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Verbraucherkreditgesetz und Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

09.12.2020

Budget und FinanzenEuropäische Union

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass neue Kreditverträge ab 2021 niedrigere Zinsen und Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung ermöglichen und legt fest, dass spezielle zinsgünstige Kredite im Gemeinwohlinteresse angeboten werden können.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Änderungen am Verbraucherkreditgesetz und am Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vorzunehmen. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Verbraucherkredite und Hypothekarkredite, die im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen im Gemeinwohlinteresse geschlossen werden, können zu günstigeren Konditionen angeboten werden, solange diese nicht über den marktüblichen Zinssätzen liegen. Das bedeutet, dass solche Kredite entweder zinslos oder mit niedrigeren Zinsen als üblich angeboten werden können, um den Verbrauchern Vorteile zu bieten.
   
2. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf den Datenschutz bleiben von diesen Änderungen unberührt und richten sich weiterhin nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies betrifft den Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung sowie den freien Datenverkehr.

3. Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt, reduzieren sich die zu zahlenden Zinsen entsprechend der verkürzten Vertragsdauer und des verminderten Kreditbetrags. Auch die Kosten des Kredits verringern sich proportional.

4. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft und gelten für alle Kreditverträge und Kreditierungen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen oder gewährt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Abgeordneter Otto Auer begrüßt die Gesetzesänderung, die ab 2021 niedrigere Zinsen und Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten ermöglicht, als wichtigen Schritt zum Konsumentenschutz und betont ihre Bedeutung für günstigere Verbraucherkredite, insbesondere für junge Familien.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

16.12.2020

Der Abgeordnete Stefan Schennach kritisiert die Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie in Österreich als unzureichend, da sie lediglich neue Kreditverträge betrifft, hypothekarisch gesicherte Verträge ausschließt und damit nicht großzügig genug im Sinne des Konsumenten- und Konsumentinnenschutzes ist. Er fordert eine Ausweitung der Regelungen auf bestehende Kredite und spezifische Verbesserungen bei Wohnbaukrediten.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

16.12.2020

Dr. Johannes Hübner begrüßt die Anpassungen für niedrigere Zinsen und kosten bei vorzeitiger Rückzahlung von Kreditverträgen als Verbesserung für Konsumenten, kritisiert jedoch die unklare Umsetzung der EuGH-Entscheidung bezüglich "Kosten" und "Gesamtkosten" sowie die Einschränkung auf Verträge nach 2019 und die Ausnahmen für begünstigte Kredite im Gemeinwohlinteresse. Trotz Kritik wird die FPÖ der Novelle zustimmen, da sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.
formalargumentativpräzisekonstruktiv

16.12.2020

Mag. Karoline Edtstadler betont in ihrer Rede die Bedeutung der neuen Gesetzesvorlage für die Entlastung österreichischer Verbraucher bei Kreditverträgen und hebt hervor, dass die Anpassung im Einklang mit der Europäischen Gerichtshofspraxis steht und zur Harmonisierung der europäischen Rechtsstandards beiträgt. Sie bittet um breite Zustimmung zum Gesetzesbeschluss.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

16.12.2020

MMag. Elisabeth Kittl, BA, betont in ihrer Rede, dass die Änderungen des Verbraucherkreditgesetzes und des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes die KonsumentInnen besser schützen, insbesondere durch die Senkung der Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung und der Anpassung dieser Regelungen auch bei Immobilienkrediten. Sie hebt hervor, dass die neuen Bestimmungen bereits für Verträge gelten, die nach dem 11. September 2019 abgeschlossen wurden.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

09.12.2020

Der Abgeordnete Ing. Mag. Volker Reifenberger kritisiert die halbherzige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zugunsten der Banken und fordert eine umfassendere Anwendung auf alle Kreditverträge seit Juni 2010.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.12.2020

Dr. Christian Stocker erklärt, dass die neue Gesetzesänderung zur vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten aufgrund eines EuGH-Urteils vorgenommen wurde, die Rechte der Verbraucher stärkt und insbesondere darauf abzielt, nur die laufzeitabhängigen und nicht alle Kosten gemäß dem EuGH-Urteil zu berücksichtigen, wobei der Vertrauensschutz bei der Umsetzung gewahrt bleibt.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

09.12.2020

Mag. Christian Drobits kritisiert, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zur Senkung der Kreditkosten bei vorzeitigen Rückzahlungen erst ab 2021 gelten sollen und fordert, dass diese Regelungen rückwirkend ab dem 11. September 2019, dem Zeitpunkt des EuGH-Urteils in der „Lexitor“-Causa, in Kraft treten, um Verbraucher besser zu schützen und Stützung in der Covid-Krise zu gewährleisten.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.12.2020

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer betont, dass die Gesetzesvorlage den Konsumentenschutz verbessert, indem sie sowohl das Verbraucherkreditgesetz als auch das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz an das Lexitor-Urteil anpasst und die Kosten für Verbraucher bei der Rückzahlung von Krediten reduziert. Darüber hinaus wird die Novelle rückwirkend ab dem 11. September 2019 wirksam.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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