03.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das ab 2024 vorschreibt, dass Gasversorger einen wachsenden Anteil an in Österreich produzierten erneuerbaren Gasen in ihr Angebot aufnehmen müssen, um den Verbrauch von fossilem Erdgas zu reduzieren und bis 2040 eine vollständige Versorgung mit erneuerbarem Gas zu erreichen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Nutzung von erneuerbarem Gas fördert, um die Klimaziele zu erreichen. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Verkauf von erneuerbarem Gas bis 2030 auf 6,5 Terawattstunden (TWh) zu steigern und bis 2040 den fossilen Gasverbrauch durch erneuerbares Gas zu ersetzen. Versorger, die Gas an Endverbraucher verkaufen, müssen schrittweise steigende Quoten für erneuerbares Gas erfüllen, beginnend mit 0,35% im Jahr 2024 bis zu 8,34% im Jahr 2030. Erneuerbares Gas kann aus Wasserstoff oder biologischer bzw. thermochemischer Umwandlung von Biomasse gewonnen werden. Es darf auch Gas aus recyclierten Abfallprodukten verwendet werden, allerdings nur bis zu einem Anteil von 5% der jährlichen Verpflichtung. Versorger müssen jährlich nachweisen, dass sie die vorgeschriebenen Anteile erneuerbaren Gases erreicht haben, und können Herkunftsnachweise oder Zertifikate als Nachweis verwenden. Falls Versorger die Quoten nicht erfüllen, müssen sie einen Ausgleichsbetrag zahlen. Das Geld wird zur Förderung erneuerbarer Energieprojekte verwendet. Das Gesetz sieht auch eine Unterstützung für Biogasanlagen vor, sodass diese eine Abnahmegarantie für ihr produziertes Gas erhalten, wenn sie keine Abnehmer finden. Zusätzlich gibt es Bestimmungen, die es den Versorgern erlauben, die durch die Erfüllung der Quoten entstehenden Kosten unter bestimmten Bedingungen an die Verbraucher weiterzugeben. Alle drei Jahre wird das Gesetz extern evaluiert, um zu überprüfen, ob die festgelegten Ziele erreicht werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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