03.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz zu ändern, um die Rechte und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere durch erweiterte Beratung, mehr Fördermittel, die Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten und die Anpassung der Aufgaben des Behindertenanwalts.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz beschlossen, um die Situation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Wichtige Punkte sind: Der Bundesbehindertenbeirat und die Behindertenanwaltschaft werden gestärkt und mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Der Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin kann nun Diskriminierungsfälle besser untersuchen und mehr Auskünfte einholen. Zudem sollen Mitglieder aus verschiedenen Organisationen an der Auswahl des Behindertenanwalts beteiligt sein. Außerdem wird ein Monitoring-System zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt. Integrative Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder qualifizieren, bekommen mehr Unterstützung. Die Richtlinien für Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds werden angepasst, um diesen Betrieben besser zu helfen. Ein Team aus Vertretern verschiedener Institutionen prüft nun die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in diese Betriebe. Dabei dürfen bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet werden. Neue Regelungen verpflichten Bundesministerien und andere öffentliche Stellen sowie große Unternehmen zur Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten. Diese Beauftragten sollen sicherstellen, dass Arbeitsplätze und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Sie arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, um Missstände aufzudecken und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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