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Urlaubsgesetz, Landarbeitsgesetz 2021 und Heimarbeitsgesetz 1960

11.10.2022

Arbeit

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubswoche im laufenden Urlaubsjahr gewährt wird. Dies betrifft das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 zu ändern. Die wichtigsten Punkte dieser Änderungen sind:

Im Urlaubsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021 wurde festgelegt, dass Arbeitnehmer, die unberechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis austreten, keinen Anspruch auf Ersatzleistungen für die fünfte und sechste Urlaubswoche aus dem laufenden Urlaubsjahr haben. Diese Regelungen treten jeweils mit dem Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Im Heimarbeitsgesetz 1960 wurde der § 23 Abs. 3 entfernt, wodurch offenbar eine bestimmte bisherige Regelung entfällt. Auch diese Änderung tritt mit dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.10.2022

Abgeordneter Marco Schreuder betont, dass die Änderung des österreichischen Urlaubsrechts den Arbeitnehmerschutz stärkt, indem Arbeitnehmern nun auch im Falle eines ungerechtfertigten Austritts ein unverbrauchter Jahresurlaub von vier Wochen zusteht, was zuvor nicht der Fall war. Er lobt den EuGH-Entscheid, der diese Verbesserung ermöglicht hat.
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19.10.2022

Abgeordneter Karl Bader (ÖVP) kritisiert die Empörung der SPÖ über die Anwesenheit der Staatssekretärin als herabwürdigend und weist darauf hin, dass die Vertretung des Ministers durch die Staatssekretärin keine Missachtung des Parlaments darstellt. Zudem verurteilt er die SPÖ für politische Vorverurteilungen auf Basis von Aussagen eines Beschuldigten, die nicht unter Wahrheitspflicht stehen, und betont die Notwendigkeit der rechtsstaatlichen Aufklärung durch Staatsanwälte und Gerichte.
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19.10.2022

Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) kritisierte, dass die geplante Gesetzesänderung den Anspruch auf Urlaubsersatzleistung auf den EU-Mindeststandard von vier Wochen begrenzt, was sie als arbeitnehmerfeindlich betrachtet, da in Österreich ein höherer Urlaubsanspruch besteht und dieser durch den Fachkräftemangel im Pflegebereich kaum genutzt werden kann.
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19.10.2022

Abgeordneter Stefan Schennach verteidigt die Aussagen seines Kollegen Obrecht und betont, dass dieser weder die Staatssekretärin noch den Rechtsstaat herabgewürdigt hat, sondern lediglich die Bedeutung eines verantwortungsvollen Verhaltens und das Fehlen des zuständigen Ministers ansprach.
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19.10.2022

Der Abgeordnete MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky stellt klar, dass Staatssekretäre keine Mitglieder der Bundesregierung sind und nicht im Ministerrat stimmberechtigt sind, aber dennoch an den Sitzungen teilnehmen dürfen.
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19.10.2022

Sonja Zwazl argumentiert, dass die neue Regelung, keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubswoche bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt zu gewähren, eine Verbesserung darstellt, da sie klare Regeln schafft und unberechtigte Austritte unattraktiver macht, was sowohl Unternehmen als auch Kolleg:innen zugutekommt. Sie betont, dass dies keine arbeitnehmerfeindliche Maßnahme sei, sondern für mehr Fairness sorge.
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19.10.2022

Nationalratsabgeordneter Mag. Sascha Obrecht betont, dass der Anspruch auf vier Wochen Urlaub bereits durch das Europarecht gegeben ist, unabhängig von der heutigen Beschlussfassung, und kritisiert, dass nicht auch die fünfte und sechste Urlaubswoche berücksichtigt werden.
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19.10.2022

Mag. Sascha Obrecht erläuterte, dass bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt von Arbeitnehmern keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubswoche im laufenden Urlaubsjahr gewährt wird, was das Urlaubsgesetz, Landarbeitsgesetz 2021 und Heimarbeitsgesetz 1960 betrifft.
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11.10.2022

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, nur vier Wochen Resturlaub bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt auszuzahlen, und fordert stattdessen eine arbeitnehmerfreundliche Regelung, die auch die fünfte und sechste Urlaubswoche einschließt. Sie bringt einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem vorsieht, dass der Urlaubsanspruch nur dann verjähren kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, diesen zu nutzen.
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11.10.2022

Der Abgeordnete Mag. Michael Hammer (ÖVP) verteidigt die beschlossene Anpassung österreichischer Gesetze gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, indem er betont, dass der Anspruch auf eine Abgeltung der vier Urlaubswochen künftig gewährt wird und weist gleichzeitig auf einen redaktionellen Fehler im bestehenden Antrag hin, für den er einen Abänderungsantrag einbringt.
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11.10.2022

Die Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch kritisiert die Beschlussfassung, dass bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt ein Teil des Urlaubs verfällt und nicht vollständig ausgezahlt wird. Sie argumentiert, dass in Krisenzeiten mehr auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer eingegangen und der gesamte Urlaub ausgezahlt werden sollte.
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11.10.2022

Der Abgeordnete Mag. Markus Koza betont, dass die beschlossene Regelung zur Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt bereits im öffentlichen Dienst umgesetzt wurde und nun auch auf die Privatwirtschaft und Landwirtschaft ausgeweitet wird, was eine Verbesserung der Arbeitnehmer:innenrechte darstellt. Er erklärt, dass trotz vorzeitigem ungerechtfertigtem Austritt nun vier Wochen Urlaubsersatzleistung gewährt werden, was vorher nicht der Fall war.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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