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Alterssicherungskommissions-Gesetz

23.02.2021

Gesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Alterssicherungskommissions-Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Frist in § 14 Abs. 3 bis zum 30. November 2021 verlängert wird.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat ein Gesetz geändert, das die Altersvorsorge in Österreich betrifft. Konkret wurde das Alterssicherungskommissions-Gesetz verändert. Es geht um eine Frist, die im Gesetz stand. Die Frist, die ursprünglich bis 31. März 2021 galt, wurde nun bis zum 30. November 2021 verlängert. 

Diese Änderung gibt der zuständigen Kommission mehr Zeit für ihre Aufgaben. Bürger sollten wissen, dass diese Fristverlängerung dazu dient, die Altersvorsorge weiterhin gründlich und sorgfältig zu planen und anzupassen. Weitere Details des Gesetzes oder andere Änderungen wurden nicht angegeben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.03.2021

Der Abgeordnete MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky kritisiert die Verlängerung der Frist für die Alterssicherungskommission, da dies die notwendige Transparenz über die untragbare Finanzierung des Pensionssystems verhindert; er fordert stattdessen dringende Pensionsreformen und die Erstellung eines Langfristgutachtens.
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10.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Ernest Schwindsackl betonte die Bedeutung der Alterssicherungskommission, die die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Pensionen des öffentlichen Dienstes überwacht, und plädierte für eine Fristverlängerung bis November 2021, um der Kommission genügend Zeit für die Erstellung eines fundierten Berichts zu geben, welcher die Zukunft der altersbedingten Sicherungssysteme berücksichtigt.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.03.2021

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel äußerte Unterstützung für die Verlängerung der Frist im Alterssicherungskommissions-Gesetz, kritisierte frühere Einsparungen bei vorgezogenen Alterspensionen und wies auf die Notwendigkeit hin, kleine Gewerbetreibende, die durch die Coronakrise finanziell stark beeinträchtigt wurden, insbesondere bei der Pensionsbemessung zu unterstützen.
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10.03.2021

Abgeordneter Andreas Lackner betont, dass angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheit und der durch die Pandemie verursachten Ausnahmesituation eine Verschiebung des Langfristgutachtens der Alterssicherungskommission auf November 2021 notwendig und vernünftig ist, um aussagekräftige und valide Prognosen zu gewährleisten.
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10.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Horst Schachner plädiert dafür, dass Menschen nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen dürfen, betont die Schwierigkeiten älterer Arbeitnehmer, einen Job zu finden, und fordert höhere Arbeitslosengelder sowie eine Besteuerung von Krisengewinnern.
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23.02.2021

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler verteidigt die Verlängerung der Frist für die Alterssicherungskommission, um angesichts der Unsicherheiten durch die Pandemie fundiertere Prognosen erstellen zu können; sie kritisiert die NEOS für Versäumnisse im Bereich der Pensionsantritte und Frühpensionierungen in Wien.
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23.02.2021

Der Abgeordnete Mag. Markus Koza betont, dass das Langfristgutachten der Alterssicherungskommission aufgrund der momentan unzuverlässigen ökonomischen Daten, die durch die aktuelle Gesundheits- und Wirtschaftskrise verfälscht werden, verschoben werden sollte, um auf späteren, valide Daten basierenden Prognosen, sozial gerechte Reformen des Pensionssystems vorzunehmen.
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23.02.2021

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert die Regierung dafür, die Veröffentlichung objektiver Daten über das Pensionssystem zu verzögern und damit die notwendigen Reformen zu verschleppen, was insbesondere die junge Generation benachteiligt und die Zukunft des Pensionssystems gefährdet.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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