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ORF-Gesetz
27.03.2025
Information und Medien
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert die Zusammensetzung und das Bestellungsverfahren der Mitglieder des Stiftungsrates und Publikumsrates des Österreichischen Rundfunks, um eine ausgewogenere und fachlich fundierte Vertretung sicherzustellen, wobei auch öffentliche Ausschreibungen und Vorschläge von repräsentativen Organisationen eine Rolle spielen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk zu ändern. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Zusammensetzung des Stiftungsrates, der das oberste Aufsichtsorgan des ORF ist. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden nun auf verschiedene Weise bestellt: Sechs Mitglieder werden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung der politischen Parteien im Nationalrat ernannt, neun Mitglieder von den Bundesländern, sechs weitere von der Bundesregierung, neun vom Publikumsrat und fünf vom Zentralbetriebsrat. Bei der Auswahl der Mitglieder wird auf deren fachliche Eignung und Erfahrung im Medienbereich geachtet.
Auch die Bestellung des Publikumsrates, der die Interessen der Zuschauer vertritt, wurde neu geregelt. Verschiedene Organisationen, darunter die Wirtschaftskammer, die Kirchen und die Akademie der Wissenschaften, entsenden Mitglieder. Zusätzlich werden 14 weitere Mitglieder von der Bundesregierung ernannt, wobei Vorschläge von repräsentativen Organisationen aus Bereichen wie Bildung, Kunst, Sport und Umweltschutz eingeholt werden. Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen durch eine selbst betroffene Person vertreten werden.
Die Funktionsperioden der aktuellen Gremien enden im Juni 2025, und die neuen Mitglieder sollen rechtzeitig vorher bestellt werden. Die Vorbereitungen für die Neubesetzungen können bereits nach der Veröffentlichung des Gesetzes beginnen. Ziel ist es, die Gremien ausgewogen und mit vielfältiger Expertise zu besetzen, um den Herausforderungen im Medienbereich gerecht zu werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Christian Hafenecker die Zusammensetzung und Besetzung der ORF-Gremien, insbesondere des Stiftungsrates, und bemängelt, dass die Regierung die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zur Reform der Gremien nicht rechtzeitig umgesetzt habe. Er äußert Zweifel an der Objektivität des ORF und fordert eine Entpolitisierung sowie eine Budgetfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik die Änderungen im ORF-Gesetz als unzureichend und wirft der Regierung vor, die angebliche Entpolitisierung des ORF nicht ernsthaft umzusetzen. Sie behauptet, dass die Reform in Wirklichkeit die politische Einflussnahme zementiere und die Regierung die Chance verpasst habe, die ORF-Gebühren abzuschaffen und den ORF zu entpolitisieren.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Mag. Katayun Pracher-Hilander die Berichterstattung des ORF und wirft ihm Manipulation und Propaganda vor, indem er Informationen so präsentiert, dass sie die Meinungsbildung der Konsumenten beeinflussen. Sie argumentiert, dass der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender seiner Pflicht nicht nachkommt, objektive und unabhängige Informationen zu liefern, und sieht darin einen Grund für die Debatte um die Rundfunkgebühren. Abschließend betont sie die Rolle der Medien in der Kriegs- und Propagandapolitik.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Mario Lindner die Gäste im Parlament und betont die Notwendigkeit, ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs bis März 2025 umzusetzen. Er kritisiert die vorherige Regierung für ihre Untätigkeit und lobt die neue Regierung für ihre schnellen Fortschritte, insbesondere im Bereich der Medienpolitik, und wünscht dem Medienminister Erfolg bei der Umsetzung des Regierungsprogramms.
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verweist auf die Senkung der ORF-Gebühr von 18,60 Euro auf 15,30 Euro, um effizientere Strukturen und Planungssicherheit bis 2029 zu gewährleisten. Er hebt hervor, dass die Neuregelung der Finanzierung des ORF im Einklang mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs steht und kritisiert die Forderung der Freiheitlichen, die Zusammensetzung der Stiftungsräte zu ihren Gunsten zu ändern.
In ihrer Rede kritisiert Sigrid Maurer die Änderungen des ORF-Gesetzes als unzureichend und bemängelt, dass der politische Einfluss der Bundesregierung nicht wirklich reduziert wird, sondern lediglich vom Stiftungsrat auf den Publikumsrat verlagert wird. Sie argumentiert, dass der komplizierte Nominierungsprozess im Publikumsrat dazu dient, den politischen Einfluss zu verschleiern, und dass die Reformen nicht den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs entsprechen, da sie keine echte Entpolitisierung der ORF-Gremien bewirken.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Michael Schilchegger die geplante Änderung des ORF-Gesetzes, insbesondere die Zusammensetzung des Stiftungs- und Publikumsrates. Er bemängelt, dass trotz der Erhöhung der vom Publikumsrat bestellten Mitglieder die Bundesregierung weiterhin mehr Mitglieder bestellt, was seiner Meinung nach die Unabhängigkeit des ORF gefährdet. Zudem kritisiert er, dass der Publikumsrat nicht vom Publikum gewählt wird, sondern mehrheitlich von der Bundesregierung bestellt wird, was seiner Ansicht nach ein Ungleichgewicht schafft.
In seiner Rede betont Abgeordneter Klaus Seltenheim die Bedeutung der ORF-Gremienreform, die die Unabhängigkeit des ORF stärken soll. Die Reform sieht vor, dass die Bundesregierung künftig nur noch sechs statt bisher neun Mitglieder in den Stiftungsrat entsendet, während der Publikumsrat aufgewertet wird, indem er mehr Vertreter im Stiftungsrat erhält. Diese Änderungen sollen den Einfluss des Publikums erhöhen und den ORF strukturell unabhängiger von parteipolitischen Eingriffen machen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Muna Duzdar, dass die österreichische Bundesregierung innerhalb von 21 Tagen eine Reform der ORF-Gremien initiiert hat, um ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, das Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig erklärt hatte. Sie hebt hervor, dass die Reform notwendig ist, um die verfassungswidrigen Gesetzesteile zu korrigieren und die ordnungsgemäße Bestellung der Gremien sicherzustellen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Henrike Brandstötter die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks und begrüßt die Änderungen im ORF-Gesetz, die den Einfluss der Publikumsräte im Stiftungsrat erhöhen und die Anzahl der von der Regierung ernannten Stiftungsräte reduzieren. Sie hebt hervor, dass die Haushaltsabgabe in den nächsten fünf Jahren nicht erhöht wird, was in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine positive Maßnahme darstellt.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Susanne Raab die Bedeutung der Pluralität im Stiftungsrat des ORF, die durch die Vertretung der demokratisch gewählten Parteien gewährleistet wird, und begrüßt die Aufwertung des Publikumsrats, der nun stärker im Stiftungsrat vertreten ist. Sie hebt hervor, dass die Qualifikationserfordernisse der Stiftungsräte nachgeschärft und transparenter gestaltet werden, um den Anforderungen an Transparenz gerecht zu werden.
In seiner Rede betont Vizekanzler Andreas Babler, dass die Reform des ORF-Gesetzes die Unabhängigkeit des ORF stärkt, indem die Anzahl der Regierungsvertreter im Stiftungsrat reduziert und die Vertretung des Publikumsrats erhöht wird. Zudem wird die Besetzung der Gremien von den Wahlzyklen entkoppelt, um politische Einflussnahme zu minimieren. Der ORF-Beitrag wird bis 2029 eingefroren, was sowohl den Beitragszahlern als auch dem ORF Planungssicherheit bietet.
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