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Jugendgerichtsgesetz 1988

06.07.2023

Familie und GenerationenInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass zur Überprüfung der Notwendigkeit der strafrechtlichen Unterbringung von Jugendlichen ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich ist und dass bei einer Unterbringungsdauer von zehn Jahren regelmäßige Fallkonferenzen mit Experten stattfinden müssen, um die Möglichkeiten einer bedingten Entlassung zu prüfen.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat Änderungen am Jugendgerichtsgesetz 1988 beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Bei der Entscheidung, ob eine jugendliche Person weiter in Strafhaft bleiben soll, muss ein Gutachten von einem kinder- und jugendpsychiatrischen Experten vorliegen. Wenn ein solcher Experte nicht verfügbar ist, kann auch ein Experte für klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters herangezogen werden.

2. Wenn eine jugendliche Person schon zehn Jahre nach §21 StGB untergebracht ist, muss der Leiter der Anstalt eine Fallkonferenz einberufen. An dieser Konferenz nehmen unter anderem der behandelnde Psychiater, Psychologe und Vertreter der Bewährungshilfe teil. Ziel ist es, Maßnahmen zu finden, die eine bedingte Entlassung in Zukunft ermöglichen könnten. Diese Konferenzen müssen danach alle drei Jahre wiederholt werden, solange die Person noch nicht entlassen ist.

3. In Gerichtsverfahren soll statt einem allgemeinen psychiatrischen Gutachter ein Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzugezogen werden, bevorzugt einer mit Spezialisierung auf psychiatrische Kriminalprognostik. Auch hier kann bei Nichtverfügbarkeit ein Experte für klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters bestellt werden.

Die Änderungen treten am 1. September 2023 in Kraft. Angeordnete Entlassungen aufgrund früherer Regelungen bleiben ohne Wirkung.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.07.2023

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring spricht sich zwar für eine Reform des Maßnahmenvollzugs aus, betont jedoch die primäre Bedeutung der Sicherheit der Bevölkerung sowie der Bediensteten und Insassen. Er kritisiert die vorgeschlagenen Fallkonferenzen zur bedingten Entlassung als unzureichend und gefährlich, da diese nicht fundierte Bewertungen der Gefährlichkeit der Insassen bieten, und fordert stattdessen eine gestufte, eng überwachte Entlassung.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

12.07.2023

Die Abgeordnete Elisabeth Kittl betont, dass der Maßnahmenvollzug für Jugendliche das letzte Mittel und keine Endstation sein soll, wobei regelmäßige Fallkonferenzen und kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten die Möglichkeit einer bedingten Entlassung prüfen sollen, ohne die Gesellschaft zu gefährden. Dabei wird sowohl auf die Sicherheit der Gesellschaft als auch auf die Menschenrechte der betroffenen Jugendlichen geachtet.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Abgeordnete Klara Neurauter betont in ihrer Rede, dass die Sicherheit im Vordergrund stehe und befürwortet die Gesetzesnovelle, die regelmäßige Fallkonferenzen bei Langzeitunterbringungen von Jugendlichen sowie kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten zur Überprüfung der Notwendigkeit strafrechtlicher Unterbringung von Jugendlichen einführt. Sie hebt hervor, dass dies zur bestmöglichen Vorbereitung auf eine eventuelle bedingte Entlassung beiträgt und die Rechte der Betroffenen wahrt.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Dr. Alma Zadić, die österreichische Justizministerin, betonte in ihrer Rede die Bedeutung der Reform des Maßnahmenvollzugs, insbesondere für Jugendliche, und erläuterte, dass psychiatrische Gutachten und regelmäßige Fallkonferenzen zur Prüfung von bedingten Entlassungen entscheidend seien. Diese Reform soll sicherstellen, dass gefährliche psychisch kranke Personen angemessen untergebracht werden, während nicht gefährliche psychisch kranke Personen außerhalb des Gefängnisses behandelt werden sollten.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Mag. Daniela Gruber-Pruner betont in ihrer Rede die Wichtigkeit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Betreuung sowie engmaschiger Fallkonferenzen für straffällig gewordene Jugendliche, mit dem Ziel, ihre Resozialisierung zu fördern. Sie kritisiert die derzeit unzureichenden Ressourcen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und fordert präventive Maßnahmen sowie ein starkes soziales Netz, um Jugendlichen eine nachhaltige Rückkehr in ein straffreies Leben zu ermöglichen.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

