07.07.2022
Kurz gesagt
Der Beschluss sieht vor, dass psychisch kranke Personen in Österreich nur noch unter bestimmten Bedingungen und mit klar definierten Rechten in Krankenanstalten untergebracht werden dürfen, wobei ihre Freiheit und Kontakte zur Außenwelt möglichst wenig eingeschränkt werden sollen. Zudem werden die gesetzlichen Regelungen zum Schutz psychisch kranker und schutzbedürftiger Erwachsener verändert, ihre Vertretung klar geregelt und der Umgang mit Minderjährigen in psychiatrischer Unterbringung spezifisch angepasst.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen, die primär das Unterbringungsgesetz für psychisch kranke Personen betreffen. Die Änderungen sollen den Schutz von Patientenrechten verbessern und klarere Regelungen zur Unterbringung und Behandlung schaffen. Unter den Neuerungen wird das Gesetz spezifischer in der Anwendung auf psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene und Minderjährige. Zudem wurden die Befugnisse und Pflichten der behandelnden Ärzte und der Polizei präzisiert, insbesondere in Notfällen oder bei Zwangsmaßnahmen. Psychisch kranke Menschen haben ein erweitertes Recht, ihre Bewegungsfreiheit nicht stärker einzuschränken als notwendig, ihre Kontakte zur Außenwelt und die medizinische Behandlung nur mit Einwilligung und unter besonderen Voraussetzungen zu regeln. Der Einsatz von Patientenvertretern und neuen Mechanismen zur gerichtlichen Überprüfung soll den Schutz und die Rechte der Patienten zusätzlich stärken. Die Änderungen treten überwiegend am 1. Juli 2023 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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