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Weingesetz 2009

05.07.2023

Gesundheit und ErnährungLand- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt
Der Nationalrat beschließt Änderungen im Weingesetz, die unter anderem genauere Vorgaben zur Herkunftsangabe von Weinen und zur Nutzung der Weindatenbank für Meldungen beinhalten. Zudem werden neue Regelungen zur fristgerechten Abgabe von Ernte- und Bestandsmeldungen eingeführt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Weingesetz 2009 beschlossen. Eine wichtige Neuerung betrifft die Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ oder „DAC“ für Qualitätsweine. Diese Qualitätsweine müssen bestimmte Bedingungen erfüllen und aus klar bezeichneten Regionen stammen. Weine, die nicht als DAC-Weine verkauft werden, dürfen nur kleinere geografische Angaben verwenden, wenn dies den Schutz der Herkunftsbezeichnung nicht stört.

Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass Wein aus Österreich zukünftig nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn er klar als „Österreichischer Wein“ oder Ähnliches gekennzeichnet ist. Bei der Nennung einer kleineren geografischen Einheit, wie z.B. einer Weinbauregion oder Gemeinde, müssen genau definierte Bezeichnungen verwendet werden. Fantasiebezeichnungen, die irreführend sein könnten, sind verboten.

Hinsichtlich der Verwaltung und Kontrolle wird festgelegt, dass bestimmte Meldungen, wie die Ernte- oder Bestandsmeldung, verpflichtend bis zu bestimmten Terminen eingereicht werden müssen. Wenn diese Meldungen nicht rechtzeitig erfolgen, können die Winzer keine staatlichen Prüfnummers für ihre Weine bekommen und dürfen sie nur ohne spezifische Herkunftsangaben verkaufen. Wiederholte Versäumnisse führen zu Verkaufsverboten bis zur Abgabe der Meldungen.

Schließlich wird eine neue Regelung eingeführt, dass die Weindatenbank für die genannten Meldungen und Anträge verwendet werden kann. Das soll die Kontrolle und Verwaltung erleichtern.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.07.2023

Der Abgeordnete Michael Bernard kritisiert die geplanten Änderungen im Weingesetz, insbesondere die Sanktionen bei verspäteten Ernte- und Bestandsmeldungen, und fordert stattdessen eine Beratung und nur eine temporäre Sperre der Qualitätsbezeichnung bis zur nachträglichen Meldung. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich der Verankerung des Begriffs der ortsübergreifenden Weinbaugemeinde, da dies die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und die Positionierung kleiner Winzer erschwere.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

11.07.2023

Der Abgeordnete Markus Steinmaurer kritisiert die geplanten Änderungen im Weingesetz, insbesondere die verschärften Sanktionen bei der nicht fristgerechten Abgabe von Ernte- und Bestandsmeldungen, und fordert stattdessen maßvollere Maßnahmen wie vorübergehende Sperren und Beratungen statt unmittelbarer Strafen, da er die neuen Regelungen als unverhältnismäßig und willkürlich empfindet.
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11.07.2023

Simone Jagl betont in ihrer Rede die Wichtigkeit der genauen Einhaltung der neuen Regeln zur fristgerechten Abgabe von Ernte- und Bestandsmeldungen im Weingesetz, um Transparenz und Kontrolle im Weinsektor zu gewährleisten. Sie weist zudem auf die Bedeutung des Klimaschutzes hin, da der Klimawandel sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Weinbau hat.
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11.07.2023

Mag. Norbert Totschnig, MSc, erörtert die Änderungen des österreichischen Weingesetzes, die die Stärkung der DAC-Ursprungsbezeichnungen, die Einführung ortsübergreifender Weinbaugemeinden und die Digitalisierung der Meldewesen beinhalten, um die Marktchancen und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Weinwirtschaft weiter zu verbessern.
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11.07.2023

In ihrer Rede betont Bundesrätin Elisabeth Wolff die Bedeutung des Weins als Kulturgut in Österreich und unterstützt die Novellierung des Weingesetzes, die den Herkunftscharakter der Weine stärkt und die Digitalisierung sowie Entbürokratisierung durch Online-Ernte- und Bestandsmeldungen fördert. Sie unterstreicht, dass die Anpassungen die Qualität und Glaubwürdigkeit des österreichischen Weins weiter sichern und ausbauen werden.
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11.07.2023

Die Abgeordnete Mag.<sup>a</sup> Claudia Arpa betonte die Bedeutung des österreichischen Weingesetzes für die Qualitätssicherung und wirtschaftliche Stabilität der Weinbaubetriebe und unterstützte die vorliegende Novelle, die die Digitalisierung und vernetzte Datenerhebung bei Ernte- und Bestandsmeldungen verbessert, um effizientere Kontrollen zu ermöglichen.
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05.07.2023

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) führte aus, dass die Novelle zum Weingesetz nun die Einführung ortsübergreifender Bezeichnungen für Weinbaugemeinden sowie den vollständigen Übergang zur digitalen Ernte- und Bestandsmeldung beinhaltet, um genauer mit der Herkunft zu arbeiten und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, wobei zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Meldungen durch Sanktionen eingeführt wurden.
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05.07.2023

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer unterstützt die Änderungen im Weingesetz und die hohe Qualität des DAC, kritisiert jedoch die mangelhafte Bearbeitung weiterer drängender landwirtschaftlicher Themen seitens des Landwirtschaftsministers und fordert mehr Aktivität in diesem Bereich.
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05.07.2023

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich betont die Bedeutung des österreichischen Weines als Kulturgut und Erfolgsprodukt, das weltweit anerkannt ist. Er lobt die Innovationskraft der österreichischen Weinwirtschaft und die notwendigen Gesetzesänderungen zur Stärkung der Qualitätsstandards und Marktanpassungen im Weingesetz.
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05.07.2023

Der Abgeordnete Mag. Norbert Totschnig, MSc, betont die Bedeutung der neuen Weingesetz-Novelle, die die DAC-Ursprungsbezeichnung stärkt, den Begriff der ortsübergreifenden Weinbaugemeinde einführt und die Digitalisierung des Meldewesens im Weinsektor vorantreibt, was zu einer besseren Marktposition und einer bürokratischen Entlastung der österreichischen Winzer führt.
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05.07.2023

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ) kritisiert die Novelle des Weingesetzes, da sie seiner Meinung nach die Herkunftskennzeichnung von Wein für Konsumenten erschwert und kleinere Winzer durch strengere Fristen für Ernte- und Bestandsmeldungen unverhältnismäßig belastet. Er fordert Nachsicht und die Möglichkeit, versäumte Meldungen nachholen zu können, um eine komplette Abwertung der Weinqualität zu vermeiden.
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05.07.2023

Die Abgeordnete Cornelia Ecker betont in ihrer Rede, dass die Änderungen im Weingesetz zur Verbesserung der Qualität und des Vertrauens in österreichische Weine beitragen sollen, indem präzisere und digitalisierte Ernte- und Bestandsmeldungen sowie verschärfte Kontrollen eingeführt werden. Sie unterstreicht auch die Bedeutung eines florierenden Weinexports und fordert den Bundesminister auf, Entscheidungen im Sinne der Qualitätsproduktion zu treffen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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