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Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021

06.07.2021

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der Beschluss stärkt den Wettbewerbsschutz in Österreich, indem er Regelungen für die Marktbeherrschung und den Umgang mit Wettbewerbsverstößen im digitalen Bereich einführt, die Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetzwerk verbessert und die Bundeswettbewerbsbehörde striktere Kontrollen und Sanktionen ermöglicht.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Kartellgesetz 2005 und Wettbewerbsgesetz beschlossen. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Begriffs "relative Marktmacht". Das bedeutet, dass auch Unternehmen als marktbeherrschend gelten können, wenn ihre Abnehmer oder Lieferanten auf die Geschäftsbeziehung angewiesen sind, um schwerwiegende Nachteile zu vermeiden. Dies betrifft besonders digitale Märkte und Vermittlerplattformen.

Ein weiteres zentrales Thema ist der Umweltschutz. Unternehmen dürfen künftig auch dann zusammenarbeiten, wenn dies zu ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaftsweisen beiträgt, solange Verbraucher angemessen davon profitieren.

Zusätzlich wird das Verfahren zur Feststellung und Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Wettbewerbsregeln standardisiert. Dazu gehört unter anderem die länderübergreifende Zustellung und Vollstreckung von Geldbußen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Im Wettbewerbsgesetz wird zudem die Informationspflicht gegenüber der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verstärkt. Die Bundeswettbewerbsbehörde muss auf Anfrage umfassend über ihre Tätigkeiten Auskunft geben, solange dies nicht laufende Ermittlungen gefährdet. Auch die Strafen für Unternehmen, die falsche oder unvollständige Auskünfte geben, wurden verschärft und können nun bis zu 1% ihres Jahresumsatzes betragen. Die Bundeswettbewerbsbehörde darf außerdem nun informelle Einschätzungen zu wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten abgeben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.07.2021

Mag. Christian Buchmann unterstützt die Novellierung des Wettbewerbsrechts, die den geordneten Wettbewerb durch Modernisierung und Digitalisierung stärkt und die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Institution beibehält, wobei er betont, dass diese Anpassungen auch fairen Wettbewerb und bürokratische Entlastung fördern.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

14.07.2021

Dr. Alma Zadić, LL.M. lobte den neuen Beschluss zur Stärkung des Wettbewerbsrechts und betonte insbesondere die Einführung spezifischer Regelungen gegen Marktbeherrschung in der digitalen Wirtschaft und die Förderung ökologisch nachhaltiger Unternehmenskooperationen, wobei sie die Berücksichtigung der Kritik aus dem Begutachtungsverfahren hervorhob.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

14.07.2021

Dr. Margarete Schramböck betonte in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Beschlusses für den Schutz des Wettbewerbs in Österreich, besonders im digitalen Bereich, und unterstrich die Vorteile strikterer Kontrollen und Sanktionen durch die Bundeswettbewerbsbehörde sowie die verbesserte Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetzwerk.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktivintensiv

14.07.2021

Abgeordneter Andreas Arthur Spanring (FPÖ) kritisiert die ÖVP scharf dafür, dass sie die Bundeswettbewerbsbehörde schwächt, indem sie deren Budget kürzt und ihren politischen Einfluss erhöht, was er als protektionistische Maßnahme zugunsten ihrer Großspender sieht. Er wirft den Grünen vor, diese Maßnahmen der ÖVP passiv zu unterstützen, was ihrer Parteimoral widerspreche.
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14.07.2021

MMag. Elisabeth Kittl betont in ihrer Rede, dass die Novellierung des Kartell- und Wettbewerbsrechts darauf abzielt, die Marktbeherrschung durch große Unternehmen im digitalen Bereich einzuschränken und den Wettbewerb zu stärken, indem schnellere und effizientere Verfahren sowie neue Maßnahmen zur Feststellung und Analyse der Marktmacht digitaler Konzerne eingeführt werden. Zudem sollen kleinere Unternehmen unterstützt und ökologisch nachhaltige Unternehmenskooperationen gefördert werden.
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14.07.2021

Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz, da es ihrer Meinung nach die nationalen Wettbewerbsbehörden nicht ausreichend stärkt und zu konzernfreundlich ausgestaltet ist, wodurch wichtige Kontrollen und Sanktionen nicht effektiv umgesetzt werden können. Sie bemängelt insbesondere die unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde und deren mangelnde Unabhängigkeit vom Wirtschaftsministerium.
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06.07.2021

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger lobt die Gesetzesnovelle zur Stärkung des Wettbewerbsrechts in Österreich, da sie auf EU-Richtlinien basiert, Wettbewerbsbehörden stärkt und mit weiteren Entbürokratisierungen und digitalen Verbesserungen einhergeht. Zudem bringt er einen Antrag ein, Verfahren nach § 28a von Gebühren zu befreien.
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06.07.2021

Die Abgeordnete Dr. Margarete Schramböck betont in ihrer Rede die Bedeutung der neuen Gesetzgebung zur Stärkung des Wettbewerbs in Österreich, insbesondere durch Maßnahmen zur Digitalisierung, Globalisierung und Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde, sowie die Einführung strikterer Kontrollen und Anpassungen der Fusionsschwellenwerte zur Entbürokratisierung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts.
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06.07.2021

Abgeordneter Erwin Angerer kritisiert die ÖVP wegen ihrer Doppelzüngigkeit, indem sie einerseits behauptet, keine Kompetenzen zu haben, um EU-Richtlinien zum Schutz der Almwirtschaft zu ändern, und andererseits versucht, ihre Großspender vor der Kontrolle der Bundeswettbewerbsbehörde zu schützen, indem sie deren Ressourcen und Unabhängigkeit einschränkt. Er fordert, dass die Behörde ausreichend Personal und Budget erhält und nicht durch Berichtspflichten gegenüber der Ministerin eingeschränkt wird.
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06.07.2021

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim kritisiert die Regierungsvorlage zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden als unzureichend, da sie trotz der EU-Richtlinie 2019/1 die Bundeswettbewerbsbehörde nicht ausreichend finanziell und unabhängig stärkt und somit die Korruptionsbekämpfung schwächt. Sie fordert stattdessen mehr Ressourcen und Autonomie für die Behörde, einschließlich einer Ansiedlung im Justizministerium, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
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06.07.2021

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont, dass der Beschluss zur Harmonisierung des europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts zur Stärkung der Aufsicht über die digitale Ökonomie sowie zur Förderung ökologisch nachhaltiger und klimaneutraler Wirtschaft beiträgt. Sie hebt hervor, dass die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde gewahrt wird und sensible Daten streng kontrolliert genutzt werden.
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06.07.2021

Der Abgeordnete Dr. Johannes Margreiter kritisiert die unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden in Österreich sowie mögliche europarechtliche Probleme der neuen Regelungen und lehnt daher das Gesetzespaket ab.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.