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Bundesstatistikgesetz 2000 und Forschungsorganisationsgesetz

18.11.2021

Innovation, Technologie und Forschung

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Statistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, um Wissenschaftlern den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten für Forschungszwecke zu erleichtern und die Nutzung von Statistikdaten zu verbessern.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das das Bundesstatistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz ändert. Ein wichtiger Punkt ist, dass wissenschaftlichen Einrichtungen ein besserer Zugang zu verschiedenen Datensätzen wie dem Unternehmensregister und dem Bildungsstandregister gewährt wird. Dafür wird das Austrian Micro Data Center eingerichtet, das Daten für Forschungszwecke bereitstellt, ohne dass die Identität der betroffenen Personen oder Unternehmen erkennbar ist. 

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ darf nun auch externe Datenbestände für wissenschaftliche Zwecke verknüpfen und muss diese Daten fünf Jahre lang bereithalten. Wissenschaftliche Einrichtungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können diese Daten nutzen, müssen sich jedoch verpflichten, die Daten nur für das angegebene Forschungsvorhaben zu verwenden und die Bundesanstalt als Datenquelle zu nennen.

Von besonderem Interesse ist auch, dass die Bundesanstalt nun Hosting-Provider für andere staatliche Registerstellen sein kann. Das bedeutet, dass sämtliche Registerdaten, die für Forschungszwecke verwendet werden, sicher und zentral von der Bundesanstalt verwaltet werden können. Es gibt klare Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit der Daten gewahrt wird und dass wissenschaftliche Forschungseinrichtungen ihre Ergebnisse der Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich machen müssen.

Der Zugang zu personenbezogenen Daten gewährleistet ein hohes Maß an Datenschutz, indem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und umfassende Zugriffs-Protokollierungen vorgeschrieben sind. Außerdem sind Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen mit Sanktionen verbunden, die bis zum Ausschluss von der weiteren Datennutzung führen können.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

01.12.2021

Bundesrätin Doris Hahn (SPÖ) unterstützt grundsätzlich die im Gesetz geplante Einrichtung eines Mikrodatenzentrums bei Statistik Austria zur Förderung der Forschung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Datenschutzmaßnahmen und der politischen Entscheidung, Statistik Austria mehr Datenkontrolle zu geben, sowie der mangelnden Berücksichtigung von Empfehlungen aus der Begutachtungsphase.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

01.12.2021

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring äußert sich kritisch zur geplanten Gesetzesänderung, die den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten für Forschungszwecke erleichtern soll. Er betont, dass die Datenschutzbedenken vieler Experten ignoriert würden, und kritisiert insbesondere die Grünen, die ihrer Meinung nach ihre früheren Datenschutzprinzipien aufgegeben haben.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

01.12.2021

Marco Schreuder betont in seiner Rede die Bedeutung der Gesetzesänderungen für die österreichische Forschung und Wissenschaft, die den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten verbessern. Er argumentiert, dass dies besonders für wichtige Forschungsbereiche wie Pandemiebekämpfung, Klimawandel und Sozialforschung unerlässlich sei und unterstreicht die strengen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, die eingeführt wurden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

01.12.2021

Mag. Christian Buchmann unterstützt die Novelle zum Statistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz, die Wissenschaftlern den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten ermöglicht, betont die Einhaltung des Datenschutzes und verweist auf internationale Vorbilder und die Wichtigkeit valider Daten für Entscheidungen.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

01.12.2021

Dr. Heinz Faßmann betont in seiner Rede die Bedeutung einer evidenzbasierten, datengestützten Politik und hebt hervor, dass das Austrian Micro Data Center bei der Statistik Austria angesiedelt wurde, um sicherzustellen, dass Daten sicher und verantwortungsvoll verwendet werden. Er ist überzeugt, dass trotz hoher Zugangshürden für Forscher keine Gründe gegen das neue Gesetz sprechen.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

18.11.2021

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, erläuterte, dass die Gesetzesänderungen am Statistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz darauf abzielen, den Zugang von Wissenschaftlern zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten zu erleichtern und somit die Nutzung von Statistikdaten für Forschungszwecke zu verbessern.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktivintensiv

18.11.2021

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner kritisiert die geplanten Änderungen des Statistik- und Forschungsorganisationsgesetzes wegen erheblicher Datenschutzmängel und fehlender ethischer Vorgaben für den Datenzugriff, weswegen die SPÖ dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

18.11.2021

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger lobt die Novelle des Bundesstatistikgesetzes als Meilenstein, der Wissenschaftlern strengen und gut kontrollierten Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten für Forschungszwecke ermöglicht und hebt die langjährigen Bemühungen hervor, dieses Micro Data Center zu realisieren. Sie betont die Bedeutung des Datenschutzes und weist Kritik der SPÖ als unbegründet zurück.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

18.11.2021

Mag. Christian Drobits (SPÖ) hebt die Bedeutung von Forschung und Datenschutz hervor und äußert datenschutzrechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Statistik- und Forschungsorganisationsgesetzes, insbesondere bezüglich der Abschaffung einer lückenlosen Protokollierung von Zugriffen auf personenbezogene Daten und der mangelnden externen Kontrolle. Aus diesen Gründen lehnt er den Gesetzentwurf ab.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

18.11.2021

Dr. Helmut Brandstätter betonte, dass die Änderungen des Statistik- und Forschungsorganisationsgesetzes Wissenschaftlern den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten erleichtern und die Nutzung von Statistikdaten für Forschungszwecke verbessern werden.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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