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Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG

06.07.2023

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine ihre Gesellschafterversammlungen virtuell oder hybrid (sowohl physisch als auch online) abhalten dürfen, wobei die Regelungen dazu im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden müssen, und die Versammlungen müssen barrierefrei zugänglich sein.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das virtuelle Gesellschafterversammlungen erlaubt. Das betrifft Unternehmen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Sparkassen. Diese können nun ihre Versammlungen auch ohne physische Anwesenheit durchführen. Im Unternehmensvertrag kann festgelegt werden, ob Versammlungen immer virtuell stattfinden sollen oder ob dies vom einberufenden Organ entschieden wird. Es gibt auch die Möglichkeit, hybride Versammlungen abzuhalten, bei denen Teilnehmer sowohl physisch als auch virtuell teilnehmen können. 

Für virtuelle Versammlungen gibt es zwei Formen: einfache virtuelle Versammlungen, bei denen alle Teilnehmer in Echtzeit akustisch und optisch kommunizieren können, und moderierte virtuelle Versammlungen, bei denen eine Videokommunikation möglich sein muss. Bei hybriden Versammlungen müssen virtuelle und physische Teilnehmer gleich behandelt werden.

Besondere Regelungen gibt es auch für börsennotierte Aktiengesellschaften. Diese müssen neben den allgemeinen Bestimmungen noch weitere Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die Bereitstellung eines elektronischen Kommunikationswegs für Fragen und Anträge bereits vor der Versammlung und die Bereitstellung besonderer, unabhängiger Stimmrechtsvertreter auf Kosten der Gesellschaft.

Das Gesetz tritt am 14. Juli 2023 in Kraft und wird 2028 überprüft, um dessen Zweckmäßigkeit zu bewerten. Die Bundesministerin für Justiz ist für die Umsetzung des Gesetzes zuständig.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.07.2023

Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt die Entscheidung, Gerichtsverfahren mittels Videoübertragungen dauerhaft zu ermöglichen, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich virtueller Gesellschafterversammlungen und fordert dringend eine umfassendere Reform des Insolvenzrechts, um Missbräuche zu verhindern und die Rechte von Kleinanlegern sowie die Interessen der öffentlichen Hand besser zu schützen.
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12.07.2023

MMag. Elisabeth Kittl, BA betont in ihrer Rede die Vorteile der Digitalisierung in rechtlichen Prozessen und Unternehmensversammlungen. Sie erläutert die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Videoverhandlungen in Zivilgerichten und virtuelle Gesellschafterversammlungen, die die Beteiligung erhöhen und den Zugang erleichtern sollen, unter der Voraussetzung, dass Sicherheit und Barrierefreiheit gewährleistet sind.
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12.07.2023

Die Abgeordnete Sandra Lassnig lobt die Echtzeitreaktion der Bundesregierung während der Covid-19-Pandemie, virtuelle Versammlungen und Gerichtsverfahren mittels Videotechnik zu ermöglichen. Sie betont, dass diese Digitalisierung zu effizienteren, zeitsparenden und kostensparenden Abläufen führt und ökologische Vorteile bietet, und plädiert für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung dieser Praktiken.
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12.07.2023

In ihrer Rede kritisiert Nationalratsabgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann die mangelnde Anwendung bestehender Gesetze zur Verhinderung von Missständen und fordert entweder klare Reformen oder die konsequente Durchsetzung der aktuellen Rechtslage, um Ungerechtigkeiten und den Missbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern.
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12.07.2023

Dr. Alma Zadić, LL.M. betont, dass die Nutzung von Videoübertragungen in Gerichtsverfahren nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten, besonders in Krisenzeiten, gewährleisten soll.
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12.07.2023

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring unterstützt die Einführung von virtuellen Zivilprozessen als sinnvolle Maßnahme, kritisiert jedoch die dauerhafte virtuelle Abhaltung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften, da dies die Rechte und die unmittelbare Teilnahme von Kleinaktionären einschränken würde.
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06.07.2023

