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Strafprozeßordnung 1975

15.12.2021

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Nationalrat hat beschlossen, dass in bestimmten Fällen, wenn Unternehmen bei der Aufklärung von Wettbewerbsverstößen kooperieren, Mitarbeiter von der Strafverfolgung ausgenommen werden können und Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt werden sollen.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat Änderungen an der Strafprozessordnung 1975 beschlossen, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sind. Eine wichtige Änderung betrifft die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei: Nun können Ermittlungsinformationen sowohl an die Staatsanwaltschaft als auch an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es neue Regeln zur Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter von Unternehmen, die bei Wettbewerbsverstößen mit den Behörden kooperiert haben. Wenn diese Mitarbeiter entscheidend zur Aufklärung beigetragen und vollständig ausgesagt haben, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie einstellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter ihre Aktivitäten offenlegen, ohne übermäßig bestraft zu werden, wenn sie umfassend zur Aufklärung beitragen. Schließlich wurden Fristen für das Außerkrafttreten bestimmter Regelungen festgelegt: die genannten Bestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2028. Weitere Änderungen haben das Ziel, europäische Wettbewerbsrichtlinien umzusetzen, um die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten effizienter zu machen und den Binnenmarkt reibungslos funktionieren zu lassen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.12.2021

Die Abgeordnete MMag. Elisabeth Kittl, BA, betont die Bedeutung der Kronzeugenregelung für die Aufklärung von Wettbewerbsverstößen und Korruptionsfällen. Sie erklärt, dass diese Regelung Anreize für Täter schafft, bei der Aufklärung von Straftaten mitzuwirken, indem ihnen im Gegenzug Straffreiheit gewährt wird, was die Effektivität und Prävention solcher Vergehen erhöht.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Die Abgeordnete Barbara Prügl betont die Bedeutung der Kronzeugenregelung, deren Verlängerung und Verbesserungen sie unterstützt, um eine höhere Akzeptanz und Effizienz zu erreichen, und hebt hervor, dass diese Regelung sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene erforderlich ist.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

In ihrer Rede bekräftigt Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ) die Unterstützung ihrer Partei für die Verlängerung der Kronzeugenregelung als wichtiges Instrument im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität. Sie plädiert zudem für eine dauerhafte rechtliche Lösung und fordert eine Klärung der zivilrechtlichen Folgen bezüglich Schadenersatzforderungen.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

21.12.2021

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring kritisiert die bisherige Umsetzung der Kronzeugenregelung in Österreich als nicht optimal und sieht eine verpasste Chance, diese zu vereinfachen und effektiver zu gestalten, betont aber, dass seine Fraktion (FPÖ) der Verlängerung der Kronzeugenregelung im Kontext der aktuellen Korruptionsvorwürfe gegen die ÖVP zustimmen wird.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

21.12.2021

Dr. Alma Zadić, LL.M., betont in ihrer Rede die Wichtigkeit der Kronzeugenregelung als Instrument im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität, erklärt deren Verlängerung um sieben Jahre und kündigt eine umfassende Evaluierung zur Verbesserung der Regelung an. Sie hebt hervor, dass die Möglichkeit zur Aussageausweitung auf die Kriminalpolizei eine praxisnahe Anpassung darstellt.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 2 minuten

Der Abgeordnete Dr. Johannes Margreiter kritisiert die geplante Verlängerung der Kronzeugenregelung, da sie in ihrer aktuellen Form nicht praxisgerecht sei und wesentliche Verbesserungsvorschläge nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die fehlende Freistellung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, was potentielle Informanten davon abhalten könne, ihr Wissen preiszugeben. Die Verlängerung wird daher von den NEOS nicht unterstützt.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 1 minute

Bundesministerin Dr. Alma Zadić betont die Bedeutung der Kronzeugenregelung im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität, erläutert die Verlängerung und Erweiterung dieser Regelung auf die Kriminalpolizei sowie kartellrechtliche Fälle, und kündigt eine Evaluierung zur weiteren Verbesserung an.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 2 minuten

Mag. Agnes Sirkka Prammer betonte die Bedeutung der Kronzeugenregelung trotz ihrer Fremdartigkeit im österreichischen Strafrecht und unterstützte deren Verlängerung und Evaluierung, um die Mitarbeit von Mitwissern für die Aufklärung großer Straftaten zu fördern. Durch die mögliche Strafmilderung erhofft sie sich eine bessere Integration dieser Regelung in das Strafrechtssystem und hofft auf eine gut funktionierende Lösung.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 2 minuten

Abgeordneter Mag. Christian Drobits von der SPÖ betont die Notwendigkeit eines klaren Bekenntnisses zum Kampf gegen Korruption und lobt die Kronzeugenregelung als wichtiges Instrument, kritisiert jedoch die mangelnde Transparenz bei ihrer Evaluierung und fordert eine unbefristete Regelung statt einer weiteren Befristung bis 2028.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Christian Ragger unterstützt die Kronzeugenregelung grundsätzlich, kritisiert jedoch die mangelnde Rechtsklarheit und Rechtsicherheit der aktuellen Bestimmungen, und fordert eine klare gesetzliche Regelung, anstatt erneut lediglich eine Evaluierung durchzuführen.
argumentativkonstruktiv

15.12.2021 - 3 minuten

Der Abgeordnete Dr. Christian Stocker kritisiert die bestehende Regelung zur Strafbefreiung bei Kooperation von Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen als ineffektiv und komplex, und lobt die jüngsten Anpassungen als begrüßenswerte, aber unzureichende Zwischenlösung. Er betont, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, damit die Regelung in der Praxis anwendbarer und sicherer wird.
ruhigformalargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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