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EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz

03.07.2024

Gesundheit und ErnährungWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Änderungen an den Gesetzen zur Durchführung der EU-Regelungen für biologische Produktion, geschützte Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten sowie zur Ernährungssicherheit durchzuführen, wobei unter anderem neue Regelungen für die Lehr- und Zulassungsverfahren, Kontrollstellen, sowie Ausnahmen und Genehmigungen in Katastrophenfällen eingeführt werden.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat in Österreich ein Gesetz verabschiedet, das das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ändert. Einige wichtige Punkte dieses Beschlusses sind:

Das Gesetz erweitert die Definitionen und Zuständigkeiten im Bereich biologischer Produktion und geschützter Herkunftsangaben. Dazu gehören neue Regeln zur Kennzeichnung von ökologisch/biologischem Heimtierfutter und die Einführung von elektronischen Meldungen über ein Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS), sofern technisch möglich. Kontrollstellen müssen den Landeshauptmann über ihre Aktivitäten informieren und sich strengen Vorschriften unterwerfen.

Es wird besonderer Wert auf die amtliche Kontrolle und die Einhaltung internationaler und nationaler Vorschriften gelegt. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen durch den Landeshauptmann sowie umfassende Berichtspflichten für Kontrollstellen. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass alle biologisch produzierten Lebensmittel und verwandte Produkte den höchsten Standards entsprechen.

Schließlich werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG) erweitert. Dazu gehört etwa die Zulassung nichtbiologischer Zutaten für verarbeitete biologische Lebensmittel. Die neuen Vorschriften treten größtenteils sofort, teilweise aber auch gestaffelt bis zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

03.07.2024

Abgeordneter Rudolf Silvan kritisiert das vorgelegte Tierschutzgesetz als unzureichend, da es die Nutztierhaltung nicht berücksichtigt und wesentliche Anliegen sowie Stellungnahmen von NGOs und anderen Interessengruppen ignoriert. Er betont, dass das Gesetz die Erwartungen von Konsumentinnen und Konsumenten nicht erfüllt und dem Tierschutz nicht gerecht wird, weshalb die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmt.
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03.07.2024

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi betont die Bedeutung der verschärften Tierschutzgesetzgebung, die auf das Tierschutzvolksbegehren reagiert und weitreichende Änderungen zur Bekämpfung von Qualzucht und zur Verbesserung der Tierhaltung sowie zur Einführung von verpflichtenden Sachkundekursen für Heimtierhalter umfasst. Sie kündigt zudem die Einsetzung einer unabhängigen Qualzuchtkommission an und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung und Zusammenarbeit.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Alois Kainz kritisiert die Novelle zum Tierschutzgesetz, insbesondere wegen der mangelnden Einbindung von Züchtern und Verbänden, der Schaffung zusätzlicher bürokratischer Auflagen und der Verordnungsermächtigung des Bundesministers, die seiner Ansicht nach zu Unsicherheiten und Belastungen für verantwortungsbewusste Tierhalter führt. Er betont, dass gut gemeinte Regelungen oft schlecht umgesetzt werden, was letztlich dem Tierschutz nicht dienlich sei.
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03.07.2024

Der Abgeordnete Ing. Josef Hechenberger (ÖVP) lobt die Änderungen des Tierschutzgesetzes, die durch strengere Verantwortung für Tierzüchter, das Verbot der Qualzucht und erweiterte Sachkundekurse sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten den Tierschutz in Österreich verbessern sollen. Er betont, dass Parteien, die gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, sich gegen den Tierschutz aussprechen.
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03.07.2024

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS) kritisierte den Änderungsantrag zum Tierschutzgesetz, der nach ihrer Ansicht erneut Ausnahmen für die Landwirtschaft beinhaltet und somit einen zweiklassigen Tierschutz festige. Sie lobte jedoch die Einführung einer wissenschaftlich besetzten Qualzuchtkommission und die bundesweit einheitlichen Mindestregelungen für den Sachkundenachweis, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Überbürokratisierung und mangelnder begleitender Maßnahmen.
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03.07.2024

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP) erläuterte, dass das verabschiedete Tierschutzgesetz sowie das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz dazu dienen, Ordnung in bisher chaotische Zustände zu bringen. Insbesondere betont er, dass Österreichs Nutztierhalter bereits strengste Qualitätsvorschriften erfüllen und die Novellierung der Gesetzgebung auch auf Modeerscheinungen in der Heimtierhaltung abzielt, um wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen.
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03.07.2024

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) kritisiert die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes scharf, da seiner Ansicht nach landwirtschaftliche Nutztiere ungleich behandelt werden und die zahlreichen kritischen Stellungnahmen nicht berücksichtigt wurden. Er prophezeit, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und erneut vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden würde.
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03.07.2024

Bundesminister Johannes Rauch betont in seiner Rede die Verantwortung bei der Tierhaltung und die Notwendigkeit von Sachkundekursen für Tierbesitzer, um Spontankäufe zu vermeiden. Er hebt hervor, dass das neue Gesetz Maßnahmen gegen Qualzucht und illegalen Welpenhandel einführt sowie tierschutzkonformen Hundesport ermöglicht.
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03.07.2024

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP) betonte, dass die Tierschutznovelle vor allem das Verbot der Qualzucht verschärft und eine wissenschaftliche Kommission einsetzt, um den Vollzug zu überwachen. Ab 1. Juli 2026 wird ein Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Tiere gefordert und zusätzliche Maßnahmen gegen illegale Tierhandel sowie strenge Vorgaben für Züchter und Halter eingeführt.
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03.07.2024

Dipl.-Ing. Olga Voglauer von den Grünen betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit eines ethischen Ansatzes in der Tierhaltung und forderte die Unterstützung der Landwirtschaft, um eine Transformation zu nachhaltigen Methoden zu erreichen, während sie die Bedeutung eines europäischen Best-Practice-Standards und Marktentwicklungsmaßnahmen, wie etwa der Herkunfts- und Haltungskennzeichnung betonte. Sie kritisierte die mangelnde Kooperation einiger Parteien bei Verhandlungen und rief dazu auf, gemeinsam tragfähige Kompromisse zu finden.
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03.07.2024

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger betont, dass die bäuerliche Landwirtschaft in Österreich zu Tierschutz und Umweltschutz steht, und weist Vorwürfe zurück, dass es den Schweinen schlecht gehen würde, indem er auf die geplante Weiterentwicklung des Tierschutzes hinweist und betont, dass Verbesserungen im Tierschutz nicht auf Kosten der Bauern geschehen dürfen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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