04.07.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Behörden und Gerichte nunmehr Verhandlungen auch per Videokonferenz durchführen dürfen, und zwar wenn es nicht zwingend erforderlich ist, dass alle beteiligten Personen persönlich erscheinen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass in Verwaltungsverfahren sowie in bestimmten gerichtlichen Verfahren nun verstärkt technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung verwendet werden können. Das bedeutet, dass Bürger in vielen Fällen nicht mehr persönlich erscheinen müssen, sondern auch per Video teilnehmen können. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Bürger die Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen und persönlich zu erscheinen, wenn sie es wünschen. Die entsprechenden Verfahren betreffen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz. Diese Änderungen erlauben es, dass Verhandlungen effizienter und flexibler durchgeführt werden können, ohne die Rechte der Beteiligten zu beeinträchtigen. Eine wichtige Änderung ist, dass Verwaltungsbehörden nun Verhandlungen teilweise oder komplett per Video abhalten können, es sei denn, das persönliche Erscheinen wird als zweckmäßiger erachtet. Die Verfahrensbeteiligten müssen darüber informiert werden, und ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich dagegen auszusprechen. Im Verwaltungsstrafgesetz wird klargestellt, dass Beschuldigte die Wahl haben, persönlich zur Vernehmung zu erscheinen oder per Video teilzunehmen. Auch im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz wird ermöglicht, dass Verhandlungen per Video geführt werden können, und es wird sichergestellt, dass Beteiligte informiert und ihre Rechte gewahrt werden. Wenn dies gewünscht wird, können Zeugen weiterhin persönlich vorgeladen werden, sofern der Beschuldigte nicht darauf verzichtet hat. Zusätzlich wurde festgelegt, dass nach Abschluss eines Verfahrens Akten, die elektronisch übermittelt wurden, gelöscht werden müssen, um die Datenintegrität und den Datenschutz zu gewährleisten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
12.07.2023
12.07.2023
12.07.2023
12.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
04.07.2023
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.