24.05.2023
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das die Aufsichtsbehörde FMA ermächtigt, die Einhaltung europäischer Regeln für auf Blockchain-Technologie basierende Finanzmärkte zu überwachen, und die FMA für diese Tätigkeit Gebühren erheben lässt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das die Verordnung der Europäischen Union über die Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) für Finanzmärkte umsetzt. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde ernannt und ist verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften. Die FMA erhält dabei weitreichende Befugnisse, um Bücher und Dokumente einzusehen, Prüfungen durchzuführen und bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität zu ergreifen. Betreiber von DLT-Marktstrukturen müssen sicherstellen, dass sie den Anforderungen entsprechen und der FMA alle notwendigen Auskünfte erteilen. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben werden die Kosten der FMA für die Überwachung von DLT-Marktstrukturen bestimmten Rechnungskreisen zugeordnet, je nachdem, ob es sich um Wertpapierfirmen, Marktbetreiber oder Zentralverwahrer handelt. Diese Kostenstruktur basiert auf bestehenden Regelungen für die Finanzmarktaufsicht. Außerdem wird das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz so geändert, dass die FMA explizit die Zuständigkeit für die Durchsetzung der DLT-Verordnung erhält. Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 wird ebenfalls angepasst, um Finanzinstrumente, die mittels Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben werden, klar zu definieren. Diese gesetzlichen Änderungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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