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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, u.a.

18.09.2024

Inneres und RechtSoziales

Kurz gesagt
Der Beschluss betrifft die Anpassung von Pensionsregelungen für das Jahr 2025, einschließlich einer Erhöhung der Pensionen um 4,6% für Bezüge bis 6.060 € monatlich und einer festen Erhöhung um 278,76 € für höhere Pensionen.

Ausführlicher

Im beschlossenen Gesetz werden verschiedene Anpassungen im Sozialversicherungs- und Pensionsrecht vorgenommen. 

Zum einen wird das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert: Ab November 2024 können Mitglieder der Verwaltungskörper an Sitzungen auch per Videoverbindung teilnehmen, wenn sie sich in bestimmten Räumlichkeiten befinden. Ab 2025 wird die Anpassung von Pensionen nicht nach dem üblichen Anpassungsfaktor vorgenommen. Stattdessen werden Pensionen bis zu einer Höhe von 6.060 € monatlich um 4,6 % erhöht. Liegt die Pension darüber, gibt es einen fixen Erhöhungsbetrag von 278,76 €.

Ähnliche Änderungen gibt es auch im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Auch hier gelten ab 2025 die gleichen Regelungen für die Pensionserhöhung wie im ASVG.

Zusätzlich wird im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) eingeführt, dass bestimmte Pensionen mit Stichtag im Jahr 2025 nach der Feststellung um 4,5 % der Gesamtgutschrift 2023 erhöht werden. Dieser Erhöhungsbetrag wird Bestandteil der Pensionsleistung.

Schließlich werden die Aufwertungsfaktoren für die Bemessung von Ruhebezügen im Bundestheaterpensionsgesetz und im Bundesbahn-Pensionsgesetz aktualisiert. Diese Faktoren gelten für Pensionen, die erstmals 2025 gebühren.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

18.09.2024

Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch kritisierte die derzeitige Pensionsregelung und forderte eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 % für Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension sowie die Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex, da die aktuelle Regelung für Pensionisten unzureichend sei und diese finanziell benachteilige.
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18.09.2024

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) betont die Wichtigkeit und die Bemühungen der Bundesregierung, die Kaufkraft der Pensionisten durch die jüngsten Erhöhungen der Pensionen und andere Maßnahmen wie die Aussetzung der Aliquotierung zu sichern, und verteidigt das österreichische Pensionssystem als gerecht und finanzierbar.
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18.09.2024

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert die österreichische Regierung dafür, durch zusätzliche Pensionsanhebungen vor Wahlen die Balance zwischen Beitragszahlern und Leistungsbeziehern zu gefährden. Er betont, dass die ungedeckten Mehrkosten dieser Erhöhungen insbesondere jungen Menschen schaden und andere wichtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur vernachlässigt werden.
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18.09.2024

Abgeordneter Alois Stöger betont in seiner Rede, dass die Sozialdemokratie stets bemüht sei, die Angst der Menschen vor Altersarmut zu reduzieren, und fordert eine gerechtere Anpassung der Pensionen, um Benachteiligungen aufgrund von Geburtsmonaten und ungerechte Aliquotierungen rückwirkend aufzuheben. Er weist darauf hin, dass die Sozialdemokraten eine verlässliche und rechtzeitige Sicherstellung der Pensionsansprüche für alle Bürger anstreben.
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18.09.2024

Abgeordneter Mag. Markus Koza betont, dass die beschlossene Anpassung der Pensionsregelungen keine Wahlgeschenke, sondern sozialpolitische Notwendigkeiten sind, da sie angemessene Anpassungen an die Inflation darstellen und das Pensionssystem stabilisieren sollen. Er kritisiert zudem die wechselhafte Abschaffung und Wiedereinführung der Erstaufwertung von Pensionen durch SPÖ und FPÖ und fordert realistische und sozial verantwortliche Lösungen für das Pensionssystem.
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18.09.2024

Bundesministerin Leonore Gewessler erläuterte, dass die Pensionen für 2025 um 4,6% für Bezüge bis 6.060 € monatlich erhöht werden, während höhere Pensionen eine feste Erhöhung um 278,76 € erhalten. Sie betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahmen angesichts der hohen Inflation und die Verlängerung der Schutzklausel für das Pensionskonto sowie die Aussetzung der Aliquotierungsregel für 2026, um negative Auswirkungen auf Pensionen zu vermeiden.
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18.09.2024

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP) dankt der älteren Generation für ihre Leistungen, die den heutigen Wohlstand ermöglicht haben, und bekräftigt die Notwendigkeit einer 4,6 % Pensionsanpassung sowie verbesserter Regelungen für die ärmsten Pensionisten und die bäuerliche Bevölkerung durch die Einführung einer zusätzlichen Unfallrente ab 2025.
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18.09.2024

Der Abgeordnete Josef Muchitsch (SPÖ) kritisiert die geplante Verlängerung der Aussetzung der Aliquotierung bei Pensionsanpassungen als unzureichend und fordert stattdessen deren vollständige Abschaffung. Er hebt hervor, dass die aktuelle Regelung insbesondere Frauen benachteilige und eine dauerhafte Lösung für alle Pensionistengruppen notwendig sei, um gerechte Pensionen zu gewährleisten.
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18.09.2024

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP) betont in ihrer Abschiedsrede die Bedeutung von Kunst und Kultur für die Gesellschaft und ihre Leidenschaft dafür. Sie dankt ihren Kollegen für die Zusammenarbeit und kündigt an, sich künftig im Stadttheater Wiener Neustadt als Geschäftsführerin weiter für die Kultur einzusetzen.
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18.09.2024

Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek betont in ihrer Rede die Notwendigkeit, die Gesundheitsversorgung in Österreich zu verbessern, indem sie eine „Patientenmilliarde“ fordert, um Termingarantie und ausreichend Fachpersonal sicherzustellen. Sie verdeutlicht, dass diese Maßnahmen dringend erforderlich sind, um die bestehende Gesundheitskrise zu bewältigen und eine Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.