14.12.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates erhöht Beamtengehälter und -zulagen, umfasst Regelungen zur Dienstfreistellung von Beamten und Vertragsbediensteten aufgrund von COVID-19-Risiko, und passt mehrere Bestimmungen zum Lehrerdienstrecht und zur Personalvertretung an.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen, die vor allem die Arbeitsbedingungen und Gehälter von Beamten und Vertragsbediensteten betreffen. In der 2. Dienstrechts-Novelle 2021 gibt es bedeutende Anpassungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Gehaltsgesetz 1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948 und anderen verwandten Gesetzen. So sind etwa detailreiche Gehaltstabellen und Dienstzulagen erhöht worden, was in erster Linie die finanziellen Bedingungen vieler öffentlicher Bediensteter verbessert. Besonders erwähnenswert ist die Einführung einer Sonderfreistellung für Beamte und Vertragsbedienstete, die zur COVID-19-Risikogruppe gehören. Damit wird sichergestellt, dass diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihrer Arbeit freigestellt werden können, um gesundheitlichen Risiken zu begegnen. In Bezug auf die Freistellung wegen COVID-19 sieht das Gesetz vor, dass betroffene Bedienstete, die ein entsprechendes Attest vorlegen, vom Dienst freigestellt werden können, wenn der Dienstgeber dies bestätigt. Diese Regelung wird bis maximal Juni 2022 ausgesetzt oder verlängert, abhängig von der epidemiologischen Lage. Sollte ein Bediensteter ein solches Attest besitzen, ist es eventuell nötig, eine zusätzliche Bestätigung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst einzuholen. Neben den Gehaltsanpassungen und neuen Freistellungsregelungen wurden auch die Zuständigkeiten und einige Bezeichnungen in Gesetzen modernisiert und fehlerhafte Zitate korrigiert. Änderungen treten größtenteils mit dem 1. Januar 2022 in Kraft, einige jedoch abhängig von spezifischen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt oder sofort nach der Bekanntmachung.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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