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Polizeiliches Staatsschutzgesetz

08.07.2020

Information und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Polizisten im Verfassungsschutz eine spezielle Ausbildung und eine regelmäßige Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass sie kein Risiko für den Staatsschutz darstellen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Polizeilichen Staatsschutzgesetz beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Beamte, die im Verfassungsschutz und in der Terrorismusbekämpfung arbeiten, müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren, die von der Sicherheitsakademie durchgeführt wird.

2. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen diese Beamten eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung bestehen. Diese Prüfung ermittelt, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von der Person ein Risiko für den Staatsschutz ausgeht. Dabei werden persönliche Daten und Informationen über das persönliche Umfeld und Referenzpersonen überprüft.

3. Alle sechs Jahre und bei bestimmten Anhaltspunkten muss die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wiederholt werden. Ebenfalls müssen sich diese Beamten alle drei Jahre einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die Zugang zu streng geheimen Informationen betrifft. Auch volljährige Personen, die mit dem Beamten im selben Haushalt leben, müssen unter bestimmten Umständen überprüft werden.

4. Die neuen Regelungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft und gelten rückwirkend auch für bereits beschäftigte Beamte, die innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchführen müssen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

08.07.2020

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP) betont die Notwendigkeit und den positiven Aspekt des neuen Gesetzes zur Reform des Verfassungsschutzes, das striktere Eignungs- und Vertrauenswürdigkeitsprüfungen für Polizisten vorsieht, und zeigt sich dankbar für die Zusammenarbeit und Unterstützung durch verschiedene Beteiligte.
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08.07.2020

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer betont die Notwendigkeit einer gründlichen Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Polizisten im Verfassungsschutz und fordert Transparenz bei deren Umsetzung, insbesondere durch die Einbindung des Parlaments bei der Festlegung der Kriterien. Er kritisiert die Ablehnung der ÖVP und ruft insbesondere die Grünen zur Unterstützung auf, um einen geschlossenen und einheitlichen Beschluss zu erreichen.
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08.07.2020

Abgeordneter Karl Mahrer betont die Bedeutung der Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zur Wiederherstellung des Vertrauens und lobt die bisher erzielten Fortschritte und die umfassende Einbindung des Parlaments. Er appelliert an alle Fraktionen, die neuen Gesetzesänderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz zügig zu verabschieden, um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten.
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08.07.2020

Mag. Georg Bürstmayr betont in seiner Rede die Bedeutung der Professionalisierung und vertrauenswürdigen Auswahl des Personals im Verfassungsschutz, um die Sicherheit der Republik zu gewährleisten, und weist die Bedenken der Opposition hinsichtlich möglicher Intransparenz zurück, da die relevanten Verordnungen für die Öffentlichkeit einsehbar seien.
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08.07.2020

Abgeordneter Christian Ries kritisiert den Zustand des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) basierend auf einem U-Ausschuss-Bericht und fordert tiefere Vertrauenswürdigkeitsprüfungen und spezielle Ausbildungen für Staatsschützer. Er betont zudem, dass die Verordnung zu deren Ausbildung und Kriterien den Hauptausschuss des Nationalrates passieren sollte, um Transparenz und Parteieneinfluss zu reduzieren.
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08.07.2020

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner kritisiert die Novelle zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz, insbesondere die fehlende parlamentarische Kontrolle bei der Festlegung der Kriterien für Vertrauensprüfungen durch den Innenminister, und fordert, dass die Verordnungen der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen, um Transparenz und Einbindung des Parlaments zu gewährleisten.
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08.07.2020

Karl Nehammer, österreichischer Bundesminister für Inneres, betont die Bedeutung des Verfassungsschutzes für die nationale Sicherheit und die Notwendigkeit von Vertrauen durch Partnerdienste. Er spricht sich für eine fortlaufende Reform und Zusammenarbeit aus, um den Verfassungsschutz effizienter und vertrauenswürdiger zu machen, und dankt den Beamten für ihre Arbeit.
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08.07.2020

Dr. Stephanie Krisper von den NEOS betont die Notwendigkeit einer Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aufgrund vergangener Vertrauensmängel und unterstreicht die Wichtigkeit neuer Vertrauenswürdigkeitsprüfungen und strengerer Reglements, um die Integrität und Effizienz des BVT zu gewährleisten. Sie fordert zudem eine frühzeitige und respektable Einbindung von Experten bei der Ausarbeitung von Reformen.
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08.07.2020

Der Abgeordnete Mag. Hannes Amesbauer, BA, von der FPÖ korrigierte mehrere Aussagen von Kollege Gerstl bezüglich eines Kontakts der Kanzlei Lansky mit dem Ministerium und den Gründen für den Vertrauensverlust internationaler Partner, und betonte, dass Herbert Kickl ein sehr geschätzter Innenminister war.
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08.07.2020

Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) betont in seiner Rede die Bedeutung von Besonnenheit und Vertrauen bei der Reform des Verfassungsschutzes und fordert die Opposition auf, die Bundesregierung in ihren Bemühungen zur Sicherung Österreichs zu unterstützen, anstatt sie zu blockieren.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.