16.06.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Bundesgesetz beschlossen, das das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ändert, um die Sicherheit, Qualität und Überwachung von Medizinprodukten zu verbessern und die Anforderungen an ihre Verwendung in Gesundheitseinrichtungen zu klären.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Medizinproduktegesetz und am Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Sicherheit, Funktionalität und Qualität von Medizinprodukten - darunter fallen auch die Anforderungen für deren Herstellung, Anwendung und Wartung. Neu sind Regelungen für klinische Prüfungen und Leistungsstudien, die besonders spezifische Bedingungen und Zuständigkeiten festlegen. Die Ethikkommissionen spielen hierbei eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass die Rechte und Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet sind. Es werden spezielle Anforderungen an die Instandhaltung, Inspektion und regelmäßigen Prüfungen von Medizinprodukten gestellt, um deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit durchgängig zu sichern. Zudem müssen Registrierungen und Überwachungen der Medizinprodukte sowie der beteiligten Hersteller und Händler erfolgen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass für bestimmte Produkte besondere Anforderungen an die Dokumentation und Verfolgbarkeit gelten, wie etwa das Herzschrittmacher-Register. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass in Krisensituationen wie Pandemien rasch und flexibel auf Marktveränderungen reagiert werden kann. Zudem wird die eigenständige Anwendung von Medizinprodukten durch Verbraucher klar geregelt, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
23.06.2021
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16.06.2021
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