13.12.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Zukunft berechtigt sind, Unternehmen bei Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise und bei Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) zu beraten, zu vertreten und entsprechende Bestätigungen auszustellen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und am Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft die Berechtigung zur Beratung und Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation und Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG). Bilanzbuchhalter dürfen nun hierbei tätig werden. Ebenso dürfen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen und des UEZG Beratungen durchführen und Bestätigungen ausstellen. Darüber hinaus ist die Kammer der Wirtschaftstreuhänder berechtigt, auch die Bezeichnung „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)“ zu führen und diese Bezeichnung geschlechtsneutral zu gestalten. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in der COVID-19-Krisensituation und bei der Inanspruchnahme von Energiekostenzuschüssen zu verbessern und zu erleichtern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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