27.02.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats ändert diverse Gesetze, um öffentlichen Apotheken neben der Arzneimittelversorgung auch erlauben, bestimmte medizinische Tests durchzuführen und sich an Militärapotheken zu orientieren, wobei insbesondere die Betriebsordnung, Öffnungszeiten und Notfall-Bereitschaften angepasst werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Änderungen am Apothekengesetz, Apothekerkammergesetz 2001 und Gehaltskassengesetz 2002 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen umfassen: Die österreichischen Apotheken haben nun klar definierte Aufgaben, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten, sowie die Durchführung von Schnelltests und das Erheben von medizinischen Basisdaten. Apotheken müssen ihrer zuständigen Behörde melden, wenn sie solche Tests anbieten. Personen, deren ausländische Abschlüsse anerkannt wurden, müssen vor Beginn ihrer Ausbildung Deutschkenntnisse nachweisen können. Apotheken dürfen nun in bestimmten Fällen Arzneimittel an Patienten zustellen, beispielsweise an immobile Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen. Zusätzlich können öffentliche Apotheken sogenannte "dislozierte Abgabestellen" einrichten, also kleinere, separate Ausgabestellen für Medikamente in ihrem Versorgungsgebiet. Ferner wurden die Regeln für die Betriebsbewilligung und Verlegung von Apotheken festgelegt, ebenso wie die Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Vorschriften. Beispielsweise muss bei Stilllegung oder Verlegung einer Apotheke eine Genehmigung eingeholt werden, und es gibt Schutzmaßnahmen, um die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das Gehaltskassengesetz 2002 wurde dahingehend angepasst, dass pharmazeutische Tätigkeiten in Militärapotheken anerkannt und berücksichtigt werden können. Diese Änderungen zielen darauf ab, die allgemeine Arzneimittelversorgung, die rechtliche Klarheit und die Betriebsführung von Apotheken zu verbessern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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