06.07.2023

Mag. Ruth Becher kritisiert die geplanten Änderungen im Maßnahmenvollzug für Jugendliche, da sie zwar Nachbesserungen bei der Langzeitunterbringung anerkennt, jedoch die zentrale Problematik nicht ausreichend adressiert sieht, was mit straffälligen Jugendlichen nach ihrer Entlassung geschieht. Sie bemängelt insbesondere die mangelnde Nachsorge und Unterstützung, die für eine effektive Rehabilitation notwendig wären.
formalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

06.07.2023

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter kritisiert scharf die rückgängige Gesetzesänderung betreffend die zeitliche Beschränkung der Anhaltung von kranken Straftätern, betont die Notwendigkeit von forensisch-therapeutischen Zentren und fordert eine genuine Reform des Maßnahmenvollzugs, die den menschenrechtlichen Standards des 21. Jahrhunderts entspricht.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

06.07.2023

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass der Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Jugendliche keine dauerhafte Endstation sein darf und dass durch die neuen Regelungen, wie kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten und regelmäßige Fallkonferenzen, sowohl die Sicherheit der Gesellschaft als auch die Rechte und Chancen der Betroffenen auf eine bedingte Entlassung ausgewogen berücksichtigt werden.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

06.07.2023

Abgeordneter Christian Lausch kritisiert die beschlossenen Reformen zur strafrechtlichen Unterbringung von Jugendlichen als unzureichend und gefährlich, da die Implementierung ohne ausreichende Einbindung von Praxiserfahrungen stattfände und Maßnahmen zur schrittweisen Entlassung und Überwachung der Täter fehlen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativdestruktivintensiv

06.07.2023

Der Abgeordnete Christian Lausch (FPÖ) kritisiert den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Unterbringung von Jugendlichen als gefährlich und unzureichend für die öffentliche Sicherheit, insbesondere wegen der fehlenden Dreistufenentlassung und der notwendigen Infrastruktur wie forensische Entlassungshäuser. Er betont, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang haben müsse und dass psychisch kranke Straftäter erst dann entlassen werden sollten, wenn sie als wirklich gesund gelten.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativunhöflichdestruktivintensiv

06.07.2023

Dr. Gudrun Kugler argumentiert, dass die Abschaffung der 15-Jahre-Höchstgrenze für die strafrechtliche Unterbringung von Jugendlichen notwendig ist, um individuelle Fallkonferenzen und nachbetreuende Maßnahmen zu ermöglichen, die bedingte Entlassungen prüfen und die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen. Sie kritisiert die FPÖ und NEOS für deren pauschale Ansätze und betont die Bedeutung einer differenzierten, menschlichen und zukunftsorientierten Reform des Maßnahmenvollzugs.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

06.07.2023

Dr. Alma Zadić, die österreichische Bundesministerin für Justiz, betonte die Bedeutung der Reform des Maßnahmenvollzugs zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter und erklärte, dass die Umsetzung zwar herausfordernd sei, aber notwendig, um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerecht zu werden und sicherzustellen, dass psychisch kranke Personen angemessen behandelt und nicht nur inhaftiert werden. Sie erläuterte, dass regelmäßige Fallkonferenzen und Übergangsmaßnahmen eingeführt werden, um bedingte Entlassungen zu prüfen und die Integration der Betroffenen in die Gesellschaft vorzubereiten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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