19.11.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Revisoren für Genossenschaften strenger qualifiziert werden müssen, mit unter anderem längerer Praxiserfahrung und neuen Regeln für die Fachprüfung, einschließlich eines Verfalls von Teilprüfungen nach sieben Jahren.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat eine Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 beschlossen. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Regelungen über die Bestellung und Prüfungen von Revisoren. Zunächst dürfen jetzt nur solche Personen als Revisoren bestellt werden, die entweder über eine entsprechende Bescheinigung oder ausreichende Erfahrung verfügen. Bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften können auch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestellt werden, sofern sie die notwendigen Qualifikationen haben. Darüber hinaus müssen Revisoren eine Fachprüfung ablegen und mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit vorweisen, wobei zwei dieser Jahre Abschlussprüfungen umfassen müssen. Die Fachprüfung selbst ist jetzt umfangreicher gestaltet und umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil. Die Themen reichen von allgemeinem Rechnungswesen und internationaler Rechnungslegung bis hin zu spezifischen Bereichen wie Genossenschafts- und Insolvenzrecht. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Fachprüfung wurden ebenfalls konkretisiert. So muss ein Revisionsanwärter mindestens 18 Monate praktische Tätigkeit nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Zudem verfallen bestandene Teilprüfungen nach sieben Jahren, wenn die Gesamtprüfung nicht abgeschlossen wird. Schließlich wird geregelt, dass die Prüfungsgebühr für die Fachprüfung von der Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände festgesetzt wird und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Für Prüfungskandidaten, die finanzielle Schwierigkeiten haben, gibt es Möglichkeiten zur Ermäßigung der Prüfungsgebühr. Die Änderungen treten mit 1. Januar 2021 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
02.12.2020
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19.11.2020
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