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Strafgesetzbuch

29.03.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Strafgesetzbuch terroristische Drohungen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können und dass auch Gesetze zum Umgang mit Sprengmitteln und vorsätzlichem Kriegsmaterial geändert werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Strafgesetzbuch zu ändern. Die wichtigste Änderung ist, dass es eine neue Straftat gibt: Wer mit einer terroristischen Straftat droht, kann nun mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Diese Änderung betrifft Bedrohungen mit Straftaten, die in bereits definierten Paragrafen stehen. Außerdem werden Abschnitte des Strafgesetzbuches angepasst, damit sie besser zum aktuellen Gesetz passen. Diese Änderungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft. Das neue Gesetz soll auch eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus umsetzen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.04.2023

Die Abgeordnete MMag. Elisabeth Kittl, BA, betont die notwendige Änderung des Strafgesetzbuches zur expliziten Bestrafung terroristischer Drohungen gemäß EU-Vorgaben und warnt davor, zivilgesellschaftliches Engagement, wie das von Klimaaktivist:innen, zu kriminalisieren. Sie unterstreicht außerdem die Bedeutung bewusster Sprachwahl im politischen Diskurs zur Vermeidung von Hetze, Radikalisierung und Extremismus.
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13.04.2023

Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt den Beschluss zur Verschärfung der Strafen für terroristische Drohungen und der Gesetze zum Umgang mit Sprengmitteln, hebt aber die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen hervor und appelliert an die Bundesregierung, die Mängel in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ernsthaft anzugehen.
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13.04.2023

Mag. Christine Schwarz-Fuchs bekräftigt die Wichtigkeit der Strafgesetzbuchänderung zur Terrorismusbekämpfung, insbesondere durch die Aufnahme terroristischer Drohungen als Straftat, um Rechtssicherheit zu schaffen und potenzielle Täter abzuschrecken. Sie betont, dass solche Drohungen zu Angst und Spaltung der Gesellschaft führen und daher strikt bestraft werden müssen.
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13.04.2023

Der Abgeordnete Markus Leinfellner (FPÖ) begrüßt die Anpassung des Strafgesetzbuches, die terroristische Drohungen härter bestraft, fordert jedoch zusätzliche Maßnahmen wie verstärkte Grenzkontrollen und die Abschiebung straffälliger Asylbewerber, um die Sicherheit in Österreich weiter zu erhöhen.
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29.03.2023

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass die Einstufung der Drohung mit einer Terrorstraftat als terroristische Straftat im Strafgesetzbuch lediglich eine notwendige Anpassung an die EU-Richtlinie darstellt, da alle einig sind, dass auch Drohungen im Zusammenhang mit Terror bekämpft werden müssen.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Karl Schmidhofer begrüßt die einhellige Entscheidung des Nationalrats, terroristische Drohungen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen und ruft dazu auf, vereint gegen Terrorismus vorzugehen, um die Sicherheit und Werte Österreichs zu schützen.
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29.03.2023

Dr. Harald Troch unterstützt die Verschärfung der Gesetze gegen terroristische Drohungen und den Umgang mit Sprengmitteln, kritisiert jedoch das mangelnde Engagement der österreichischen Regierung und der EU in der präventiven Terrorismusbekämpfung, insbesondere bei der Zusammenarbeit internationaler Behörden und dem Umgang mit inhaftierten Terroristen. Er fordert außerdem eine bessere Handhabung der IS-Terroristen in Nordsyrien.
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29.03.2023

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs betont die Notwendigkeit eines gemeinsamen, entschlossenen Vorgehens gegen den Terrorismus und begrüßt die Einführung eines neuen Straftatbestands für terroristische Drohungen im Strafgesetzbuch als klares Signal gegen radikale Bedrohungen und zur Stärkung der Sicherheit und Grundwerte der Gesellschaft.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Dr. Johannes Margreiter unterstützt die Anpassung des Strafgesetzbuches zur Erfassung terroristischer Drohungen gemäß EU-Vorgaben, wobei er betont, dass Wachsamkeit gegenüber dem Terrorismus notwendig bleibt, obwohl der Vorschlag zur Nutzung bestehender Definitionen und Judikatur erwägenswert gewesen wäre.
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29.03.2023

Mag. Christian Ragger kritisierte, dass die neuen Gesetze terroristische Drohungen betreffen und argumentierte, dass bereits bestehende Straftatbestände ausreichend seien und das Problem eher in menschlichem und behördlichem Versagen liege. Er äußerte zudem Skepsis gegenüber der Wirksamkeit solcher Gesetze zur Terrorismusprävention und sprach die Notwendigkeit strengerer Grenzkontrollen an.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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