14.12.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Emissionszertifikategesetz 2011 beschlossen, um den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten auszuweiten und neue Sektoren sowie den Schiffsverkehr einzubeziehen; zusätzlich wurde ein neues Gesetz zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) eingeführt, das Zollverfahren für Importe mit hohem CO2-Ausstoß regelt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) zu ändern und ein neues Bundesgesetz zum Vollzug des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM-Vollzugsgesetz 2023) einzuführen. Die wichtigsten Punkte umfassen: Im geänderten Emissionszertifikategesetz 2011 wurden neue Regeln und Definitionen für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten eingeführt. Dazu gehört die Einbeziehung von weiteren Tätigkeiten und Treibhausgasen in das gesetzliche Regelwerk sowie die detaillierte Regulierung von Emissionen aus Luft- und Seeverkehr, sowie aus bestimmten industriellen Tätigkeiten. Neu festgelegte Emissionswerte müssen nun regelmäßig getestet und überwacht werden; darüber hinaus werden Klarstellungen hinsichtlich der Anforderungen an Berichterstattung und Versteigerung von Emissionszertifikaten vorgenommen. Das CBAM-Vollzugsgesetz 2023 regelt die schrittweise Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in Österreich, welches darauf abzielt, Importe aus Ländern mit niedrigeren Umweltstandards auf Produkte wie Stahl oder Aluminium mit zusätzlichen Kosten zu belegen, um den Wettbewerbsgünstigen-Effekt ("carbon leakage") auszugleichen. Ab dem Jahr 2026 wird der Importeur bestimmter Produkte zur Berichterstattung und möglicherweise zur Zahlung eines CO2-Ausgleichsbetrags verpflichtet. Während der Übergangsphase, die bis Ende 2025 dauert, sind Importeure zur Meldung der Emissionen verpflichtet, die bei der Produktion der importierten Waren entstanden sind. Zusätzlich werden Behörden und Strafbestimmungen festgelegt. Das Zollamt Österreich wird als zuständige Behörde für die Durchsetzung der neuen Bestimmungen fungieren. Sanktionen für unwahre oder unvollständige Berichte können verhängt werden. Gelder aus den Strafen und Sanktionen fließen dem Bund zu. Ein ausführliches Verfahrensmanagement und eine Gebührenbefreiung für amtliche Tätigkeiten im Rahmen dieses Gesetzes sind ebenfalls enthalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
20.12.2023
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