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Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 – SozBezG 2023

27.02.2024

Soziales

Kurz gesagt
Das neue Gesetz regelt, wer die Bezeichnungen „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ führen darf, basierend auf spezifischen Bildungsabschlüssen, und sieht Strafen bis zu 15.000 Euro für unbefugte Nutzung dieser Titel vor.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz erlassen, das die Führung der Berufsbezeichnungen "Sozialarbeiter:in" und "Sozialpädagog:in" regelt. Laut dem Gesetz dürfen nur Personen diese Titel führen, die bestimmte Ausbildungen abgeschlossen haben. Für "Sozialarbeiter:in" muss man entweder ein entsprechendes Studium mit mindestens 180 ECTS Punkten oder ein darauf aufbauendes Masterstudium abgeschlossen haben, oder eine gleichwertige anerkannte Ausbildung im In- oder Ausland vorweisen können. Für "Sozialpädagog:in" wird ein Bachelor- oder Masterstudium in Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Ausbildung anerkannt. 

Das Gesetz stellt klar, dass nur Personen, die diese Anforderungen erfüllen, die geschützten Berufsbezeichnungen verwenden dürfen. Wer die Titel unbefugt führt oder dies vortäuscht, kann mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität und Professionalität im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik zu sichern und Missbrauch der Berufsbezeichnungen zu verhindern.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.03.2024

Bundesrätin Simone Jagl betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes zur geschützten Berufsbezeichnung für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen als einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Qualität und Wertschätzung sozialer Arbeit, indem es garantiert, dass nur entsprechend ausgebildete Personen diese Titel führen dürfen. Zudem fördert das Gesetz die grenzüberschreitende Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und schützt vulnerable Gruppen durch klare Qualitätsstandards.
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13.03.2024

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg) betonte die Wichtigkeit der Einführung geschützter Titel für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen als Anerkennung ihrer oft unbeachteten, aber essenziellen Arbeit für die Gesellschaft. Sie hofft, dass dies zu einer höheren Attraktivität dieser Berufe führt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
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13.03.2024

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien) betont die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zur Regulierung der Berufsbezeichnungen „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ als ersten Schritt zur Sicherung der Ausbildungsqualität und Anerkennung dieser Berufe, fordert jedoch weitergehend ein umfassendes Berufsgesetz und ein Berufsangehörigenregister zur vollständigen Unterstützung und Attraktivierung dieser wichtigen Berufsgruppen.
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13.03.2024

Der Abgeordnete Günter Pröller (FPÖ) erklärt, dass seine Fraktion dem neuem Berufsbezeichnungsgesetz für „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ zustimmen werde, betont jedoch, dass ein umfassendes Berufsgesetz für mehr Effizienz und gesellschaftlichen Nutzen wesentlich wichtiger wäre, besonders angesichts steigender Gewalt und Mobbing an Schulen.
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13.03.2024

Bundesminister Johannes Rauch betont die Bedeutung des neuen Gesetzes zum Titelschutz für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen, das in enger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden entwickelt wurde, und hebt hervor, dass dieses Gesetz die Anerkennung und steigende Bedeutung dieser Berufsgruppen unterstreicht sowie in Zukunft mehr Ausbildungsplätze erforderlich macht.
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27.02.2024

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) kritisiert das neue Berufsbezeichnungsgesetz als unzureichend, da es lediglich die Titel „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ schützt, ohne die Attraktivität des Berufes durch zusätzliche Studienplätze oder ein umfassendes Berufsgesetz zu erhöhen, und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf Quereinsteiger und der Schaffung einer Zweiklassengesellschaft unter Sozialarbeitern.
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27.02.2024

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne) begrüßt das neue Gesetz, das die Qualität und Ausbildung in der Sozialarbeit sicherstellt, indem es die Nutzung der Titel „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ auf entsprechend qualifizierte Personen beschränkt und somit sowohl die professionelle Betreuung von Klient:innen als auch die Wertschätzung der sozialen Arbeit gewährleistet. Er hebt die Wichtigkeit der Mitarbeit von Berufsverbänden und der Arbeiterkammer hervor und sieht das Gesetz als ersten Schritt in Richtung eines umfassenderen Sozialarbeitsberufsgesetzes.
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27.02.2024

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ) begrüßt die Novelle des Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetzes, die die Berufsbezeichnungen „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ an entsprechende Ausbildungen bindet und somit die Qualität sozialer Arbeit sichert, betont jedoch, dass dies nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Berufsgesetz ist, das noch aussteht. Sie dankt den Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen für ihre wichtige Arbeit und Engagement.
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27.02.2024

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) stimmt dem neuen Gesetz grundsätzlich zu, betont jedoch die Notwendigkeit eines Berufsgesetzes und einheitlicher Regelungen für Sozialarbeiter, da die aktuellen Zuständigkeiten und Ausbildungsstandorte unzureichend sind und die sozialen Probleme in Österreich zunehmen.
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27.02.2024

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) begrüßt das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz, da es Transparenz und Klarheit schafft sowie einen langjährigen Wunsch der Berufsgruppe erfüllt, indem es die Titel „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ schützt. Sie betont die Notwendigkeit eines zukünftigen Berufsgesetzes und dankt allen Beteiligten für die Unterstützung bei der Umsetzung.
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27.02.2024

Bundesminister Johannes Rauch betont die historische Bedeutung des neuen Gesetzes als ersten Schritt zur Anerkennung und Regulierung der Berufe „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“, lobt die einstimmige Zustimmung und weist auf den dringenden Bedarf an mehr Fachpersonal und Ausbildungsplätzen in der sozialen Arbeit hin. Er hebt die Notwendigkeit einer aufsuchenden, nachgehenden Betreuung in der sozialen Arbeit hervor.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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