03.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss ändert verschiedene Sozialversicherungsgesetze, indem er unter anderem neue Versicherungsgruppen aufnimmt, finanzielle Leistungen anpasst und spezifische Regelungen zur Kranken- und Pensionsversicherung sowie zur Witwen- und Witwerpension einführt; diese Maßnahmen betreffen besonders Angestellte, Selbständige und Beamte im sozial- und pensionsversicherungsrechtlichen Bereich.Ausführlicher
Die österreichischen Sozialversicherungsgesetze wurden umfassend geändert, um verschiedene Verbesserungen und Anpassungen vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen unter anderem Lehrlinge, die nun in der Pensionsversicherung mitversichert werden können, sofern sie in der Krankenversicherung der öffentlich Bediensteten versichert sind. Außerdem enthält das Gesetz umfassende Anpassungen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sowie für freie Dienstnehmer/innen, einschließlich Senior/inn/envertreter/innen und Behindertenvertreter/innen, die nun in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Ein bedeutender Punkt ist die Anpassung der Regelungen für die Überweisung von Beiträgen und den Versicherungsschutz im Ausland. Apotheken sind nun verpflichtet, Daten zur Versorgungsforschung auch dann zu übermitteln, wenn keine Abrechnung mit der Krankenversicherung erfolgt. Darüber hinaus wurden spezielle Regelungen für die Zeiten einer eingetragenen Partnerschaft eingeführt. Diese Zeiten werden nun zusammen mit den Zeiten der Ehe berücksichtigt, wenn es um die Berechnung von Witwen- oder Witwerpensionen geht. Auch die Leistungen der Sozialversicherungsträger wurden erweitert, insbesondere durch die Einbeziehung von weiteren Leistungsarten wie Übergangsgelder und der Vereinfachung der Abrechnung und Kostenerstattung für Heilmittel und ärztliche Behandlungen. Die Änderungen zielen darauf ab, den Versicherungsschutz zu verbessern und die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, um einen besseren Service für die Versicherten zu gewährleisten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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