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Patentverträge-Einführungsgesetz, Patentgesetz 1970

26.04.2023

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates umfasst insbesondere die Einbeziehung der neuen Regelungen zum Einheitspatent, die Klarstellung der Nicht-Patentierbarkeit bestimmter biologischer Verfahren und Pflanzen sowie Tiere, und die Anpassung von Gebühren und Vorschriften für Patentanmeldungen und Markenrecherchen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze im Bereich Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs geändert. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wird in Österreich gültig, sobald es im entsprechenden Register eingetragen ist. Das bedeutet, dass solche Patente in Österreich automatisch gelten und keine separate Eintragung mehr im österreichischen Patentregister erforderlich ist.

Neu ist auch, dass Pflanzensorten oder Tierrassen sowie Verfahren zur Züchtung dieser nicht patentiert werden können. Ausgenommen sind jedoch bestimmte mikrobiologische Verfahren und Pflanzen oder Tiere, die für spezielle Zwecke gezüchtet wurden.

Für die Anmeldungen von Gebrauchsmustern und Marken sind nun teilweise auch englische und französische Dokumente zugelassen, was den internationalen Austausch erleichtert. Zudem entfällt oft die Notwendigkeit, mehrere Ausfertigungen von Anträgen einzureichen, wenn diese elektronisch eingereicht werden.

Im Bereich Markenschutz gibt es Änderungen bei der Erstellung von Ähnlichkeitsrecherchen, die nun auch nicht eingetragene, aber angemeldete Marken beinhalten können. Das Ziel ist, klare und umfassende Informationen bereitzustellen, welche Zeichen gleich oder ähnlich zu bereits existierenden Marken sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.05.2023

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber betont die Wichtigkeit der Patentrechtsnovelle, die mit der Einführung des Einheitspatents und der Einschränkung der Patentierbarkeit von bestimmten biologischen Verfahren und natürlichen Phänomenen Patente auf Pflanzen und Tiere vermeiden soll, um die Vielfalt und die bäuerlichen Betriebe in Österreich zu schützen. Sie kritisiert die FPÖ dafür, dieses Gesetz nicht zu unterstützen, das der Monopolisierung durch große Agrochemiekonzerne entgegenwirken soll.
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10.05.2023

Elisabeth Wolff, BA, betont die Vorteile des neuen Einheitspatents für die Vereinfachung und Kostensenkung von Patentanmeldungen und äußert sich kritisch gegenüber Biopatenten auf Tier- und Pflanzenzüchtungen, da diese die Artenvielfalt bedrohen und kleine Züchter benachteiligen. Sie fordert Maßnahmen zum Schutz der genetischen Vielfalt und betont die Bedeutung nachhaltiger Ansätze in der Agrarindustrie.
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10.05.2023

Der Abgeordnete Markus Steinmaurer betont die Unterstützung der FPÖ für das Einheitliche Patentgericht, kritisiert jedoch die geplanten Änderungen im innerstaatlichen Patentrecht als "politischen Etikettenschwindel" und lehnt die Vorlage ab, da sie seiner Meinung nach unzureichend Maßnahmen gegen internationale Biopatente, die dem nationalen Recht widersprechen, beinhaltet.
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10.05.2023

Mag. Bettina Lancaster äußert sich positiv zur Novelle, die klarstellt, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere in Österreich nicht patentiert werden dürfen, und betont die Notwendigkeit, diese Regelung auch auf europäischer Ebene zu etablieren, um eine gerechte Nutzung natürlicher Ressourcen zu gewährleisten.
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26.04.2023

Abgeordneter Joachim Schnabel hob in seiner Rede die Bedeutung des Europäischen Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts hervor, die die heimische und europäische Forschung sowie Wirtschaft stärken und kosteneffiziente Patentschutzverfahren bieten sollen. Zudem betonte er die Fortschritte Österreichs im Bereich der Wasserstoffforschung und -nutzung und lobte die Unterstützung der Ministerin für diesen zukunftsträchtigen Energiebereich.
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26.04.2023

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter äußerte, dass die NEOS trotz gewisser Bedenken bezüglich der Rechtsunsicherheit bei Biopatenten dem Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Patentrechts zustimmen, da die Schaffung eines einheitlichen patentrechtlichen Schutztitels wichtig für die Forschung ist. Er betonte zudem die Bedeutung einer entpolitisierten und unabhängigen Wissenschaft für den Fortschritt.
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26.04.2023

Abgeordneter Clemens Stammler spricht sich in seiner Rede für das neue Gesetz aus, das die Patentierbarkeit bestimmter biologischer Verfahren und Pflanzen sowie Tiere klarstellt und somit die Vielfalt und Rechte kleiner Betriebe schützt. Er betont die Bedeutung dieses Gesetzes für die Versorgungssicherheit und die Erhaltung der Pflanzenvielfalt in Österreich.
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26.04.2023

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek kritisiert den neuen Gesetzesvorschlag zur Nicht-Patentierbarkeit natürlicher Pflanzen und Tiere als ineffektiv und wirkungslos, da er die Praxis des Europäischen Patentamts und die Aktivitäten internationaler Konzerne nicht beeinflussen kann und somit keinen echten Schutz für Konsumenten und Landwirte bietet.
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26.04.2023

Mag. Eva Blimlinger betonte in ihrer Rede die Bedeutung des beschlossenen Staatsvertrags zur Einführung des Einheitspatents als Meilenstein für Forschung und Innovation, der die Arbeit des neuen Patentgerichts ab Juni 2023 ermöglichen wird. Sie unterstrich die Erleichterung für Wissenschaft und Unternehmensforschung und wies auf begleitende Maßnahmen zur Unterstützung dieses Fortschritts hin.
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26.04.2023

Dipl.-Ing. Georg Strasser betont in seiner Rede die Bedeutung des neuen Gesetzes zur Verhinderung der Patentierung von Pflanzen und Tieren, da es die Position der Pflanzenzüchter sowie der Bäuerinnen und Bauern in Österreich stärkt und stellt es als wichtigen Schritt dar, um höhere rechtliche Standards in Europa und global zu etablieren, trotz gegenteiliger Positionen einiger Abgeordneter.
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26.04.2023

Leonore Gewessler erläutert die Novelle des österreichischen Patentrechts, die die Einführung des Europäischen Einheitspatents, strengere Regelungen zur Nicht-Patentierbarkeit von natürlichen Pflanzen und Tieren sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Patentverfahren umfasst, um den Patentschutz und die Rechtsdurchsetzung in Österreich zu stärken.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.