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Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997

19.11.2020

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Revisoren für Genossenschaften strenger qualifiziert werden müssen, mit unter anderem längerer Praxiserfahrung und neuen Regeln für die Fachprüfung, einschließlich eines Verfalls von Teilprüfungen nach sieben Jahren.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat eine Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 beschlossen. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Regelungen über die Bestellung und Prüfungen von Revisoren. Zunächst dürfen jetzt nur solche Personen als Revisoren bestellt werden, die entweder über eine entsprechende Bescheinigung oder ausreichende Erfahrung verfügen. Bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften können auch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestellt werden, sofern sie die notwendigen Qualifikationen haben.

Darüber hinaus müssen Revisoren eine Fachprüfung ablegen und mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit vorweisen, wobei zwei dieser Jahre Abschlussprüfungen umfassen müssen. Die Fachprüfung selbst ist jetzt umfangreicher gestaltet und umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil. Die Themen reichen von allgemeinem Rechnungswesen und internationaler Rechnungslegung bis hin zu spezifischen Bereichen wie Genossenschafts- und Insolvenzrecht.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Fachprüfung wurden ebenfalls konkretisiert. So muss ein Revisionsanwärter mindestens 18 Monate praktische Tätigkeit nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Zudem verfallen bestandene Teilprüfungen nach sieben Jahren, wenn die Gesamtprüfung nicht abgeschlossen wird.

Schließlich wird geregelt, dass die Prüfungsgebühr für die Fachprüfung von der Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände festgesetzt wird und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Für Prüfungskandidaten, die finanzielle Schwierigkeiten haben, gibt es Möglichkeiten zur Ermäßigung der Prüfungsgebühr. Die Änderungen treten mit 1. Januar 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.12.2020

Mag. Christian Buchmann betont in seiner Rede die Wichtigkeit der Genossenschaften und die Notwendigkeit unabhängiger und weisungsfreier Revisoren. Er unterstützt die Novelle des Genossenschaftsrevisionsgesetzes, die die Prüfungsverfahren und Berufszugänge der Genossenschaftsrevisoren anpasst und modernisiert, um ein hohes Maß an professioneller Kontrolle sicherzustellen.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Abgeordneter Marco Schreuder betont die Wichtigkeit und historische Bedeutung von Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Wirtschaftsform und plädiert für eine Angleichung der Prüfungsanforderungen für Revisoren an jene der Wirtschaftsprüfer, da dies sinnvoll und sozial gerecht sei.
überzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Abgeordneter Martin Preineder betont die Bedeutung der Genossenschaften und die Notwendigkeit einer strengen Qualifikation der Revisoren, um eine gleichwertige Ausbildung wie bei Wirtschaftstreuhändern sicherzustellen und die Kontrolle zu verbessern. Er weist die Kritik der Opposition zurück und spricht sich für die Zustimmung zum Gesetzesvorschlag aus.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Der Abgeordnete Thomas Dim unterstützt die Anpassung des Berufsrechts der Genossenschaftsrevisoren an das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, kritisiert jedoch die Vorgehensweise des Initiativantrags ohne Begutachtung und kündigt daher eine gegenteilige Abstimmung im Vergleich zum Ausschuss an.
ruhigformalpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Mag. Sandra Gerdenitsch kritisiert das Fehlen eines Begutachtungsverfahrens und die Behandlung der Berufsrechtsanpassungen für Genossenschaftsrevisoren im falschen Ausschuss sowie die übereilte Verabschiedung des Gesetzes ohne angemessene Beratung und Transparenz im Windschatten der Coronakrise.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

19.11.2020

Abgeordneter Christoph Stark hebt hervor, wie viele Genossenschaften es in Österreich gibt und betont die Wichtigkeit strengerer Qualifikationen für Revisoren, um Vertrauen und Kontrolle in diesen bedeutenden Wirtschaftsfaktor zu gewährleisten. Dabei ruft er zur Zustimmung für das neue Gesetz auf, das die Ausbildung der Revisoren verbessern soll.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Dr. Christoph Matznetter kritisiert die Regierungsparteien für ihre Schnellschüsse bei der Neuregelung der Qualifikation von Genossenschaftsrevisoren und betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend auf die im Zuge des Commerzialbank Mattersburg-Skandals aufgedeckten Mängel eingehen und unzureichend mit relevanten Berufsverbänden abgestimmt wurden. Daher lehnt seine Partei die Zustimmung ab.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

19.11.2020

Der Abgeordnete Peter Haubner betont, dass die Gesetzesänderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz zur Anpassung der Berufsqualifikation der Revisoren notwendig und eine Angleichung an europäische Vorgaben ist, wobei diese Änderung nichts mit dem Skandal um die Commerzialbank Burgenland zu tun hat. Er unterstreicht die Bedeutung dieser Anpassungen zur Sicherstellung der hohen Qualität der Genossenschaftsbanken als regionale Finanzversorger und ruft zur Zustimmung auf.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Dr. Elisabeth Götze betont in ihrer Rede die Bedeutung von Genossenschaften und die Notwendigkeit ihrer Prüfung. Sie erklärt, dass das Genossenschaftsrevisionsgesetz an das bereits angepasste Gesetz der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer angeglichen wird und eine Escapeclause für finanzielle Erleichterungen bei Prüfungsgebühren enthalten ist.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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