18.11.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates zielt darauf ab, das Schengener Informationssystem (SIS) und andere verwandte Systeme zur Polizeikooperation, Grenzkontrolle, Ein- und Ausreise sowie Rückführung illegaler Einwanderer zu aktualisieren und effizienter zu gestalten, indem er Bestimmungen verschiedener Gesetze an die neuen EU-Vorgaben anpasst.
Ausführlicher
Der Beschluss des Nationalrates beinhalten Anpassungen zahlreicher Gesetze, um das Schengener Informationssystem (SIS) und das Einreise-/Ausreisesystem (EES) in Österreich zu aktualisieren und zu harmonisieren. Wichtige Punkte sind: 1. Die Einführung von neuen Regelungen im österreichischen Gesetz, um EU-Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) und dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) zu berücksichtigen. Das betrifft unter anderem das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, und das BFA-Verfahrensgesetz. So werden neue Bestimmungen eingeführt, die den Umgang mit Daten im Schengener Informationssystem betreffen, insbesondere im Hinblick auf die Ausschreibung von Personen und Sachen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung oder Beweissicherung durch die Polizei. 2. Erweiterungen der Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen und Rechte der Sicherheitsbehörden und Verwaltungsbehörden. Beispielsweise dürfen Behörden nun auch zusätzliche persönliche Daten wie Sterbedatum und Familienstand in bestimmten Registern erfassen und nutzen. Diese Änderungen betreffen Gesetze wie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das Grenzkontrollgesetz, und sollen zur besseren Verwaltung und Kontrolle beitragen. 3. Es gibt spezielle Bestimmungen zum Schutz der Rechte von Personen, gegen die Ausschreibungen im SIS vorliegen und die Erstattung von Schäden bei rechtswidriger Datenverarbeitung. Wenn durch eine fehlerhafte Speicherung von Daten oder einen unrechtmäßigen Zugriff auf das System ein Schaden entsteht, haftet der Staat nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. 4. Die Änderungen regeln auch die Bedingungen für die Stempelung von Reisedokumenten bei Ein- und Ausreise an den Außengrenzen und die Befugnis der Sicherheitsbehörden zur Übermittlung und zum Abruf bestimmter Daten an bzw. vom SIRENE-Büro, welches im Bundeskriminalamt angesiedelt ist. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einhaltung und Durchsetzung der Rückkehrregelungen für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zu gewährleisten und die Zusammenarbeit im Schengener Raum zu optimieren. Diese Anpassungen stellen sicher, dass Österreichs nationale Gesetze im Einklang mit EU-Vorgaben stehen und die Sicherheit und Verwaltung innerhalb des Schengener Raums verbessert werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
01.12.2021
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18.11.2021
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