07.07.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 zu ändern, um die Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken, Maßnahmen zum Datenschutz zu verbessern und die elektronische Abwicklung von Wahlverfahren und Verwaltungsprozessen in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuführen.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 in mehreren Punkten. Es werden vor allem neue Regelungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung eingeführt, die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater relevant sind. Dazu gehört die Pflicht, bei neuen Geschäftspartnern die wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen und gegebenenfalls Nachweise aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen. Berufsberechtigte müssen bei Geldwäscheverdacht umgehend Meldungen an die zuständige Behörde erstatten und dürfen deswegen keine Nachteile erfahren. Es wurden auch verschärfte Sorgfaltspflichten für Berufsangehörige eingeführt, insbesondere bei komplexen Transaktionen und Geschäften mit politisch exponierten Personen sowie in Ländern mit hohen Risiken. Diese Sorgfaltsmaßnahmen umfassen zusätzliche Informationen über die Auftraggeber und deren finanzielle Mittel, verstärkte Überwachungen der Geschäftsbeziehungen und Einholung von Genehmigungen der Führungsebene. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, elektronische Wahlen für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder sicher durchzuführen, wobei die Wahlordnung und das eingesetzte System bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Schließlich gibt es Änderungen bei den Prüfungs- und Fortbildungsverpflichtungen für Berufsanwärter sowie Regelungen zur öffentlichen Bestellung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
14.07.2020
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