18.11.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Statistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, um Wissenschaftlern den Zugang zu anonymisierten Verwaltungs- und Registerdaten für Forschungszwecke zu erleichtern und die Nutzung von Statistikdaten zu verbessern.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das das Bundesstatistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz ändert. Ein wichtiger Punkt ist, dass wissenschaftlichen Einrichtungen ein besserer Zugang zu verschiedenen Datensätzen wie dem Unternehmensregister und dem Bildungsstandregister gewährt wird. Dafür wird das Austrian Micro Data Center eingerichtet, das Daten für Forschungszwecke bereitstellt, ohne dass die Identität der betroffenen Personen oder Unternehmen erkennbar ist. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ darf nun auch externe Datenbestände für wissenschaftliche Zwecke verknüpfen und muss diese Daten fünf Jahre lang bereithalten. Wissenschaftliche Einrichtungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können diese Daten nutzen, müssen sich jedoch verpflichten, die Daten nur für das angegebene Forschungsvorhaben zu verwenden und die Bundesanstalt als Datenquelle zu nennen. Von besonderem Interesse ist auch, dass die Bundesanstalt nun Hosting-Provider für andere staatliche Registerstellen sein kann. Das bedeutet, dass sämtliche Registerdaten, die für Forschungszwecke verwendet werden, sicher und zentral von der Bundesanstalt verwaltet werden können. Es gibt klare Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit der Daten gewahrt wird und dass wissenschaftliche Forschungseinrichtungen ihre Ergebnisse der Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich machen müssen. Der Zugang zu personenbezogenen Daten gewährleistet ein hohes Maß an Datenschutz, indem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und umfassende Zugriffs-Protokollierungen vorgeschrieben sind. Außerdem sind Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen mit Sanktionen verbunden, die bis zum Ausschluss von der weiteren Datennutzung führen können.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
01.12.2021
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.