Der Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer lobt die Einführung digitaler Gerichtsverfahren, die aus der Pandemie heraus entstanden sind, da sie die Effizienz steigern und den Zugang zur Justiz verbessern, während gleichzeitig die Verfahrensgarantien und Prinzipien der Öffentlichkeit gewahrt bleiben. Sie weist darauf hin, dass dies vor allem in Gerichtssälen stattfinden soll und es dennoch wichtig ist, die bestehenden insolvenzrechtlichen Regelungen genau zu überprüfen.
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06.07.2023

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs betonte in ihrer Rede, dass die Einführung von Videoübertragungen in Gerichtsverfahren die Effizienz steigert und die Gesundheit während Krisenzeiten schützt, wobei die Parteienrechte gewahrt bleiben und Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn Parteien Einwände haben oder technische Probleme auftreten. Sie hob außerdem hervor, dass die Justiz schon während der Pandemie ihre Resilienz und Effektivität bewiesen hat und dass diese Novelle breite Zustimmung sowohl von der Richter- als auch der Anwaltschaft erfährt.
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06.07.2023

Abgeordneter Mag. Harald Stefan begrüßt die Entscheidung des österreichischen Nationalrates, Gerichtstermine unter bestimmten Umständen per Videoübertragung abzuhalten, da dies die Prozesseffizienz verbessert und die Gesundheit der Beteiligten in Krisenzeiten schützt.
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06.07.2023

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ) unterstützt die Einführung von Videoverfahren im Zivilprozess, nutzt jedoch die Gelegenheit, auf die dringende Notwendigkeit einer Reform des Insolvenzrechts hinzuweisen. Sie kritisiert die Missstände im Fall der Kika/Leiner-Insolvenz, bei der vor allem Mitarbeiter:innen betroffen sind, während Eigentümer René Benko Profit gemacht hat, und schlägt konkrete Maßnahmen zur besseren Kontrolle und Haftung bei Unternehmensinsolvenzen vor.
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06.07.2023

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner äußerte Bedenken gegen den Gesetzentwurf zu virtuellen Gesellschaftsversammlungen, da dieser Kleinaktionäre benachteiligen könnte und forderte, dass mindestens hybride Versammlungen verpflichtend sein sollten, um die Rechte und Interessen aller Aktionäre zu wahren.
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06.07.2023

Dr. Alma Zadić erläutert zwei Gesetzesnovellen: die Zivilverfahrensnovelle, die digitale Gerichtsverfahren ermöglicht, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern und Prozesseffizienz zu steigern, und die Regelung zu virtuellen Gesellschaftsversammlungen, die Unternehmen die Option gibt, Versammlungen digital oder hybrid abzuhalten, wobei Minderheitenrechte geschützt werden.
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06.07.2023

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP) begrüßte den Ehrengast Massud Mossaheb und dessen Tochter Fanak Mani im Nationalrat und lobte deren Einsatz für die Freilassung Mossahebs, der sich um die österreichisch-iranischen Beziehungen verdient gemacht hat.
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06.07.2023

Dr. Johannes Margreiter äußert Bedenken gegenüber der Durchführung von Zivilprozessen per Video, da die Wahrheitsfindung in Präsenzverfahren effektiver sei, stimmt dem Gesetzesentwurf daher nicht zu, ist jedoch offen für den Einsatz von Videokonferenzen in weniger kritischen Verfahren. Zudem äußert er Bedenken bezüglich des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetzes und lehnt den SPÖ-Antrag ab, da er die Bevorrechtigung von Fiskusforderungen in Insolvenzen nicht unterstützt.
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06.07.2023

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker spricht zum Tagesordnungspunkt 4 über das Bundesgesetz zur Durchführung von virtuellen Gesellschafterversammlungen und kündigt an, im Anschluss in einen Diskurs mit Kollegen Stefan von der FPÖ zu treten.
formalhöflich

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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