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Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz

03.07.2024

Soziales

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz zu ändern, um die Rechte und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere durch erweiterte Beratung, mehr Fördermittel, die Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten und die Anpassung der Aufgaben des Behindertenanwalts.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz beschlossen, um die Situation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Wichtige Punkte sind: 

Der Bundesbehindertenbeirat und die Behindertenanwaltschaft werden gestärkt und mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Der Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin kann nun Diskriminierungsfälle besser untersuchen und mehr Auskünfte einholen. Zudem sollen Mitglieder aus verschiedenen Organisationen an der Auswahl des Behindertenanwalts beteiligt sein. Außerdem wird ein Monitoring-System zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt.

Integrative Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder qualifizieren, bekommen mehr Unterstützung. Die Richtlinien für Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds werden angepasst, um diesen Betrieben besser zu helfen. Ein Team aus Vertretern verschiedener Institutionen prüft nun die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in diese Betriebe. Dabei dürfen bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Neue Regelungen verpflichten Bundesministerien und andere öffentliche Stellen sowie große Unternehmen zur Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten. Diese Beauftragten sollen sicherstellen, dass Arbeitsplätze und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Sie arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, um Missstände aufzudecken und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

03.07.2024

Abgeordnete Bedrana Ribo (Grüne) betont die Bedeutung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und stellt ein Maßnahmenpaket vor, das 50 Millionen Euro für Projekte zur Unterstützung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt bereitstellt, sowie die Stärkung von Interessenvertretungen durch gesetzliche Verankerung und fixe Budgets vorsieht. Sie bringt zudem einen Abänderungsantrag ein, der redaktionelle Anpassungen und Erleichterungen für Integrative Betriebe beinhaltet.
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03.07.2024

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum begrüßte die Maßnahmen zur Erleichterung des Lebens von Menschen mit Behinderungen, etwa durch den Verzicht auf Lichtbilder bei Behindertenausweisen und die Ausweitung der Befugnisse der Behindertenanwältin, kritisierte jedoch, dass einige wichtige Maßnahmen zur fairen Bezahlung und Inklusion noch nicht umgesetzt wurden, und forderte weiterhin eine einheitliche Regelung der persönlichen Assistenz.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

03.07.2024

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ) kritisiert die ÖVP dafür, dass sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen nur auf ihrer Website propagiert, aber nicht umsetzt, und hebt hervor, dass die FPÖ im Gegensatz dazu die Wahrheit sagt und tatsächlich aktiv für die Gleichstellung dieser Personen eintritt.
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03.07.2024

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP) begrüßte die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land und sprach über ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, das Änderungen im Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz beinhaltet, die Schaffung eines Fonds von 50 Millionen Euro für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die Stärkung der Behindertenanwaltschaft durch Regionalbüros und erweiterte Befugnisse sowie verstärkte Mitbestimmung und Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
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03.07.2024

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) begrüßt die Novellierung der Gesetze zur Kriegsopferversorgung und Behindertenrecht, wobei sie besonders die Integration von Vorschlägen ihrer Partei hinsichtlich der Reduzierung bürokratischer Hürden und Sprachänderungen lobt. Sie fordert weitere Schritte zur Inklusion, wie die Senkung des Behinderungsgrades auf 50% für ÖPNV-Vergünstigungen und kritisiert die mangelnde Einbeziehung der Opposition sowie die aktuelle Vergütungspraxis für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

03.07.2024

Abgeordneter Mag. Markus Koza erläuterte, dass durch die Gesetzesreform die Kostenübernahme für nicht amtliche Sachverständige im Kriegsopferversorgungsgesetz und verwandten Gesetzen ab 1. Januar 2024 sichergestellt wird und personenbezogene Daten von Opfern zur schnelleren Bearbeitung von Hilfsleistungen an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen übermittelt werden dürfen.
überzeugendpräzisekonstruktiv

03.07.2024

Bundesminister Johannes Rauch erläutert, dass das Maßnahmenpaket zur Stärkung der Behindertenanwaltschaft und des Bundesbehindertenbeirats die langjährige Forderung der Behindertenverbände "Nichts über uns ohne uns" erfüllt, in dem es die Beteiligung und Erreichbarkeit verbessert sowie das Budget für Behindertenorganisationen und inklusive Projekte erhöht. Zudem werden Barrierefreiheitsbeauftragte in allen Ministerien und öffentlichen Institutionen eingerichtet und die automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung abgeschafft, um Menschen mit Behinderungen bessere Teilhabechancen zu bieten.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

03.07.2024

Abgeordneter Alois Stöger betont die Wichtigkeit der Übernahme von Gutachterkosten durch den Bund und den notwendigen Datenaustausch zur schnellen Beurteilung von Opferansprüchen. Er signalisiert Unterstützung für die Änderung und empfiehlt zusätzlich die Anstellung weiterer Amtssachverständiger.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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