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Tierschutzgesetz

03.07.2024

Klima, Umwelt und EnergieLand- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Tierschutzgesetz geändert, um die Verantwortung von Tierzüchtern zu verschärfen, die Qualzucht zu verhindern und die vorgeschriebenen Sachkundekurse für Hundebesitzer sowie die Kennzeichnung und Registrierungspflichten für Hunde und Zuchtkatzen auszuweiten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tierschutzgesetz zu ändern, um den Schutz von Tieren weiter zu verbessern. Einige der wichtigsten Aspekte der Änderungen beinhalten ein Verbot der Weitergabe, des Erwerbs sowie des Imports bestimmter Tiere, die unter Qualzucht leiden, also bei denen Merkmale durch Zucht entstanden sind, die das Tier leiden lassen. Außerdem wird es verboten, solche Tiere auszustellen oder für Werbezwecke abzubilden.

Neu eingeführt wird eine wissenschaftliche Kommission, die Maßnahmen zur Umsetzung des Qualzuchtverbots erarbeitet und bestehende Zuchtprogramme bewertet. Diese Kommission besteht aus verschiedenen Experten, zum Beispiel auf den Gebieten Tiermedizin, Genetik und Ethik. Sie soll sicherstellen, dass nur gesunde Tiere gezüchtet werden und Qualzucht verhindert wird.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Personen, die bestimmte Tierarten wie Hunde, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel halten möchten, einen Sachkundekurs absolvieren. Dieser Kurs soll sicherstellen, dass die Halter über ausreichendes Wissen verfügen, um die Tiere artgerecht zu halten. Außerdem müssen Halter den Nachweis über die Teilnahme an Praxiseinheiten erbringen.

Zusätzlich werden die Regelungen zur Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen verschärft. Es wird eine umfangreiche Datenbank eingerichtet, in der unter anderem die Halterdaten, Zuchtinformationen und Tiergesundheitsdaten erfasst werden. Dies soll die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle über die Tiere verbessern und den Tierschutz stärken.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

03.07.2024

Abgeordneter Rudolf Silvan kritisiert das vorgelegte Tierschutzgesetz als unzureichend, da es die Nutztierhaltung nicht berücksichtigt und wesentliche Anliegen sowie Stellungnahmen von NGOs und anderen Interessengruppen ignoriert. Er betont, dass das Gesetz die Erwartungen von Konsumentinnen und Konsumenten nicht erfüllt und dem Tierschutz nicht gerecht wird, weshalb die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmt.
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03.07.2024

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi betont die Bedeutung der verschärften Tierschutzgesetzgebung, die auf das Tierschutzvolksbegehren reagiert und weitreichende Änderungen zur Bekämpfung von Qualzucht und zur Verbesserung der Tierhaltung sowie zur Einführung von verpflichtenden Sachkundekursen für Heimtierhalter umfasst. Sie kündigt zudem die Einsetzung einer unabhängigen Qualzuchtkommission an und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung und Zusammenarbeit.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Alois Kainz kritisiert die Novelle zum Tierschutzgesetz, insbesondere wegen der mangelnden Einbindung von Züchtern und Verbänden, der Schaffung zusätzlicher bürokratischer Auflagen und der Verordnungsermächtigung des Bundesministers, die seiner Ansicht nach zu Unsicherheiten und Belastungen für verantwortungsbewusste Tierhalter führt. Er betont, dass gut gemeinte Regelungen oft schlecht umgesetzt werden, was letztlich dem Tierschutz nicht dienlich sei.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Ing. Josef Hechenberger (ÖVP) lobt die Änderungen des Tierschutzgesetzes, die durch strengere Verantwortung für Tierzüchter, das Verbot der Qualzucht und erweiterte Sachkundekurse sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten den Tierschutz in Österreich verbessern sollen. Er betont, dass Parteien, die gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, sich gegen den Tierschutz aussprechen.
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03.07.2024

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS) kritisierte den Änderungsantrag zum Tierschutzgesetz, der nach ihrer Ansicht erneut Ausnahmen für die Landwirtschaft beinhaltet und somit einen zweiklassigen Tierschutz festige. Sie lobte jedoch die Einführung einer wissenschaftlich besetzten Qualzuchtkommission und die bundesweit einheitlichen Mindestregelungen für den Sachkundenachweis, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Überbürokratisierung und mangelnder begleitender Maßnahmen.
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03.07.2024

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP) erläuterte, dass das verabschiedete Tierschutzgesetz sowie das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz dazu dienen, Ordnung in bisher chaotische Zustände zu bringen. Insbesondere betont er, dass Österreichs Nutztierhalter bereits strengste Qualitätsvorschriften erfüllen und die Novellierung der Gesetzgebung auch auf Modeerscheinungen in der Heimtierhaltung abzielt, um wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen.
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03.07.2024

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) kritisiert die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes scharf, da seiner Ansicht nach landwirtschaftliche Nutztiere ungleich behandelt werden und die zahlreichen kritischen Stellungnahmen nicht berücksichtigt wurden. Er prophezeit, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und erneut vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden würde.
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03.07.2024

Bundesminister Johannes Rauch betont in seiner Rede die Verantwortung bei der Tierhaltung und die Notwendigkeit von Sachkundekursen für Tierbesitzer, um Spontankäufe zu vermeiden. Er hebt hervor, dass das neue Gesetz Maßnahmen gegen Qualzucht und illegalen Welpenhandel einführt sowie tierschutzkonformen Hundesport ermöglicht.
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03.07.2024

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP) betonte, dass die Tierschutznovelle vor allem das Verbot der Qualzucht verschärft und eine wissenschaftliche Kommission einsetzt, um den Vollzug zu überwachen. Ab 1. Juli 2026 wird ein Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Tiere gefordert und zusätzliche Maßnahmen gegen illegale Tierhandel sowie strenge Vorgaben für Züchter und Halter eingeführt.
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03.07.2024

Dipl.-Ing. Olga Voglauer von den Grünen betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit eines ethischen Ansatzes in der Tierhaltung und forderte die Unterstützung der Landwirtschaft, um eine Transformation zu nachhaltigen Methoden zu erreichen, während sie die Bedeutung eines europäischen Best-Practice-Standards und Marktentwicklungsmaßnahmen, wie etwa der Herkunfts- und Haltungskennzeichnung betonte. Sie kritisierte die mangelnde Kooperation einiger Parteien bei Verhandlungen und rief dazu auf, gemeinsam tragfähige Kompromisse zu finden.
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03.07.2024

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger betont, dass die bäuerliche Landwirtschaft in Österreich zu Tierschutz und Umweltschutz steht, und weist Vorwürfe zurück, dass es den Schweinen schlecht gehen würde, indem er auf die geplante Weiterentwicklung des Tierschutzes hinweist und betont, dass Verbesserungen im Tierschutz nicht auf Kosten der Bauern geschehen dürfen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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