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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Verwaltungsstrafgesetz 1991, u.a.

04.07.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Behörden und Gerichte nunmehr Verhandlungen auch per Videokonferenz durchführen dürfen, und zwar wenn es nicht zwingend erforderlich ist, dass alle beteiligten Personen persönlich erscheinen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass in Verwaltungsverfahren sowie in bestimmten gerichtlichen Verfahren nun verstärkt technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung verwendet werden können. Das bedeutet, dass Bürger in vielen Fällen nicht mehr persönlich erscheinen müssen, sondern auch per Video teilnehmen können. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Bürger die Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen und persönlich zu erscheinen, wenn sie es wünschen. Die entsprechenden Verfahren betreffen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz. Diese Änderungen erlauben es, dass Verhandlungen effizienter und flexibler durchgeführt werden können, ohne die Rechte der Beteiligten zu beeinträchtigen.

Eine wichtige Änderung ist, dass Verwaltungsbehörden nun Verhandlungen teilweise oder komplett per Video abhalten können, es sei denn, das persönliche Erscheinen wird als zweckmäßiger erachtet. Die Verfahrensbeteiligten müssen darüber informiert werden, und ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich dagegen auszusprechen. 

Im Verwaltungsstrafgesetz wird klargestellt, dass Beschuldigte die Wahl haben, persönlich zur Vernehmung zu erscheinen oder per Video teilzunehmen. 

Auch im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz wird ermöglicht, dass Verhandlungen per Video geführt werden können, und es wird sichergestellt, dass Beteiligte informiert und ihre Rechte gewahrt werden. Wenn dies gewünscht wird, können Zeugen weiterhin persönlich vorgeladen werden, sofern der Beschuldigte nicht darauf verzichtet hat.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass nach Abschluss eines Verfahrens Akten, die elektronisch übermittelt wurden, gelöscht werden müssen, um die Datenintegrität und den Datenschutz zu gewährleisten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.07.2023

Die Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann zeigt sich humorvoll und unterstützt die neue Regelung zur Durchführung von Verhandlungen per Videokonferenz, bezeichnet sie jedoch als eine unspektakuläre, aber willkommene Anpassung zur Verbesserung der Effizienz der österreichischen Verwaltungsteams.
präzisehöflich

12.07.2023

Der Abgeordnete Günter Pröller befürwortet die dauerhafte Einführung von Videokonferenzen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, betont jedoch die Notwendigkeit klarer rechtlicher und technischer Regelungen, um Datenschutz und Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig kritisiert er die Pandemiemaßnahmen und fordert deren umfassende Aufarbeitung.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

12.07.2023

Abgeordneter Marco Schreuder betont, dass die Pandemie das Arbeiten und Kommunizieren über Videokonferenzen beschleunigt habe und lobt die Erweiterung, die ermöglicht, dass schriftliche Einreichungen per E-Mail dem traditionellen Postweg gleichgestellt werden. Er unterstreicht die Bedeutung, sinnvolle Maßnahmen aus der Covid-Zeit ins Dauerrecht zu überführen.
formalüberzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Markus Stotter, BA, betont in seiner Rede die Vorteile der Digitalisierung für die Verfahrensökonomie, insbesondere die Effizienzsteigerung und Nachhaltigkeit durch die Möglichkeit, Verfahren per Videokonferenz durchzuführen, um zeit- und ressourcensparende Prozesse zu ermöglichen. Er zeigt sich optimistisch, dass diese Modernisierung ein wichtiger Schritt für die Verwaltung sei und lobt die breite Zustimmung zu der Gesetzesänderung.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

04.07.2023

Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler betont, dass die nun beschlossenen Änderungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen dazu dienen, die österreichische Verwaltung moderner und effizienter zu gestalten, indem Verhandlungen per Videokonferenz künftig möglich sind. Diese Neuerung soll die Verfahrensökonomie verbessern und gleichzeitig die Rechte der Beteiligten, wie das faire Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, gewährleisten.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

04.07.2023

Abgeordneter Alois Stöger begrüßte die Neuerung, dass Verhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden können, sieht darin einen Modernisierungsschub für die Verwaltung und betont die Bedeutung eines Widerspruchsrechts sowie technischer Stabilität bei digitalen Vernehmungen. Er fordert zudem eine verbesserte Erreichbarkeit von Behörden per E-Mail.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

04.07.2023

Abgeordneter Werner Herbert unterstützt die Einführung von Videokonferenzen für Behörden und Gerichte, da dies die Effizienz steigern und Flexibilität im österreichischen Justizsystem fördern wird. Er betont, dass persönliche Anwesenheit nur dann notwendig sein sollte, wenn es zwingend erforderlich ist.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

04.07.2023

Mag. Romana Deckenbacher betont in ihrer Rede, dass die Coronapandemie zwar Herausforderungen mit sich brachte, aber auch neue Möglichkeiten zur Digitalisierung eröffnete. Sie unterstützt die dauerhafte Einführung digitaler und hybrider Verfahren bei Verwaltungs- und Gerichtszuständigkeiten, um die Effizienz und Bürgernähe zu steigern, sowie die Anpassung der Zustellungsregelungen zur Fristenwahrung.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

04.07.2023

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker begrüßte die Entscheidung des Nationalrates, da die Durchführung von Verhandlungen per Videokonferenz die Effizienz und Flexibilität der österreichischen Behörden und Gerichte erhöhen werde, ohne die Verfahrensgerechtigkeit zu beeinträchtigen, sofern die persönliche Anwesenheit der Beteiligten nicht unbedingt notwendig ist.
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04.07.2023

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass der Gesetzentwurf, der Videokonferenzen für Behörden und Gerichte ermöglicht, sowohl Verfahrensgarantien als auch Effizienz steigert und betont die Relevanz des digitalen Zugangs für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie bittet ihre Kolleg:innen, dem Entwurf vorbehaltlos zuzustimmen.
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04.07.2023

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter äußert sich grundsätzlich positiv zur Einführung von Videokonferenzen in Behörden- und Gerichtsverfahren, fordert jedoch präzisere und sicherere Regelungen zur technischen und rechtlichen Umsetzung, da die derzeitigen Bestimmungen seiner Meinung nach zu unklar und unsicher sind.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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