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Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022

14.05.2024

Klima, Umwelt und Energie

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 dahingehend geändert, dass das System schrittweise bis 2027 in das europäische EU-ETS II-System überführt wird, dabei neue Energieerzeugnisse hinzugefügt und spezifischere Regeln für Handelsteilnehmer, Emissionsberichterstattung und staatliche Entlastungsmaßnahmen eingeführt werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 zu ändern, um den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu regeln. Wichtig ist dabei die Einführung von zwei Phasen: einer Einführungsphase bis Ende 2024 und einer Überführungsphase bis Ende 2027, wenn das System in ein europäisches System überführt wird. In der Einführungsphase werden fossile Energieträger wie Mineralöle, Kraftstoffe und Kohle berücksichtigt. Ab 2025 werden alle Energieerzeugnisse erfasst.

Handelsteilnehmer, die Treibhausgasemissionen verursachen, müssen sich registrieren und ihre Emissionen überwachen und melden. Dies erfolgt über ein spezifisches System zur Berichterstattung und Überwachung der Emissionen. Die Registrierung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Emissionen korrekt überwachen und melden können.

Es gibt Entlastungsmaßnahmen für energieintensive Betriebe, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren und besondere Härtefälle zu vermeiden. Diese Betriebe können eine anteilige Entlastung der Mehrbelastung durch Emissionszertifikate beantragen, müssen aber sicherstellen, dass sie einen Teil der Entlastung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren. Die genaue Höhe der Entlastung hängt vom Grad der Energie- und Emissionsintensität ab und wird durch die zuständige Behörde festgelegt.

Zusätzlich gibt es Anpassungen bei der Bestimmung und Verwaltung der Emissionszertifikate, um Doppelbelastungen zu vermeiden und den Übergang zum neuen System reibungslos zu gestalten. Handelsteilnehmer müssen bis zu bestimmten Stichtagen ihre Emissionen melden und ggf. Vorauszahlungen leisten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Emissionen korrekt erfasst und gemeldet werden, um die Klimaziele zu erreichen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

28.05.2024

In seiner Rede kritisiert Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ) scharf die derzeitige Bundesregierung, insbesondere die Maßnahmen der ÖVP und der Grünen, wie die Unterstützung von Milliardären und die Abschaffung der Hacklerregelung. Er lehnt das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 ab, da es aus seiner Sicht finanzielle Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringt, während andere wesentliche Probleme, wie leistbares Wohnen und die finanzielle Belastung von Pendlern, nicht ausreichend berücksichtigt werden.
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28.05.2024

Bundesrätin Elisabeth Wolff (ÖVP) betonte die Bedeutung der Gesetzesänderung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes für die Entlastung energieintensiver Betriebe, insbesondere der Landwirtschaft, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, und kritisierte die SPÖ für ihre Aussagen gegen die Unterstützung dieser Maßnahmen. Sie rief dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um regionale Produkte und die heimische Wirtschaft zu fördern.
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28.05.2024

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ) kritisiert das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz als ineffizient und kostentreibend, was zu höheren Energiepreisen, Verlust von Industrieproduktion ins Ausland und daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteilen führt, ohne den globalen CO2-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Er warnt vor einer daraus resultierenden Wirtschaftskrise und zweifelt an der Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen angesichts des geringen Anteils, den Österreich am weltweiten CO2-Ausstoß hat.
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28.05.2024

Der Abgeordnete Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg) betont, dass das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ein erfolgreiches, marktwirtschaftlich organisiertes Instrument zur Emissionsreduktion ist, das nun durch nationale Maßnahmen ergänzt und auf weitere Bereiche wie Gebäude und Verkehr ausgeweitet wird, um die Klimaziele zu erreichen und die energieintensive Industrie zu schützen.
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14.05.2024

Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ) kritisiert die überhastete und mangelhaft abgestimmte Einführung der Änderungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, die ohne angemessene Diskussion und Begutachtung verabschiedet wurden, und hebt besonders die ungerechte Behandlung von Mietern, die mit Gas heizen, und Pendlern ohne Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln hervor. Sie beanstandet zudem die bevorzugte Behandlung der Bauern durch die Subventionierung von Agrardiesel, während andere Gruppen in Zeiten der Rekordteuerung keine vergleichbare Unterstützung erhalten.
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14.05.2024

Abg. Haubner (ÖVP) bekräftigt die Bedeutung des geänderten Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022, das eine schrittweise Überleitung in das EU-ETS II-System bis 2027 vorsieht, um die bürokratische Belastung für Unternehmen zu minimieren und beihilfenkonforme Entlastungsmaßnahmen für abwanderungsgefährdete und energieintensive Betriebe zu gewährleisten. Er hebt dabei die Notwendigkeit betont, den Standort Österreich und Arbeitsplätze zu schützen, während Österreich im internationalen Wettbewerb steht.
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14.05.2024

Der Abgeordnete MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) kritisiert das geänderte Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, indem er es als planwirtschaftlich und schädlich für die österreichische und europäische Wirtschaft bezeichnet. Er argumentiert, dass die Politik der Regierung lediglich zu höheren Kosten für Unternehmen und Bürger sowie zu steigender Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit führt, ohne einen effektiven Nutzen für den Klimaschutz zu erbringen.
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14.05.2024

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz lobte die Erweiterung des österreichischen Emissionshandels hin zum europäischen ETS II-System als wichtigen Fortschritt für den Klimaschutz. Er betonte die Vorteile der CO2-Bepreisung und der ökosozialen Steuerreform, die zu einer erheblichen Reduktion der Emissionen und einer fairen finanziellen Rückverteilung beitragen sollen, insbesondere durch den Klimabonus und den neu eingeführten Klimasozialfonds.
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14.05.2024

Abg. Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS) unterstützte grundsätzlich die Integration des nationalen Emissionshandelssystems in das EU-ETS II, kritisierte jedoch scharf den kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag, der ein neues nationales Kompensationssystem umfasst. Sie bemängelte zudem das Versäumnis, das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) voranzubringen, welches industrielle Wettbewerbsnachteile ausgleichen könnte.
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14.05.2024

Abgeordneter Kai Jan Krainer von der SPÖ kritisiert scharf die Budgetpolitik der aktuellen Regierung, betont das rekordverdächtige Haushaltsdefizit und warnt vor den langfristig katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen, während er gleichzeitig zum Stopp der aktuellen finanziellen Verschwendung aufruft.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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