22.03.2022
Kurz gesagt
Der Nationalrat beschloss Änderungen in mehreren Gesetzen, um klarzustellen, dass bestimmte europäische Vorschriften bei der Sanierung und Abwicklung von Finanzunternehmen und zentralen Gegenparteien gelten, und um die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Behörden wie der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank zu verbessern.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Übernahmegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz zu ändern. Ein wichtiger Punkt dieser Änderung ist, dass das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz nicht mehr für Unternehmen gilt, die nach bestimmten EU-Verordnungen zugelassen sind. Dies betrifft hauptsächlich Finanzinstitute und zentrale Gegenparteien, die eine spezielle Rolle bei der Abwicklung von Finanzgeschäften spielen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird weiterhin als Abwicklungsbehörde agieren, jedoch strengere organisatorische Anforderungen erfüllen und nicht gleichzeitig andere Aufgaben übernehmen dürfen. Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft das Übernahmegesetz, wobei bei Übernahmeangeboten nun auch spezielle Regelungen für zentrale Gegenparteien gemäß neuen EU-Verordnungen berücksichtigt werden. Dies sichert eine transparentere und geregelte Abwicklung von Übernahmen in diesem speziellen Bereich. Zusätzlich werden im Zentralen Gegenparteien-Vollzugsgesetz neue Regelungen zur Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen der FMA, der Oesterreichischen Nationalbank und dem Bundesministerium für Finanzen eingeführt. Besondere Bestimmungen ermöglichen eine vereinfachte Einberufung von Hauptversammlungen und setzen klare Regeln für die Abwicklung von Finanzgeschäften und die Verwertung von Sicherheiten. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass zentrale Einrichtungen des Finanzsystems stabil und effizient arbeiten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
06.04.2022
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22.03.2022
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