03.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats sieht vor, dass im Kriegsopferversorgungsgesetz und den dazugehörigen Gesetzen die Kosten für nichtamtliche Gutachter vom Bund übernommen werden und die Staatsanwaltschaften sowie Gerichte notwendige personenbezogene Daten an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zur Beurteilung von Opferansprüchen übermitteln müssen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze ändert, nämlich das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz. Hier sind die wichtigsten Änderungen in einfacher Sprache: Für das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 gibt es zwei wesentliche Änderungen: Erstens übernimmt der Bund die Kosten für amtliche und nichtamtliche Gutachter sowie für von Ärztinnen und Ärzten erbrachte Dienstleistungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und dem Bundesverwaltungsgericht. Zweitens werden Ausgaben, die im erstinstanzlichen Verfahren für nichtamtliche Gutachter anfallen, den Antragstellern vom Bund erstattet. Das Impfschadengesetz hat ebenfalls eine Änderung erfahren. Hier wird klargestellt, dass die im Kriegsopferversorgungsgesetz neu aufgenommenen Regelungen zur Erstattung von Kosten für nichtamtliche Sachverständige auch bei Impfschäden gelten. Das Verbrechensopfergesetz sieht nun vor, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte bestimmte personenbezogene Daten, die sie im Zuge eines Strafverfahrens ermittelt haben, an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen übermitteln, wenn diese Daten für die Entscheidung über Entschädigungsansprüche von Opfern benötigt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz das Bundesamt, diese Daten nur so lange aufzubewahren, wie sie wirklich benötigt werden, und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu treffen. Schließlich gelten auch hier die neuen Regelungen zur Kostenerstattung für nichtamtliche Gutachter, wie sie im Kriegsopferversorgungsgesetz festgelegt wurden. Diese Änderungen treten alle am 1. Januar 2024 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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