15.03.2023
Die Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betont, dass der Gesetzesbeschluss zur Änderung des Medizinproduktegesetzes 2021 eine wesentliche Verbesserung zum Schutz von Patient*innen darstellt, indem er eine klare Verpflichtung zur Information der Betroffenen über Mängel oder Schäden bei Implantaten einführt sowie den Ärzt*innen die Pflicht auferlegt, sofortige Maßnahmen zur Problemlösung zu ergreifen.
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15.03.2023
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, betonte die Wichtigkeit der Aufnahme von Medizinprodukten in das Medizinprodukteregister zur Gewährleistung von Schadensersatzforderungen sowie der Patientensicherheit und erklärte, dass die im Register enthaltenen Informationen nach österreichischen Standards sicher bei den Gesundheitseinrichtungen gespeichert werden.
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15.03.2023
Der Abgeordnete Ingo Appé begrüßt die Änderungen im Medizinproduktegesetz 2021, insbesondere die gesetzliche Verpflichtung zur schnellen und nachweislichen Information der Patienten über eingesetzte Implantate, was die Transparenz und den Gesundheitszustand der Patienten verbessern soll. Zudem lobt er die parteiübergreifende Zusammenarbeit bei der Gesetzgebung.
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15.03.2023
Der Abgeordnete Christoph Steiner kritisiert die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Novelle des Medizinproduktegesetzes durch das österreichische Gesundheitsministerium unter Minister Rauch als chaotisch und unzureichend. Er bemängelt insbesondere den sorglosen Umgang mit Stellungnahmen, die Unsicherheiten bezüglich des Schutzes von Patientendaten sowie die Verlängerung abgelaufener COVID-19-Impfstoffdosen und fordert eine sensible und verantwortungsvolle Handhabung der Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung.
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15.03.2023
Der Abgeordnete Martin Preineder hebt die Bedeutung der raschen Information von Patienten über fehlerhafte Implantate hervor und betont die Notwendigkeit des Konsenses und der Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen. Zudem reflektiert er über seine langjährige politische Tätigkeit und dankt seinen Kollegen und Unterstützern.
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28.02.2023
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak kritisiert die Novelle des Medizinproduktegesetzes aufgrund unberücksichtigter Kritikpunkte und gesetzlichen Unstimmigkeiten und fordert eine praxisorientiertere Gesetzgebung sowie eine Überarbeitung bestehender Liefer- und Versorgungsengpässe im Arzneimittelbereich.
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28.02.2023
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak kritisiert, dass die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Einwände des Verfassungsdienstes in der Gesetzesnovelle zur Änderung des Medizinproduktegesetzes nicht berücksichtigt wurden, und widerspricht der Behauptung, seine Kritik am Exportverbot habe persönliche, wirtschaftliche Motive, da Lieferengpässe größtenteils durch Herstellerkontingentierungen verursacht worden seien.
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28.02.2023
Abgeordneter Dietmar Keck betont die Bedeutung der Änderung des Medizinproduktegesetzes 2021, indem er hervorhebt, dass Patienten künftig unverzüglich informiert werden müssen, wenn Probleme mit implantierten medizinischen Geräten auftreten. Zudem adressiert er die Notwendigkeit längerer Übergangsfristen für In-vitro-Diagnostika, um Lieferengpässe zu vermeiden.
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28.02.2023
Abgeordneter Dr. Josef Smolle lobte die gründliche Arbeit an der Novelle des Medizinproduktegesetzes, besonders die neuen Regelungen zur aktiven Information von Patienten über Implantatprobleme, und betonte den Fortschritt in der Patientensicherheit ohne übermäßige Bürokratie.
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28.02.2023
Abgeordneter Ralph Schallmeiner betont die Wichtigkeit der heute beschlossenen Novelle des Medizinproduktegesetzes, die vorschreibt, dass Patientinnen und Patienten bei Mängeln oder Schäden von Implantaten umgehend informiert und entsprechende Maßnahmen erläutert werden müssen. Dies soll die Sicherheit und Rechte der Betroffenen stärken und das Vertrauen ins Gesundheitssystem fördern.
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28.02.2023
MMag. Katharina Werner hebt die Notwendigkeit hervor, dass Patient:innen bei Problemen mit Implantaten direkt informiert werden müssen, und betont, dass das Gesetz noch Verbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Medizinprodukten, aufweist.
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