06.07.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Bundesfinanzrahmengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz für 2022 geändert, wobei die Budgets für verschiedene Bereiche wie Sicherheit, Soziales, Gesundheit und Klima angepasst wurden, um die finanziellen Planung für die kommenden Jahre neu zu gestalten.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 sowie das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert. Für die Jahre 2022 bis 2025 wurden die Auszahlungsbeträge für verschiedene Staatsausgaben aktualisiert. Dabei wurden unter anderem Budgets für Bereiche wie Recht und Sicherheit, Arbeit und Soziales, Bildung und Kultur sowie Wirtschaft und Infrastruktur festgelegt. Beispielsweise wurden für das Jahr 2022 insgesamt rund 49,6 Milliarden Euro für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie fix und variabel eingeplant. Im Bundesfinanzgesetz wurden darüber hinaus neue Summen für den Bundesvoranschlag 2022 festgelegt, einschließlich der Auszahlungen und Einzahlungen. Zum Beispiel wird ein Gesamtbetrag von 107,5 Milliarden Euro an Auszahlungen und 84,4 Milliarden Euro an Einzahlungen für das Jahr 2022 veranschlagt. Zudem wurden verschiedene Detailbudgets innerhalb der Bereiche Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Klima angepasst. Für den Personalbedarf des Bundes wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen. Für das Jahr 2022 sind Änderungen in den Personalkapazitäten bei verschiedenen Ministerien und Bundesstellen, einschließlich des Bundespräsidialamts und der Militärischen Angelegenheiten, vorgesehen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Anzahl der Planstellen und die Verteilung der Personalausgaben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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