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Mutterschutzgesetz

23.02.2021

ArbeitFrauen und GleichbehandlungGesundheit und Ernährung

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, das Mutterschutzgesetz 1979 zu ändern, indem der Zeitraum für bestimmte Schutzmaßnahmen für Schwangere bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat das Mutterschutzgesetz 1979 geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Verlängerung des Schutzzeitraums für werdende Mütter. Ursprünglich galt dieser Schutz bis zum 31. März 2021, nun wird er bis zum 30. Juni 2021 verlängert. 

Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass bestimmte Regelungen über Freistellungen für werdende Mütter, die in den Absätzen 4, 5, 7 und 8 des Paragraphen 3a beschrieben sind, auch nach dem 30. Juni 2021 weiterhin gültig bleiben, sofern diese Freistellungen vor diesem Datum erfolgt sind. 

Zusammengefasst bedeutet dies, dass schwangere Frauen bis Ende Juni 2021 verlängerten Schutz am Arbeitsplatz haben und bestehende Freistellungen weiterhin unter den alten Bedingungen bewertet werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.03.2021

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel kritisiert die Uneinheitlichkeit und Bürokratie der aktuellen Regelungen zum Mutterschutz während der Covid-19-Pandemie und fordert eine vereinfachte, einheitliche Lösung, bei der werdende Mütter unabhängig von ihrem Beruf bereits vorzeitig Wochengeld aus der Krankenversicherung beziehen können. Sie betont, dass die Verantwortung für den Schutz der Schwangeren nicht den Unternehmern auferlegt werden sollte.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.03.2021

Der Abgeordnete Andreas Lackner betont die Wichtigkeit des Schutzes von Schwangeren während der Covid-19-Pandemie, insbesondere für jene in körpernahen Berufen, und unterstützt die Verlängerung der Regelung für deren Freistellung mit voller Lohnfortzahlung, um deren Gesundheit und die ihrer ungeborenen Kinder zu sichern.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.03.2021

Bundesminister Martin Kocher betont die besondere Bedeutung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen, insbesondere Schwangeren, in Krisenzeiten und erläutert die Verlängerung der Sonderfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen bis Ende Juni 2021, inklusive der staatlichen Übernahme der Entgeltkosten. Er hebt hervor, dass diese Regelung sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen als auch der Arbeitgeber berücksichtigt.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.03.2021

Dipl.-Ing. Andrea Holzner erklärt, dass der Nationalrat die Sonderfreistellung für schwangere Frauen in körpernahen Berufen bis zum 30. Juni 2021 verlängert hat, um sie und ihre ungeborenen Kinder vor einem erhöhten Risiko durch Covid-19 zu schützen. Zudem weist sie darauf hin, dass werdende Mütter schon vor der Krise bei festgestellter Gesundheitsgefährdung freigestellt wurden.
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10.03.2021

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert die unzureichende und lückenhafte Umsetzung der Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen in der aktuellen Gesetzesänderung zum Mutterschutzgesetz und fordert eine umfassendere Regelung, die auch langanhaltenden Schutz bis nach der Pandemie gewährleistet.
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23.02.2021

Die Abgeordnete Fiona Fiedler kritisiert die Verlängerung der Regelung, die schwangeren Beschäftigten in körpernahen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich Freistellung gewährt, und betont, dass jede Schwangere selbst entscheiden sollte, ob sie arbeiten möchte, um einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen zu gewährleisten.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

23.02.2021

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) erklärt, dass die Sonderfreistellung für schwangere Frauen aufgrund der COVID-19-Pandemie bis Ende Juni verlängert wird, jedoch eine pauschale Freistellung abgelehnt wird zugunsten einer individuellen Beurteilung und Entscheidung durch das Arbeitsinspektorat.
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23.02.2021

Mag. Gerald Loacker stellt klar, dass die Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Schwangere im Mutterschutzgesetz kein Recht der Arbeitnehmerinnen auf Freistellung darstellt, sondern ein absolutes Beschäftigungsverbot gemäß § 3a des Gesetzes.
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23.02.2021

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ), betont in ihrer Rede die erhöhten gesundheitlichen Risiken von COVID-19 für schwangere Frauen und spricht sich für präventive Maßnehmen wie reduzierte Sozial- und Kundenkontakte sowie die Freistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche bei gleichem Gehalt aus, um schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder besser zu schützen.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

23.02.2021

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) betont die Verlängerung des Freistellungsanspruchs für schwangere Arbeitnehmerinnen bis Ende Juni 2021, um deren Gesundheit und die ihrer ungeborenen Kinder in Berufen mit unvermeidbarem Körperkontakt während der Coronapandemie zu schützen, und weist darauf hin, dass Arbeitgeber vollständig für die daraus entstehenden Lohnkosten entschädigt werden.
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23.02.2021

Barbara Neßler betont die Wichtigkeit des Schutzes und der Gesundheit von Schwangeren, insbesondere im Kontext der Coronakrise, und unterstützt die Verlängerung der Freistellung bis Juni, da dies Ängste und Belastungen reduziert, ohne zusätzliche Kosten für Arbeitgeber zu verursachen. Sie kritisiert die Ablehnung der NEOS, da die Maßnahme nur einen Anspruch, aber keine Verpflichtung darstelle.
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23.02.2021

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek kritisiert die Verlängerung der Sonderfreistellung für schwangere Frauen im körpernahen Arbeitsbereich bis zum 30. Juni 2021, da diese keine Nachwirkung hat und fordert eine Gesetzesänderung, die sicherstellt, dass Freistellungen, die vor dem 30. Juni ausgesprochen wurden, auch über diesen Zeitpunkt hinaus gelten. Sie appelliert an die ÖVP, diese Änderung zu unterstützen, um Unsicherheiten für die betroffenen Frauen zu vermeiden.
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23.02.2021

Gabriele Heinisch-Hosek widerspricht der Behauptung von Abgeordnetem Sieber, dass der Antrag alle Schwangeren umfassen würde, und stellt klar, dass sich die Schutzmaßnahmen speziell auf werdende Mütter in Bereichen mit körpernahen Dienstleistungen und erhöhtem Ansteckungsrisiko beschränken.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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