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DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG

14.12.2023

Europäische UnionInformation und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Umsetzung der EU-Verordnung über digitale Dienste regelt und unter anderem neue Regeln für digitale Plattformen, Datenschutz, Strafverfolgung und Verbraucherrechte einführt, wobei die KommAustria als verantwortliche Behörde bestimmt wurde.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) verabschiedet, das auf der EU-Verordnung 2022/2065 basiert und diverse Gesetze ändert. Das Gesetz sieht vor, dass die KommAustria, unterstützt von der RTR-GmbH, als zuständige Behörde für die Überwachung digitaler Dienste fungiert. Sie haben verschiedene Aufgaben, wie die Zulassung von Streitbeilegungsstellen und die Anerkennung vertrauenswürdiger Hinweisgeber. Zudem kann die KommAustria beim Bundesverwaltungsgericht Anträge stellen, um den Zugang zu bestimmten Online-Diensten vorübergehend einzuschränken, wenn die Betreiber gegen Vorschriften verstoßen.

Das Gesetz definiert neue Pflichten für Anbieter digitaler Dienste. So müssen diese beispielsweise Kontaktstellen einrichten, um mit Behörden und Nutzern zu kommunizieren, rechtswidrige Inhalte melden und auf Anfragen von Behörden oder Dritten reagieren. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen drohen den Anbietern hohe Geldstrafen. Des Weiteren wird das Datenschutzrecht dahingehend angepasst, dass die KommAustria personenbezogene Daten verarbeiten darf, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Weitere gesetzliche Änderungen betreffen unter anderem das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz. Hier werden Anpassungen vorgenommen, um die neue Rolle der KommAustria zu berücksichtigen und die bestehende Gesetzgebung an die europäischen Vorgaben anzupassen. Insbesondere werden Auskunfts- und Meldepflichten für Anbieter digitaler Dienstleistungen verstärkt, um eine bessere Kontrolle und Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zu gewährleisten. 

Abschließend sei erwähnt, dass das Gesetz zahlreiche Bereiche des Rechtsrahmens für digitale Dienstleistungen in Österreich anpasst und damit die EU-Vorgaben auf nationaler Ebene umsetzt. Es tritt größtenteils am 17. Februar 2024 in Kraft und sieht regelmäßige Evaluierungen vor, um die Effektivität der Maßnahmen zu überprüfen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.12.2023

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring (FPÖ) kritisiert das verabschiedete Gesetzespaket zum Digital Services Act als chaotisch und verfassungswidrig, da es seiner Meinung nach die Meinungsfreiheit einschränkt, die Privatsphäre der Bürger untergräbt und eine umfassende Überwachung ermöglicht. Er bezeichnet die Regierung und ihre Unterstützer als unfähig und warnt vor negativen Konsequenzen bei den nächsten Wahlen.
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19.12.2023

Bundesrätin Elisabeth Kittl (Grüne, Wien) unterstützt die neuen Gesetze, die im Zuge der Umsetzung des EU-Digital Services Act beschlossen wurden, und betont deren Bedeutung für den Schutz vor Hass im Netz, die Förderung von Transparenz und Datenschutz sowie die Sicherstellung verlässlicher Informationen, um die Meinungsbildung und Demokratie zu stärken.
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19.12.2023

Bundesrätin Klara Neurauter betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Gesetzespakets zur Umsetzung der EU-Verordnung über digitale Dienste, das klare Regeln für den Umgang mit Online-Beleidigungen, Hass und Desinformation festlegt, und lobt die Einrichtung von Ansprech- und Streitbeilegungsstellen sowie die Erweiterung des immateriellen Schadenersatzes für Opfer von Hasspostings. Sie schließt mit dem Appell, dass Betroffene diese neuen Instrumente nutzen sollen, um sich effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen.
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19.12.2023

Bundesrat Stefan Schennach betont, dass das neue Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Verordnung über digitale Dienste keine Überwachungsmaßnahme darstellt, sondern dazu dient, große internationale Konzerne zu regulieren und ein sicheres Onlineumfeld zu schaffen. Er hebt die Rolle der KommAustria und RTR als Koordinatoren hervor und fordert zusätzliche finanzielle Mittel und personelle Ausstattung, um die neuen Aufgaben effektiv bewältigen zu können.
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19.12.2023

Bundesministerin Dr. Alma Zadić dankte in ihrer Rede den Mitgliedern des Bundesrates für die konstruktiven Debatten und den Humor während der Sitzung. Sie wünschte allen frohe Weihnachten und drückte ihre Vorfreude auf das kommende Jahr 2024 aus.
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14.12.2023

Der Abgeordnete Mag. Harald Stefan (FPÖ) kritisiert die Umsetzung des EU-weiten Digital Services Acts, weil er der Meinung ist, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Fakenews und Hass im Netz hauptsächlich die Meinungsfreiheit einschränken und zur Zensur führen könnten. Er sieht darin eine gefährliche Tendenz der EU hin zu verstärkter Überwachung und fordert eine Änderung dieses Kurses durch das Setzen eines politischen Zeichens bei den nächsten Europawahlen.
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14.12.2023

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) begrüßt das Gesetzespaket zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und betont die Notwendigkeit klarer Regeln zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Aktivitäten im Internet. Sie fordert zudem ausreichende finanzielle Unterstützung für Trusted Flagger und außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, um deren Aufgaben gemäß dem DSA effektiv wahrnehmen zu können.
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14.12.2023

Der Abgeordnete Dr. Nikolaus Scherak von den NEOS kritisiert scharf das Vorgehen der Regierung bezüglich des neuen Gesetzes zu digitalen Diensten, weist auf die Rechtswidrigkeit und Ineffektivität eines früheren Kommunikationsplattformen-Gesetzes hin und bemängelt die mangelnde Sorgfalt und Schnelligkeit bei der Umsetzung der EU-Verordnung, die zu einem chaotischen und respektlosen Umgang mit parlamentarischen Prozessen geführt hat.
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14.12.2023

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) lobte das verabschiedete Gesetzespaket, da es wichtige Regelungen zur Bekämpfung von Hass im Netz, Datenschutz und Transparenz beinhalte. Sie hob die Bedeutung der Einführung nationaler Koordinierungsstellen und außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen hervor und brachte zusätzlich einen Abänderungsantrag ein, welcher finanzielle und organisatorische Anpassungen vorsieht.
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14.12.2023

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić betont in ihrer Rede, dass der Digital Services Act harmonisierte Regelungen für Ermittlungsdienste im Binnenmarkt schafft und Begleitgesetze notwendig sind, die auch das Kommunikationsplattformen-Gesetz anpassen. Zudem wurde eine neue Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Hasspostings eingeführt, wodurch Opfer von Hass im Netz entschädigt werden können, und die neue Behörde KommAustria soll für die Umsetzung zuständig sein.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

14.12.2023

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betont in ihrer Rede die Wichtigkeit eines umfassenden Gesetzespakets gegen Hass im Netz, das nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch praktische Instrumente für Betroffene beinhaltet. Sie ruft Betroffene dazu auf, die bereitgestellten Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen, um effektiv gegen Hass im Netz vorzugehen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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