02.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, den Gemeinden finanzielle Zuschüsse für Investitionen in verschiedene kommunale Projekte wie Energieeffizienz, Klimaanpassung, Kindergarten- und Schulbau sowie den Ausbau digitaler Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Dies soll regionale Entwicklungen fördern und die nachhaltige Haushaltsführung der Gemeinden unterstützen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Unterstützung von Investitionen in Gemeinden regelt. Ab 2025 stellt der Bund insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, um zahlreiche Projekte auf kommunaler Ebene zu fördern. Diese Projekte umfassen unter anderem Investitionen in erneuerbare Energien, Klimaanpassungsmaßnahmen, den Bau und die Sanierung von Schulen, Senioreneinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie den Ausbau von Breitband-Datennetzen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Der Zweckzuschuss kann bis zu 80% der Projektkosten decken und muss bis Ende 2027 beantragt werden. Zusätzlich bekommen Gemeinden zur Förderung des digitalen Wandels und zur Unterstützung der Bürger bei elektronischen Behördengängen weitere Mittel. Die Höhe dieser Zuschüsse variiert je nach Größe der Gemeinde und wird in den Jahren 2025 bis 2028 in vier Tranchen ausgezahlt. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist eine Finanzzuweisung von 300 Millionen Euro im Jahr 2025 zur Unterstützung der nachhaltigen Haushaltsführung der Gemeinden. Diese Mittel werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bundesländer und weiter auf die Gemeinden verteilt. Das bestehende Kommunalinvestitionsgesetz von 2023 wird dahingehend geändert, dass die Fristen für bestimmte Projekte verlängert und Einschränkungen präzisiert werden. Personalkosten und Eigenleistungen der Gemeinden sowie Projekte, die bereits eine Förderung aus früheren Programmen erhalten haben, sind weiterhin von den Förderungen ausgeschlossen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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