09.12.2020
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze geändert: Bürger benötigen eine Genehmigung für den Erwerb von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, es gibt neue Regelungen für den Verkauf und die Überwachung von Chemikalien sowie Vorschriften zur Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten; außerdem wird die Zollbehörde verstärkt in die Marktüberwachung eingebunden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen. Erstens wurden Regelungen im Chemikaliengesetz 1996 angepasst. Nun sind genau definierte Verfahren und Anforderungen festgelegt, wie Privatpersonen und Unternehmen mit bestimmten Chemikalien umgehen dürfen, die zur Herstellung von Sprengstoffen genutzt werden könnten. Hierzu zählen Anmelde- und Genehmigungspflichten sowie strenge Aufbewahrungsvorschriften. Zudem wurde festgelegt, dass genehmigte Chemikalien nur unter bestimmten Bedingungen besessen und verwendet werden dürfen. Zweitens umfasst die Änderung des Bundeskriminalamt-Gesetzes die Aufgaben der Meldestelle für Ausgangsstoffe von Explosivstoffen. Diese Stelle nimmt jetzt Meldungen über verdächtige Transaktionen oder Verluste von Explosivstoff-Bestandteilen entgegen und verarbeitet diese Daten, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Drittens wurde das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz geändert. Der Landeshauptmann übernimmt nun die Marktüberwachung für fluorierte Treibhausgase. Bei importierten Produkten unterstützen die Zollbehörden die Kontrolle. Es wurden zudem neue Anforderungen für das Angebot und den Verkauf von Produkten festgelegt, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Viertens gab es Änderungen im Biozidproduktegesetz. Der Landeshauptmann ist jetzt für die Marktüberwachung von Biozidprodukten zuständig, während die Zollbehörden Produkte aus Drittstaaten überprüfen. Außerdem muss jede Person, die Biozidprodukte anbietet oder verkauft, für deren Kennzeichnung und Verpackung sorgen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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