10.03.2021
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel kritisiert die Uneinheitlichkeit und Bürokratie der aktuellen Regelungen zum Mutterschutz während der Covid-19-Pandemie und fordert eine vereinfachte, einheitliche Lösung, bei der werdende Mütter unabhängig von ihrem Beruf bereits vorzeitig Wochengeld aus der Krankenversicherung beziehen können. Sie betont, dass die Verantwortung für den Schutz der Schwangeren nicht den Unternehmern auferlegt werden sollte.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv
10.03.2021
Der Abgeordnete Andreas Lackner betont die Wichtigkeit des Schutzes von Schwangeren während der Covid-19-Pandemie, insbesondere für jene in körpernahen Berufen, und unterstützt die Verlängerung der Regelung für deren Freistellung mit voller Lohnfortzahlung, um deren Gesundheit und die ihrer ungeborenen Kinder zu sichern.
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10.03.2021
Bundesminister Martin Kocher betont die besondere Bedeutung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen, insbesondere Schwangeren, in Krisenzeiten und erläutert die Verlängerung der Sonderfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen bis Ende Juni 2021, inklusive der staatlichen Übernahme der Entgeltkosten. Er hebt hervor, dass diese Regelung sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen als auch der Arbeitgeber berücksichtigt.
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10.03.2021
Dipl.-Ing. Andrea Holzner erklärt, dass der Nationalrat die Sonderfreistellung für schwangere Frauen in körpernahen Berufen bis zum 30. Juni 2021 verlängert hat, um sie und ihre ungeborenen Kinder vor einem erhöhten Risiko durch Covid-19 zu schützen. Zudem weist sie darauf hin, dass werdende Mütter schon vor der Krise bei festgestellter Gesundheitsgefährdung freigestellt wurden.
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10.03.2021
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert die unzureichende und lückenhafte Umsetzung der Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen in der aktuellen Gesetzesänderung zum Mutterschutzgesetz und fordert eine umfassendere Regelung, die auch langanhaltenden Schutz bis nach der Pandemie gewährleistet.
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23.02.2021
Die Abgeordnete Fiona Fiedler kritisiert die Verlängerung der Regelung, die schwangeren Beschäftigten in körpernahen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich Freistellung gewährt, und betont, dass jede Schwangere selbst entscheiden sollte, ob sie arbeiten möchte, um einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen zu gewährleisten.
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23.02.2021
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) erklärt, dass die Sonderfreistellung für schwangere Frauen aufgrund der COVID-19-Pandemie bis Ende Juni verlängert wird, jedoch eine pauschale Freistellung abgelehnt wird zugunsten einer individuellen Beurteilung und Entscheidung durch das Arbeitsinspektorat.
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23.02.2021
Mag. Gerald Loacker stellt klar, dass die Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Schwangere im Mutterschutzgesetz kein Recht der Arbeitnehmerinnen auf Freistellung darstellt, sondern ein absolutes Beschäftigungsverbot gemäß § 3a des Gesetzes.
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23.02.2021
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ), betont in ihrer Rede die erhöhten gesundheitlichen Risiken von COVID-19 für schwangere Frauen und spricht sich für präventive Maßnehmen wie reduzierte Sozial- und Kundenkontakte sowie die Freistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche bei gleichem Gehalt aus, um schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder besser zu schützen.
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23.02.2021
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) betont die Verlängerung des Freistellungsanspruchs für schwangere Arbeitnehmerinnen bis Ende Juni 2021, um deren Gesundheit und die ihrer ungeborenen Kinder in Berufen mit unvermeidbarem Körperkontakt während der Coronapandemie zu schützen, und weist darauf hin, dass Arbeitgeber vollständig für die daraus entstehenden Lohnkosten entschädigt werden.
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23.02.2021
Barbara Neßler betont die Wichtigkeit des Schutzes und der Gesundheit von Schwangeren, insbesondere im Kontext der Coronakrise, und unterstützt die Verlängerung der Freistellung bis Juni, da dies Ängste und Belastungen reduziert, ohne zusätzliche Kosten für Arbeitgeber zu verursachen. Sie kritisiert die Ablehnung der NEOS, da die Maßnahme nur einen Anspruch, aber keine Verpflichtung darstelle.
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23.02.2021
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek kritisiert die Verlängerung der Sonderfreistellung für schwangere Frauen im körpernahen Arbeitsbereich bis zum 30. Juni 2021, da diese keine Nachwirkung hat und fordert eine Gesetzesänderung, die sicherstellt, dass Freistellungen, die vor dem 30. Juni ausgesprochen wurden, auch über diesen Zeitpunkt hinaus gelten. Sie appelliert an die ÖVP, diese Änderung zu unterstützen, um Unsicherheiten für die betroffenen Frauen zu vermeiden.
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23.02.2021
Gabriele Heinisch-Hosek widerspricht der Behauptung von Abgeordnetem Sieber, dass der Antrag alle Schwangeren umfassen würde, und stellt klar, dass sich die Schutzmaßnahmen speziell auf werdende Mütter in Bereichen mit körpernahen Dienstleistungen und erhöhtem Ansteckungsrisiko beschränken.
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