04.07.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu ändern, um die Bedingungen zu erweitern, unter denen ausländische Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung erhalten können, darunter besondere Schutzbedürftigkeit, befristete Beschäftigung, sowie Aufenthaltsbewilligungen als Schüler, Studenten oder Familienangehörige.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Ausländerbeschäftigungsgesetz beschlossen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Bedingungen, unter denen Ausländer in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung erhalten können. Neu ist, dass die Beschäftigungsbewilligung auch erteilt werden kann, wenn der Regionalbeirat einhellig zustimmt oder wenn bestimmte wichtige Gründe vorliegen, wie etwa die Erhaltung von Arbeitsplätzen für inländische Arbeitnehmer oder die Beschäftigung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Mangelberufen. Außerdem können Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung als Schüler oder Student verfügen oder als Teil eines Unions- oder multilateralen Programms an einer inländischen Hochschule studieren. Auch Betriebsentsandte, Personen mit besonderem Schutzstatus nach dem Asylgesetz, oder solche, die aufgrund internationaler Vereinbarungen zugelassen sind, können unter den neuen Regeln beschäftigt werden. Weitere wichtige Änderungen betreffen Ausländer, die Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben, Künstler, die für weniger als sechs Monate arbeiten, Angehörige bestimmter Personengruppen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung für die Familiengemeinschaft. Die neuen Regelungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
12.07.2023
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