher können fortan monatlich 125 Euro statt einmalig 1.500 Euro im Jahr erhalten. Zudem werden personenbezogene Daten von pflegebedürftigen Personen an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen sowie an die Gesundheit Österreich GmbH zu wissenschaftlichen Zwecken weitergeleitet. Eine automatische Datenübermittlung soll die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung verbessern. Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, um die Kompetenzen von Pflegepersonal zu erweitern. Dazu gehören die Verordnung von Arzneimitteln durch Pflegekräfte, neue Spezialisierungen wie Kinderintensivpflege und eine stärkere Einbindung der Pflegedienste in die medizinische Diagnostik und Therapie. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Pflegequalität und -effizienz zu steigern und treten größtenteils am 1. September 2025 in Kraft. Zusätzlich wurden Veränderungen im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz beschlossen, um die Ausbildung in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege zu fördern. Ab 2024 werden sieben Millionen Euro bereitgestellt, und ab 2025 jährlich zwanzig Millionen Euro. Diese Mittel sollen durch das Arbeitsmarktservice verwaltet werden und helfen, den steigenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal zu decken.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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