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Bundespflegegeldgesetz und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

23.11.2023

ArbeitGesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, insbesondere durch die Präzisierung der Bedingungen und Nachweismöglichkeiten für den Angehörigenbonus und die Regelungen zur Datenübermittlung für dessen Feststellung.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundespflegegeldgesetz und am Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

1. Im Bundespflegegeldgesetz wird klargestellt, dass die Zuständigkeit für den Angehörigenbonus nicht durch eine spätere zusätzliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung beeinflusst wird. Außerdem wird festgelegt, dass nahe Angehörige ihre Pflegeaufgaben überwiegend, nicht nur seit mindestens einem Jahr, erfüllen müssen, um den Angehörigenbonus zu erhalten. Der Nachweis über das Einkommen, das für den Bonus relevant ist, kann jetzt durch verschiedene Dokumente erbracht werden.

2. Es wurden detaillierte Regelungen für die Datenübermittlung festgelegt, die zur Prüfung des Anspruchs auf den Angehörigenbonus notwendig sind. Diese Daten umfassen verschiedene Einkommens- und Sozialversicherungsleistungen und müssen den zuständigen Behörden auf Anfrage übermittelt werden. Der Finanzminister und der Minister für Soziales sind dafür verantwortlich, das Verfahren und den Zeitpunkt der Datenübermittlung durch eine Verordnung festzulegen, die bis zum 31. Dezember 2023 erlassen werden muss.

3. Im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz wurde ergänzt, dass jetzt auch Ansprüche oder unrechtmäßige Empfangsleistungen des Angehörigenbonus Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen sein können. Es wurde festgelegt, dass neue Regeln für Verfahren gelten, bei denen der Bescheid erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes erlassen wurde.

Diese Änderungen sollen den Zugang zu Pflegeleistungen und den rechtlichen Rahmen für deren Beantragung und Überprüfung klarer und gerechter gestalten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.12.2023

Die Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betont, dass der Angehörigenbonus, der im Juni beschlossen wurde und erstmals pflegende Angehörige entlohnt, ein zentraler Bestandteil der Pflegereform ist. Sie erklärt, dass der aktuelle Beschluss legistische Probleme behebt, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen, und appelliert für breite Zustimmung als Anerkennung der ersten Schritte in diesem Reformprozess.
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06.12.2023

Abgeordnete Heike Eder betont die Bedeutung und Anerkennung pflegender Angehöriger und die damit verbundene gesetzlich festgelegte jährliche Pflegebonuszahlung von 1.500 Euro. Sie äußert Unverständnis darüber, warum die Opposition der aktuellen legislativen Klarstellung im Bundespflegegeldgesetz nicht zustimmt, obwohl diese keine inhaltlichen Änderungen am Pflegebonus bewirkt.
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06.12.2023

Marlies Doppler kritisiert in ihrer Rede, dass der Pflegebonus von 1.500 Euro pro Jahr für pflegende Angehörige viel zu niedrig sei und ab der Pflegestufe 1 verfügbar sein sollte, um die erhebliche Belastung und mangelnde Unterstützung angemessen zu würdigen und Anreize für die häusliche Pflege zu schaffen. Sie ruft die Politik dazu auf, ernsthafte Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegebedingungen zu ergreifen.
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06.12.2023

Der Abgeordnete Christian Fischer kritisiert die Mängel des aktuellen Gesetzes, insbesondere den unzureichenden Angehörigenbonus und die fehlende Einbindung von Expert:innen im Begutachtungsverfahren. Er fordert eine bessere finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige und den Ausbau von Betreuungseinrichtungen sowie eine Anpassung der Schwerarbeitsverordnung, um Pflegeberufe besser wertzuschätzen.
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23.11.2023

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ) kritisiert die Pflegereform der Regierung, insbesondere den Angehörigenbonus, als unzureichend und symbolisch. Sie bemängelt, dass trotz mehrfacher Novellierungen und Klarstellungen die tatsächlichen Bedürfnisse pflegender Angehöriger und notwendige strukturelle Ausbauten im Pflegebereich unberücksichtigt bleiben.
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23.11.2023

Abgeordnete Bedrana Ribo betont in ihrer Rede die Bedeutung pflegender Angehöriger, insbesondere Frauen, und fordert konkrete Unterstützungsangebote anstelle von Mitleid. Sie erläutert die bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung und ruft zur Zustimmung zu den vorgeschlagenen legistischen Korrekturen auf, die die Bedingungen für den Angehörigenbonus präzisieren.
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23.11.2023

Abgeordneter Mag. Michael Hammer betont, dass die Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes wichtige legistische Klarstellungen und Präzisierungen für den Angehörigenbonus enthält und daher notwendige, aber keine inhaltlichen Änderungen bringt. Er versteht die Ablehnung dieser Klarstellungen durch andere nicht, da sie gerechtfertigt und erforderlich sind.
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23.11.2023

Der Abgeordnete Mag. Christian Ragger kritisiert die unzureichenden und häufigen Novellierungen des Pflegegesetzes und fordert eine einheitliche Strategie und Pflegestandards für Gesamtösterreich, um Probleme wie fehlende Übergangspflege und ineffiziente Bezahlungsprozesse zu lösen.
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23.11.2023

Fiona Fiedler kritisiert in ihrer Rede die erneute Ausweitung des Angehörigenbonus als ineffektiv und bemängelt, dass die grundlegenden Probleme im Pflegesystem weiterhin ungelöst bleiben. Sie fordert bedeutende Reformen in der Pflegeausbildung, Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich und der Prävention, um die Pflegeprobleme nachhaltig zu bewältigen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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