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1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz, Rechtsanwaltsordnung und Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

14.12.2022

Gesundheit und ErnährungInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, verschiedene Fristen in mehreren COVID-19-Gesetzen sowie in der Rechtsanwaltsordnung und im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte zu verlängern, insbesondere bis zum 30. Juni 2023.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat am 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz einige Änderungen vorgenommen. Die Gültigkeit bestimmter Regelungen wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Zum Beispiel betrifft dies Fristen in § 3, § 7 und § 12. 

Auch das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz erfuhr ähnliche Anpassungen. Hier wurde die Gültigkeit von Regelungen in § 15 bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz wurde ebenfalls geändert. Die Fristen für Aufstellung und Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen wurden angepasst. Diese müssen nun bis spätestens 31. März 2023 bzw. 30. Juni 2023 eingereicht werden, wenn die Geschäftsjahre zwischen dem 30. Juni 2022 und dem 31. Oktober 2022 enden.

Schließlich gab es noch Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung und dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Auch hier wurden die Fristen für einige Regelungen bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

20.12.2022

**Zusammenfassung:** MMag. Elisabeth Kittl, BA argumentiert, dass die Verlängerung der Fristen in verschiedenen Gesetzen notwendig ist, da die Pandemie noch nicht vollständig überwunden ist. Sie betont die Bedeutung der Digitalisierung für die Vereinfachung von Verfahren und erklärt, dass konkrete Regelungen je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausfallen werden, wobei der Fokus auf Vereinfachung, motivierende Zeugenaussagen und einen korrekten Eindruck bei Gerichtsverfahren liegt.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

20.12.2022

Mag. Christine Schwarz-Fuchs betont die Notwendigkeit der Verlängerung bestimmter COVID-19-Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten Gerichtsbetriebs und sieht darin eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, die langfristig überprüft und möglicherweise dauerhaft integriert werden sollte, um technologische Fortschritte im Justizsystem zu nutzen.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

20.12.2022

Mag. Elisabeth Grossmann betonte in ihrer Rede, dass ihre Fraktion der Verlängerung der Ausnahmebestimmungen wahrscheinlich zum letzten Mal zustimmen werde und forderte die Regierung auf, endlich klare Entscheidungen zu treffen, was ins Dauerrecht übernommen werden soll. Sie hob die Bedeutung der Gebührenfreiheit bei Unterhaltsvorschüssen hervor und plädierte für ein System zur Unterhaltssicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

20.12.2022

Dr. Johannes Hübner von der FPÖ lehnt die Verlängerung der COVID-19-bedingten Regelungen im Gesellschafts- und Rechtsanwaltsrecht ab, da seiner Meinung nach keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr bestehen und solche Maßnahmen daher nicht gerechtfertigt sind.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

20.12.2022

Dr. Alma Zadić, LL.M. betont in ihrer Rede, dass die Verlängerungen der Covid-19-Maßnahmen vorübergehend sind und sie daran arbeiten, einige dieser Maßnahmen ins Dauerrecht zu überführen, aufgrund der zunehmenden Digitalisierung im Leben. Sie verabschiedet sich außerdem aus dem Nationalrat mit den besten Wünschen für die Feiertage und das kommende Jahr.
ruhigpräzisehöflichkonstruktiv

14.12.2022

Abgeordnete Mag. Ruth Becher erklärt, dass die SPÖ der Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen zustimmt, jedoch die Bundesregierung auffordert, diese Maßnahmen entweder ordnungsgemäß in Gesetze zu integrieren oder sie zu beenden, da eine dauerhafte Verlängerung ohne verfassungsrechtliche Prüfung inakzeptabel sei.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

14.12.2022

Mag. Harald Stefan, Abgeordneter der FPÖ, kritisiert die erneute Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen als unangemessen, da sie seiner Meinung nach suggeriert, es herrsche weiterhin ein Ausnahmezustand. Er fordert stattdessen die Schaffung dauerhafter Gesetze, die nach gründlicher Diskussion sinnvoll erscheinende Maßnahmen festlegen.
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14.12.2022

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass die Verlängerung der COVID-19-bedingten Sonderregelungen bis zum Sommer notwendig ist, um auf mögliche Änderungen der Pandemie-Situation vorbereitet zu sein, betont aber auch, dass diese Regelungen nur zum Einsatz kommen, wenn sie tatsächlich erforderlich sind.
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14.12.2022

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter kritisiert die Verlängerung der Covid-Sondergesetze angesichts der abnehmenden Relevanz der Maßnahmen und fordert zudem eine Anpassung der Rechtsanwaltstarife gemäß § 25 RATG, um den inflationsbedingt gestiegenen Kosten gerecht zu werden.
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14.12.2022

Abgeordneter Karl Schmidhofer betonte die Notwendigkeit und Vorteile der Verlängerung bestimmter Fristen aus den COVID-19-Justiz-Begleitgesetzen, insbesondere die Möglichkeit von virtuellen Versammlungen für Vereine und Gesellschaften, und lobte die effiziente Nutzung dieser Maßnahmen durch verschiedene Akteure sowie die Unterstützung der Bundesregierung und des Ausschusses.
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14.12.2022

Die österreichische Justizministerin Dr. Alma Zadić erklärte, dass die Fristen für bestimmte COVID-19-Regelungen bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden, betonte aber, dass diese Frist wahrscheinlich nicht vollständig ausgeschöpft wird, da daran gearbeitet wird, diese Regelungen dauerhaft in das Gesetz zu überführen. Abschließend wünschte sie allen frohe Weihnachten und gesundheitliche Erholung.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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