08.07.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Polizisten im Verfassungsschutz eine spezielle Ausbildung und eine regelmäßige Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass sie kein Risiko für den Staatsschutz darstellen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Polizeilichen Staatsschutzgesetz beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind: 1. Beamte, die im Verfassungsschutz und in der Terrorismusbekämpfung arbeiten, müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren, die von der Sicherheitsakademie durchgeführt wird. 2. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen diese Beamten eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung bestehen. Diese Prüfung ermittelt, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von der Person ein Risiko für den Staatsschutz ausgeht. Dabei werden persönliche Daten und Informationen über das persönliche Umfeld und Referenzpersonen überprüft. 3. Alle sechs Jahre und bei bestimmten Anhaltspunkten muss die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wiederholt werden. Ebenfalls müssen sich diese Beamten alle drei Jahre einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die Zugang zu streng geheimen Informationen betrifft. Auch volljährige Personen, die mit dem Beamten im selben Haushalt leben, müssen unter bestimmten Umständen überprüft werden. 4. Die neuen Regelungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft und gelten rückwirkend auch für bereits beschäftigte Beamte, die innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchführen müssen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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