23.11.2023
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, insbesondere durch die Präzisierung der Bedingungen und Nachweismöglichkeiten für den Angehörigenbonus und die Regelungen zur Datenübermittlung für dessen Feststellung.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundespflegegeldgesetz und am Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: 1. Im Bundespflegegeldgesetz wird klargestellt, dass die Zuständigkeit für den Angehörigenbonus nicht durch eine spätere zusätzliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung beeinflusst wird. Außerdem wird festgelegt, dass nahe Angehörige ihre Pflegeaufgaben überwiegend, nicht nur seit mindestens einem Jahr, erfüllen müssen, um den Angehörigenbonus zu erhalten. Der Nachweis über das Einkommen, das für den Bonus relevant ist, kann jetzt durch verschiedene Dokumente erbracht werden. 2. Es wurden detaillierte Regelungen für die Datenübermittlung festgelegt, die zur Prüfung des Anspruchs auf den Angehörigenbonus notwendig sind. Diese Daten umfassen verschiedene Einkommens- und Sozialversicherungsleistungen und müssen den zuständigen Behörden auf Anfrage übermittelt werden. Der Finanzminister und der Minister für Soziales sind dafür verantwortlich, das Verfahren und den Zeitpunkt der Datenübermittlung durch eine Verordnung festzulegen, die bis zum 31. Dezember 2023 erlassen werden muss. 3. Im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz wurde ergänzt, dass jetzt auch Ansprüche oder unrechtmäßige Empfangsleistungen des Angehörigenbonus Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen sein können. Es wurde festgelegt, dass neue Regeln für Verfahren gelten, bei denen der Bescheid erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes erlassen wurde. Diese Änderungen sollen den Zugang zu Pflegeleistungen und den rechtlichen Rahmen für deren Beantragung und Überprüfung klarer und gerechter gestalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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