18.09.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss betrifft die Anpassung von Pensionsregelungen für das Jahr 2025, einschließlich einer Erhöhung der Pensionen um 4,6% für Bezüge bis 6.060 € monatlich und einer festen Erhöhung um 278,76 € für höhere Pensionen.
Ausführlicher
Im beschlossenen Gesetz werden verschiedene Anpassungen im Sozialversicherungs- und Pensionsrecht vorgenommen. Zum einen wird das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert: Ab November 2024 können Mitglieder der Verwaltungskörper an Sitzungen auch per Videoverbindung teilnehmen, wenn sie sich in bestimmten Räumlichkeiten befinden. Ab 2025 wird die Anpassung von Pensionen nicht nach dem üblichen Anpassungsfaktor vorgenommen. Stattdessen werden Pensionen bis zu einer Höhe von 6.060 € monatlich um 4,6 % erhöht. Liegt die Pension darüber, gibt es einen fixen Erhöhungsbetrag von 278,76 €. Ähnliche Änderungen gibt es auch im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Auch hier gelten ab 2025 die gleichen Regelungen für die Pensionserhöhung wie im ASVG. Zusätzlich wird im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) eingeführt, dass bestimmte Pensionen mit Stichtag im Jahr 2025 nach der Feststellung um 4,5 % der Gesamtgutschrift 2023 erhöht werden. Dieser Erhöhungsbetrag wird Bestandteil der Pensionsleistung. Schließlich werden die Aufwertungsfaktoren für die Bemessung von Ruhebezügen im Bundestheaterpensionsgesetz und im Bundesbahn-Pensionsgesetz aktualisiert. Diese Faktoren gelten für Pensionen, die erstmals 2025 gebühren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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